Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2073 7. Wahlperiode 15.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Antisemitismus in Integrationskursen für Flüchtlinge und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Qualifikation wird von den Durchführenden der Integrationskurse gefordert, besonders im Hinblick der Professionalität der Vermittlung der Thematik des Antisemitismus? 2. Gibt es für diese Integrationskurse genügend fachlich ausgebildetes Personal, um der Qualität bei der Vermittlung des Lehrstoffes gerecht zu werden? 3. Wer überprüft, dass in Integrationskursen für Flüchtlinge nur ausgebildetes Fachpersonal für die Vermittlung der Kurse zum Einsatz kommt? Welche Probleme oder Unregelmäßigkeiten gab es in diesem Zusammenhang in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2015 bis heute (bitte nach Jahr, Träger und Problem aufschlüsseln)? 4. In welcher Form wird in den Integrationskursen für Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern die Thematik Antisemitismus behandelt? 5. Wie wird in den Integrationskursen die besondere Problematik des Antisemitismus in Deutschland den Teilnehmern vermittelt? 6. Welche Maßnahmen sind von der Landesregierung geplant, um zukünftig speziell das Thema des Antisemitismus in Integrationskursen für Flüchtlinge intensiver zu vermitteln? 7. Gibt es eine Meldepflicht für antisemitische Vorfälle in Integrationskursen ? 8. Gibt es spezielle Richtlinien für die Träger der Integrationskurse, wie mit antisemitischen Vorfällen umgegangen werden soll? Wenn ja, welche? Drucksache 7/2073 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 9. Wurden antisemitische Vorfälle in den Integrationskursen für Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2015 bis heute registriert und gemeldet? Wenn ja, wie viele (bitte nach Jahr, Ort, Trägerverein und Vorfall aufschlüsseln )? Die Fragen 1 bis 9 werden zusammenhängend beantwortet. Die Zuständigkeit für Integrationskurse liegt beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, die Umsetzung obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Auf die Bitte um Zuarbeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage teilte das BAMF Folgendes mit: „Ich muss um Verständnis bitten, dass Ihnen das Bundesamt keinen Beitrag zur Verfügung stellen kann. Das BAMF als Bundesbehörde unterliegt nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Eine mögliche freiwillige Beantwortung ist uns in der Kürze der Zeit und aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung im Bundesamt gegenwärtig leider nicht möglich.“ Zum Thema Antisemitismus generell führte das Bundesamt wie folgt aus: „Das Bundesamt ist sich der hohen Bedeutung des Themas bewusst. Die Bekämpfung von Antisemitismus - auch unter Zugewanderten - muss einen hohen Stellenwert haben, da hier in besonderem Maße Grundlagen der staatlichen Ordnung und Grundprinzipien des Zusammenlebens in Frieden und Freiheit in Deutschland berührt werden. Die meisten Zuwanderer werden mit dieser Thematik detailliert im 100 Unterrichtseinheiten (UE) umfassenden Orientierungskurs als Bestandteil des Integrationskurses konfrontiert. Dort werden Kenntnisse der Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland vermittelt. Die Teilnehmenden setzen sich dabei ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den in Deutschland grundgesetzlich festgeschriebenen Werten des gesellschaftlichen Zusammenlebens auseinander. Das Thema „Nationalsozialismus und seine Folgen“ ist seit der Veröffentlichung des ersten Curriculums für einen bundesweiten Orientierungskurs im Jahr 2008 verbindlich zu behandeln. Die Grundprinzipien des Nationalsozialismus - darunter der Antisemitismus - sind explizit als fester Bestandteil des Unterrichts im Curriculum aufgeführt. Auch im Sprachkursteil wird auf Inhalte wie Religions- und Glaubensfreiheit eingegangen. Darüber hinaus ist die Möglichkeit der Durchführung von Exkursionen von fünf auf zehn UE erweitert worden. Je nach Kursgruppe und deren Lernbedarfen kann eine solche Exkursion z. B. auch aus einem Besuch eines jüdischen Museums bestehen.“