Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2076 7. Wahlperiode 28.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Ausgebrachte Stellen für Lehrkräfte und ANTWORT der Landesregierung Im Landeshaushalt 2018/2019 sind im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Stellenplan 159 zusätzliche Planstellen mit dem Vermerk „künftig wegfallend“ ausgewiesen. 1. Wie viele der 159 zusätzlichen Planstellen mit dem Vermerk „zukünftig wegfallend“ sind per 1. April 2018 für welche Bereiche der Unterrichtsversorgung besetzt worden (bitte nach Schulämtern und Schulen ausweisen)? Im Stellenplan des Kapitels 0755 sind für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen 159 Leerstellen im Haushalt 2018/2019 ausgebracht. Diese Leerstellen wurden dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die vorfristige Personalgewinnung zur Verfügung gestellt (vergleiche auch § 8 Absatz 18 des Haushaltsgesetzes 2018/2019). Die auf diesen Stellen beschäftigten Lehrkräfte werden bis zu einer Übernahme auf eine „reguläre“ Stelle im Vertretungsunterricht eingesetzt. Im Weiteren erfolgt eine Differenzierung der Unterrichtsversorgung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht. Drucksache 7/2076 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die 159 Leerstellen waren zum 1. April 2018 wie folgt besetzt: Schulbehörde Leerstellen besetzt Greifswald (GW) 27,5 Neubrandenburg (NB) 14,2 Rostock (RO) 0,0 Schwerin (SN) 14,4 Mecklenburg-Vorpommern (M-V) 56,1 2. Wie viele der zusätzlich ausgewiesenen Stellen sind oder werden zum 1. August 2018 für welche Bereiche der Unterrichtsversorgung ausgeschrieben ? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beabsichtigt, 90 Leerstellen zum 1. August 2018 auszuschreiben. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele zusätzliche Lehrkräfte wurden im Schuljahr 2017/2018 aufgrund der der Planung zugrundeliegenden Schülerzahlen (§ 8 der Haushaltsgesetze 2016/2017 und 2018/2019) in welchen Bereichen der Unterrichtsversorgung eingestellt? Eine Nachsteuerung und damit eine Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte aufgrund der Planung zugrundeliegender Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 erfolgen auch bei Schülerzahlveränderungen nicht zwangsläufig. Erst, wenn veränderte Schülerzahlen zu einer anderen Lerngruppenbildung führen, ist eine Budgetanpassung gegebenenfalls erforderlich. Ob eine solche dann zu einer zusätzlichen Einstellung weiterer Lehrkräfte führt, wird durch die Landesregierung nicht erhoben. 4. Wie viele Schüler besuchten im Schuljahr 2017/2018 eine allgemeinbildende oder berufliche Schule (bitte nach Schularten ausweisen)? Bezüglich der Schülerzahlen für die allgemeinbildenden Schulen wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1950 verwiesen. Für die beruflichen Schulen liegen noch keine vorläufigen Schülerzahlen entsprechend amtlicher Schulstatistik für das Schuljahr 2017/2018 vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2076 3 Die vorläufigen Schülerzahlen für das Schuljahr 2017/2018 an den öffentlichen beruflichen Schulen getrennt nach Schularten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Sie basieren auf den Daten des SIP-Planungsmoduls zum Stichtag 12. Oktober 2017. Schulart Schuljahr 2017/18* Berufsschule 21.871 Berufsfachschule 79 Höhere Berufsfachschule 3.540 Fachgymnasium 2.307 Fachoberschule 80 Fachschule 1.292 Gesamt 29.169 * vorläufige Angaben