Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2082 7. Wahlperiode 07.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Dritte Sportstunde und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Wie hoch sind die Sollstundenzahl und der Stundenausfall im Bereich Sport von 2014 bis 2017 (bitte aufschlüsseln nach allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und Anzahl der Stunden pro Jahr)? Durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgt jeweils nach Abschluss eines Schulhalbjahres und nach Ende eines Schuljahres die Auswertung der nicht fachbezogenen Erhebung der zur Vertretung angefallenen und ausgefallenen Unterrichtsstunden an öffentlichen allgemeinbildenden und öffentlichen beruflichen Schulen. In diesem Rahmen werden auch die laut Stundenplan der Schule zu erteilenden Schülerwochenstunden abzüglich der Stunden, die auf Grund schulfreier Tage, Prüfungszeiten der Prüfungsklassen oder Ferien entfallen, erhoben, jedoch nicht fachbezogen. Diese Stunden werden im Zusammenhang der genannten Erhebung als Stundensoll bezeichnet. Nach hiesiger Auffassung können aus einer fachbezogenen Erhebung der zur Vertretung angefallenen und ausgefallenen Unterrichtsstunden keine eindeutigen und weiterverwertbaren Schlussfolgerungen gezogen werden. Drucksache 7/2082 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine nachträgliche fächerbezogene Erhebung ist nicht möglich. Die fächerbezogene Erhebung von Ausfalldaten stellt darüber hinaus einen unverhältnismäßig hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für alle beteiligten Stellen dar und ist daher auch für die Zukunft nicht vorgesehen . Zudem kann aus Erkenntnissen für die Vergangenheit nicht auf Ereignisse in der Zukunft geschlossen werden. Auch aus aggregierten Einzeldatensätzen ist kein Rückschluss auf gegebenenfalls bestehende strukturelle Defizite möglich. Die den Ausfall verursachenden Ereignisse sind in der Regel von personenbezogenen Einzelfällen abhängig und daher statistisch nicht vorhersagbar. Vielmehr unterliegen die personengebundenen Ereignisse starken Verteilungsschwankungen. Darüber hinaus ergeben sich Sollstundenzahlen im Bereich Sport aus der Verordnung über die Kontingentstundentafeln an den allgemeinbildenden Schulen. Entsprechend der Verordnung über die Kontingentstundentafeln an den allgemeinbildenden Schulen kann das in der Stundentafel für einen Gegenstandsbereich, zum Beispiel Sport, vorgesehene Volumen an Schülerwochenstunden auf der Grundlage der Stundentafel auf die Jahrgangsstufen verteilt werden. Unterricht kann sowohl jahrgangsstufenbezogen als auch jahrgangsstufen- und klassenübergreifend organisiert werden. Die Schülerwochenstunden zum Beispiel im Gegenstandbereich Sport können der Verordnung über die Kontingentstundentafeln an den allgemeinbildenden Schulen entnommen werden. Die Regelung der Stundentafel an den beruflichen Schulen erfolgt in Abhängigkeit des Bildungsganges auf der Grundlage der entsprechenden sogenannten „Ausbildungsverordnungen “ oder einschlägiger Erlasse. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen auf den Landtagsdrucksachen 6/3679, 6/5245 und 6/5469 sowie auf die Berichte zur Situation des Vertretungsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern verwiesen.