Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2088 7. Wahlperiode 05.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Mindestlohnkontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der fragestellende Abgeordnete Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, wies auf Nachfrage der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2088 darauf hin, dass sich die darin enthaltenen Fragen auf den Zeitraum seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes und nicht auf den Zeitraum seit dem Jahr 2011 beziehen. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz eingeführt . 1. Wie oft und für welche Bereiche fanden in Mecklenburg-Vorpommern seit 2011 jährlich sogenannte Schwerpunktkontrollen statt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2101 wird verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Drucksache 7/2088 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wer legte jeweils die Schwerpunkte dieser Kontrollen fest? Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen wurden im Jahr 2015 die jährlichen bundesweiten Schwerpunktprüfungen von der Abteilung Zentrale Facheinheit der damaligen Bundesfinanzdirektion West in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen bestimmt. Seit dem 1. Januar 2016 ist hierfür die Generalzolldirektion in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen zuständig. 3. Wie oft fanden seit 2011 jährlich anlassbezogen Kontrollen aufgrund von Hinweisen Dritter statt? Welche Bereiche betrafen diese? 4. Wie oft und für welche Bereiche fanden seit 2011 jährlich spontane Kontrollen statt? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen ist eine Unterscheidung zwischen anlassbezogenen und spontanen Arbeitgeberprüfungen in der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nicht möglich. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2101 wird verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Zu welchen Ergebnissen führten anlassbezogene, spontane und Schwerpunktkontrollen seit 2011 jährlich? In wie vielen Fällen wurden jeweils Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten festgestellt? Festgestellte Verstöße im Falle eines Anfangsverdachtes können zur Einleitung von Straf- und/ oder Ordnungswidrigkeitenverfahren führen. Hinsichtlich der durch die FKS in Mecklenburg-Vorpommern eingeleiteten Strafverfahren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2101 verwiesen. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen wurden durch die FKS in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 503, im Jahr 2016 338 und im Jahr 2017 464 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dies schließt auch diejenigen Fälle mit ein, in denen vorher keine Arbeitgeberprüfungen stattgefunden haben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2088 3 6. Inwieweit wurde in der Vergangenheit mit Zielvorgaben bezüglich der durchzuführenden Kontrollen gearbeitet? Wie stellt sich die Situation aktuell dar? 7. Falls sich die Verfahrensweise bezüglich der Zielvorgaben geändert haben sollte, was war ursächlich dafür? Womit wird die geänderte Verfahrensweise begründet? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen verfolgt die FKS seit dem Jahr 2015 insbesondere das Ziel, risikoorientiert und verstärkt in besonders von Schwarzarbeit betroffenen Bereichen und Branchen, in denen am ehesten mit Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen zu rechnen ist, die Einhaltung von Mindestlöhnen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu überprüfen. Ein weiterer Schwerpunkt besteht bei der Verfolgung von organisierten Formen der Schwarzarbeit. 8. Wie stellen sich die Entwicklung des Personalbestandes beim Hauptzollamt Stralsund sowie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit von 2010 bis 2018 dar? a) In welcher Art und Weise (Delegierung, Neueinstellung, etc.) und in welchem Umfang (Personalstellen und Vollzeitäquivalente) ist geplant, den Personalbestand der FKS in Mecklenburg- Vorpommern bis wann aufzustocken? b) Welche Qualifikation haben die Beschäftigten der FKS in Mecklenburg -Vorpommern? c) Wie hat sich das Durchschnittsalter der Beschäftigten der FKS in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2011 entwickelt? Zu 8 und a) Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2101 wird verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Zu b) Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen setzen die Behörden der Zollverwaltung vorrangig und mit Erfolg auf selbst ausgebildete Nachwuchskräfte, um eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung durch die FKS-Bediensteten zu gewährleisten. Die Beschäftigten im mittleren Dienst verfügen über eine zweijährige Ausbildung und die Beschäftigten im gehobenen Dienst verfügen über ein dreijähriges Hochschulstudium (Diplomstudiengang „Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes“). Drucksache 7/2088 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Darüber hinaus werden in der FKS auch Beschäftigte eingesetzt, die von anderen Behörden übernommen werden und über vergleichbar hohe Qualifikationen verfügen. Zusätzlich werden die Bediensteten der FKS über zahlreiche Vertiefungsschulungen fortlaufend für ihre Aufgaben qualifiziert. Zu c) Nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen betrug das Durchschnittsalter der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern vor dem 1. Januar 2015 49,6 Jahre. Bis zum Jahr 2018 verringerte sich das Durchschnittsalter auf einen Wert von 47,8 Jahre. 9. Wie bewertet die Landesregierung die Erkenntnisse der Hans-Böckler- Stiftung, nach denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Sozialkassen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern durch Umgehung des Mindestlohngesetzes Millionenbeträge vorenthalten wurden? Wie will sie dieser Entwicklung entgegenwirken? Die Erkenntnisse der Hans-Böckler-Stiftung beziehen sich auf das Jahr 2016 und beruhen auf Angaben von erwerbstätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu ihren Arbeitsentgelten und ihren vertraglich vereinbarten und tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten. Die Berechnung unterliegt erheblichen methodischen Annahmen und wurde hochgerechnet. Auch vor dem Hintergrund nach unten abweichender Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl an Mindestlohnumgehungen im Jahr 2016 ist daher offen, inwieweit die Erkenntnisse der Hans- Böckler-Stiftung die Realität widerspiegeln. Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1114 wird verwiesen.