Der Chef der Staatkanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Mai 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2089 7. Wahlperiode 22.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Sozialstandards in der Filmförderung und ANTWORT der Landesregierung Seit 1. Januar 2017 gilt in der Bundesrepublik ein neues Filmförderungsgesetz (FFG), welches unter anderem die geschlechtergerechte Besetzung von Gremien und sozialverträgliche Beschäftigungsbedingungen für das in der Branche tätige Personal vorsieht. Im konkreten Fall müssen Filmhersteller nun bei der Beantragung von Förderungen bei der Filmförderanstalt (FFA) darlegen, ob für die Beschäftigten des konkreten Filmprojekts ein Branchentarifvertrag gilt oder auf anderem Weg die Einhaltung sozialer Standards vereinbart wurde. 1. Inwieweit sind Beschäftigte, die im Rahmen von Projekten beschäftigt sind, die durch die Filmförderung des Landes Mecklenburg- Vorpommern mitfinanziert werden, durch soziale Mindeststandards abgesichert? Der Landesregierung liegen im Rahmen der bisherigen kulturellen Filmförderung keine konkreten Erkenntnisse über die Absicherung von Projektbeschäftigten vor. Die derzeitige Richtlinie enthält hierzu keine spezifische Regelung. Gleichwohl werden die Kalkulationen der Antragstellerinnen und Antragsteller durch das Filmbüro MV im Einzelfall gründlich geprüft. Im Zuge der geplanten Neustrukturierung der Filmförderung in Mecklenburg- Vorpommern ist beabsichtigt, die Förderkriterien zu überarbeiten. Drucksache 7/2089 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dabei wird es darauf ankommen, einerseits verbindliche Auskünfte zur Einhaltung von Sozialstandards und Branchentarifverträgen einzuholen, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit zu erhalten, für die Filmbranche in Mecklenburg-Vorpommern charakteristische kleinere, idealistisch motivierte und mit einem geringen Budget kalkulierte Projekte weiter zu fördern. 2. Beabsichtigt die Landesregierung bei den Gremien, die über eine Fördermittelvergabe der Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern entscheiden, eine geschlechtergerechte Besetzung einzufordern? Ja.