Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/209 7. Wahlperiode 27.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ralf Borschke, Holger Arppe und Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Jagdpolitische Ziele der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche jagdpolitischen Ziele verfolgt die Landesregierung und in welchem Zeitraum? Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern strebt zeitnah eine Novellierung des Landesjagdgesetzes in Umsetzung der Aufträge aus der aktuellen Koalitionsvereinbarung an. 2. Welche invasiven Arten, die durch eine Jagd zu regulieren wären, sind mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern ansässig? a) Wie groß sind deren jeweilige Populationen? b) Welche Schritte werden von der Landesregierung unternommen, um eine weitere Ausbreitung dieser Arten zu unterbinden? Die mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 bestimmte Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung enthält mit der Art Waschbär eine Art, die in Mecklenburg- Vorpommern dem Jagdrecht unterliegt. Drucksache 7/209 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) Über die Populationsgröße des Waschbären können keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Die Jagdstrecke des Waschbären ist in den letzten fünf Jahren nachweislich stetig steigend. Ursächlich dafür können steigende Bestände, die stetige Vergrößerung des Verbreitungsgebietes , aber auch eine Intensivierung der Bejagung sein. Zu b) Über die konkrete Ausgestaltung und Anwendung der Instrumente zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive Arten ist noch nicht abschließend entschieden worden. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr der Einschleppung der „Afrikanischen Schweinepest“ aus Osteuropa? Welche Vorkehrungen werden getroffen, um eine Einschleppung nach Mecklenburg-Vorpommern zu unterbinden? Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde Ende Januar 2014 erstmalig in Litauen bei Wildschweinen festgestellt. Seither hat sich das Seuchengeschehen in den baltischen Staaten und Polen stetig weiter ausgebreitet, sodass sich die Länder Estland und Lettland gegenüber der Weltorganisation für Tiergesundheit inzwischen als endemisch verseucht erklärt haben. Auch in Polen weitete sich das Seuchengebiet insbesondere in Richtung Nord-Westen aus. Entsprechendes Kartenmaterial zur Ausbreitung der ASP kann auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/ afrikanische-schweinepest/karten-zur-afrikanischen-schweinepest/ eingesehen werden. Die Landesregierung teilt die „Qualitative Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland aus Osteuropa“ mit Stand vom 5. April 2016, die nach wie vor Gültigkeit hat. Danach wird das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegales Verbringen und Entsorgen von kontaminiertem Material als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Eintrags durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang dem Fernstraßennetz durch Fahrzeuge oder Personen wird ebenfalls als hoch eingeschätzt. Die vorbeugenden Maßnahmen gegen die ASP sind daher insbesondere auf die Früherkennung einer möglichen Einschleppung ausgerichtet. Im Zusammenhang damit führt das Land seit mehreren Jahren ein Monitoring bei Haus- und Wildschweinen nicht nur auf Klassische Schweinepest (KSP), sondern auch auf ASP durch. Insbesondere fließen hierbei Proben von Fallwild, Unfallwild und krank angesprochenen, erlegten Wildschweinen in die Diagnostik ein. Ebenso werden Proben aus Hausschweinehaltungen mit entsprechenden Vorberichten im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) auf ASP abgeklärt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/209 3 Darüber hinaus wurden in Mecklenburg-Vorpommern auch auf jagdlichem Gebiet Maßnahmen angeordnet, die zur Vermeidung einer Einschleppung der ASP nach Mecklenburg- Vorpommern beitragen sollen (siehe Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft , Umwelt und Verbraucherschutz vom 13. November 2014, Amtsblatt Mecklenburg- Vorpommern 2014, Seite 1167). Die Jagdausübungsberechtigten des Landes wurden außerdem aufgefordert, eine intensive Wildbeobachtung durchzuführen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/5913 vom 22.09.2016 verwiesen. 4. Wird seitens der Landesregierung die Zulassung von Nachtzielgeräten angestrebt, insbesondere zur nachhaltigen Bejagung von invasiven Arten und Schwarzwild? Wie wird diese Frage in Hinblick auf die Bedrohung durch die „Afrikanische Schweinepest“ bewertet? Die Zulassung von Nachtzielgeräten zur generellen Bejagung von invasiven Arten und Schwarzwild wird seitens der Landesregierung nicht angestrebt, was eine Zulassung im begründeten Einzelfall nicht ausschließt.