Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2096 7. Wahlperiode 24.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Umsetzung des EU-Umsiedlungsprogramms in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Medienberichten sollen im Rahmen des EU-Umsiedlungsprogramms 10.000 Personen aus dem Raum des Nahen und Mittleren Ostens sowie Afrikas nach Deutschland gebracht werden (Quelle: Welt.de - Deutschland nimmt 10.000 Umsiedlungsflüchtlinge auf; abgerufen am 27. April 2018). 1. Wie werden die oben genannten Personen nach Kenntnis der Landesregierung in Deutschland verteilt? a) Gilt auch bei diesem Personenkreis der Königsteiner Schlüssel? b) Sofern der Königsteiner Schlüssel nicht gilt, welcher Schlüssel wird stattdessen angewandt? 2. Mit wie vielen im Rahmen des EU-Umsiedlungsprogramms in Mecklenburg-Vorpommern neu ankommenden Personen rechnet die Landesregierung? 3. Wie werden nach Kenntnis der Landesregierung diese Personen - bevor die Umsiedlung stattfindet - vor Ort ausgewählt (bitte nach Auswahlkriterien und Herkunftsländern aufgliedern)? 4. Durchlaufen oben genannte Personen ein ordentliches Asylverfahren? a) Wenn ja, wo ist hierfür ein Asylantrag gestellt worden? b) Wenn nicht, wie wird nach Kenntnis der Landesregierung die Schutzbedürftigkeit des Personenkreises vor Ankunft in Deutschland eingeschätzt? Drucksache 7/2096 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 5. Welche Landes- oder Bundesbehörden sind nach Kenntnis der Landesregierung am EU-Umsiedlungsprogramm in welcher Form beteiligt? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen derzeit noch keine Informationen zu dem geplanten Aufnahmeprogramm des Bundes vor.