Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/21 7. Wahlperiode 11.11.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Sicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung fördert Stellen für Jugendschulsozialarbeiterinnen und Jugendschulsozialarbeiter sowie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Darüber hinaus finanzieren die Landkreise und kreisfreien Städte entsprechende Stellen in der Schulsozialarbeit nach eigenem Ermessen aus Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes. Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Kinder- und Jugendfördergesetz (KJFG M-V) erhalten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Erfüllung der Aufgaben nach §§ 2 bis 5 KJFG M-V und § 74 Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine zusätzliche Förderung. Aus diesen Fördermitteln können die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch Stellen für die Jugendsozialarbeit (§ 3 KJFG M-V) nach eigenem Ermessen einsetzen. 1. Wie viele Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter sind derzeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten beschäftigt (bitte nach Schulform unterscheiden)? In den Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns werden nach dem aktuellen ESF-Monitoring mit Stand vom 16.09.2016 insgesamt 146 Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter mit Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigt. Drucksache 7/21 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine Aufschlüsselung nach Schulformen ist nicht möglich, da die Jugendsozialarbeiter und Jugendsozialarbeiterinnen nicht an Schulen tätig werden. Angaben über darüber hinaus in den Landkreisen und kreisfreien Städten Beschäftigte in der Jugendsozialarbeit liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind derzeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten beschäftigt (bitte nach Schulform unterscheiden)? In den Landkreisen und kreisfreien Städten werden nach dem aktuellen ESF-Monitoring mit Stand vom 16.09.2016 insgesamt 198 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds beschäftigt. Diese sind im Wesentlichen an Regionalen Schulen (99), an Grundschulen (21), an Förderschulen (13), Gymnasien (15) sowie an Berufs- (14) und Gesamtschulen (20) beschäftigt. 16 Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen sind an mehreren Schulen, beschäftigt. In den Landkreisen und kreisfreien Städten werden weiterhin insgesamt 129 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter (Stand 11.10.2016) aus Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes beschäftigt. Diese sind im Wesentlichen an Grundschulen (45), an Förderschulen (22), an Gymnasien (18), an Regionalen Schulen (16), an Berufsschulen (15), Schulwerkstätten (7) sowie Gesamtschulen (2) beschäftigt. 4 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind an mehreren Schulen beschäftigt. 3. Wie viele Stellen von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sind aus welchen Gründen in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten von einer Streichung bedroht (bitte nach Schulform und Stellenumfang unterscheiden)? Wie viele Stellen sind gefährdet, weil wegen des Wegfalls der Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) keine Weiterbeschäftigung erfolgen kann? Die Entscheidung über den Einsatz der Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket obliegt ausschließlich den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die von den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in sehr unterschiedlicher Intensität eingesetzten Mittel werden im Verlauf der nächsten Jahre sukzessive verbraucht sein. Über eine weitere Finanzierung nach Auslaufen der Restmittel ist jeweils auf kommunaler Ebene zu entscheiden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/21 3 4. Welche Gesamtsumme zur Finanzierung der Schulsozialarbeit in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten wird durch Wegfall der Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) defizitär? Der Landesregierung liegen nicht aus allen Landkreisen und kreisfreien Städte Angaben zu allen zukünftig anfallenden Kosten vor. Von daher können keine validen Aussagen zur defizitären Gesamtsumme getroffen werden. 5. Soll diese Summe zeitnah durch andere Finanzierungsmittel ersetzt werden? a) Wenn ja, durch welche Finanzierungmittel, in welcher Höhe und bis wann? b) Wenn nicht, warum nicht und wie verantwortet die Landesregierung den damit drohenden massiven Stellenabbau? Zu 5, a) und b) Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob und in welchem Umfang die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte auslaufende Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ersetzen werden. Die unterschiedliche Intensität der Förderung von Stellen in der Schulsozialarbeit durch die Kommunen unter Zuhilfenahme von Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepakets obliegt der alleinigen Verantwortung der Kommunen. 6. Sollen Restmittel aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für die Finanzierung der Schulsozialarbeit in Mecklenburg- Vorpommern eingesetzt werden? a) In welcher Höhe? b) Aus welchem Verwendungszweck sind BAföG-Mittel übrig und sollen für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden? c) Wie viele und welche der 120 mit BuT-Mitteln finanzierten Schulsozialarbeiterstellen sollen damit abgesichert werden? Zu 6, a), b) und c) Bei den von der Fragestellerin genannten Restmitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz handelt es sich um einen Anteil in Höhe von 1,8 Mio. Euro, der für die individuelle Förderung gemäß § 1 Absatz 5 und 6 des KiföG unter anderem für Inklusion und Hort verwendet werden konnte. Die Diskussion, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Mittel möglicherweise auch für die Schulsozialarbeit verwendet werden können, ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 7/21 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Welche weiteren Lösungen, Vorhaben und Pläne für eine kurz- und mittelfristige Sicherung der Stellen der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Land sind vorgesehen bzw. bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Hinsichtlich weiterer zukünftiger Lösungen zur Absicherung der Schulsozialarbeit, verweist die Landesregierung auf den zwischen den Parteien beziehungsweise Fraktionen von SPD und CDU geschlossenen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2016 bis 2021. In Ziffer 10 des Vertrages heißt es: „Das ESF-finanzierte Landesprogramm für Jugend- und Schulsozialarbeiter wird in dieser Legislaturperiode ausfinanziert.“ 8. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung, die Schulsozialarbeit im Land dauerhaft und flächendeckend sicherzustellen? Es ist vorgesehen, das bis zum Ende der aktuellen Förderperiode aus dem ESF finanzierte Programm zur Förderung der Schulsozialarbeit zu evaluieren. Beim zukünftigen Einsatz der EU-Mittel ab dem Jahr 2021 hat das Programm Schulsozialarbeit oberste Priorität. Das ESFfinanzierte Landesprogramm für Jugend- und Schulsozialarbeiter wird in dieser Legislaturperiode ausfinanziert (vergleiche dazu Ziffern 9 und 10 des zwischen den Parteien beziehungsweise Fraktionen von SPD und CDU geschlossenen Koalitionsvertrages für die Legislaturperiode 2016 bis 2021). 9. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, die Schulsozialarbeit als festen Bestandteil der Jugendhilfe und damit als Pflichtaufgabe in das Kinder- und Jugendförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KJfG M-V) aufzunehmen? Die Landesregierung plant derzeit keine entsprechende Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/21 5 10. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung, die Jugendsozialarbeit im Land dauerhaft und flächendeckend, d. h. auch in strukturschwachen ländlichen Regionen, sicherzustellen? Für die Jugendsozialarbeit ist gemäß § 85 Absatz 1 SGB VIII der örtliche Träger sachlich zuständig . Auf Absatz 2 der Vorbemerkung wird verwiesen. Das Land unterstützt die Kommunen derzeit bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe, in dem aus Mitteln des ESF anteilig Maßnahmen gefördert werden, die darauf abzielen, junge Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf durch sozialpädagogische und individuelle Angebote der Jugendhilfe dabei zu unterstützen, ihre Probleme und Krisen zu bewältigen, um als eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten im Lebensalltag und in der Arbeitswelt bestehen zu können. In Verknüpfung mit weiteren schulischen und arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen soll durch diese Unterstützung aus dem ESF eine Integration in schulische Bildung, in eine berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt unterstützt werden, um die jungen Menschen zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen. Das ESF-finanzierte Landesprogramm für Jugendsozialarbeit wird in dieser Legislaturperiode ausfinanziert.