Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24 Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2100 7. Wahlperiode 25.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan Reuken, Fraktion der AfD Autonomes Fahren und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Landesministerien beschäftigen sich mit der Thematik computergesteuerter Fahrzeuge? Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung befasst sich über mögliche konkrete Anwendungen in Mecklenburg-Vorpommern hinaus auch grundsätzlich mit dem autonomen Fahren. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt verfolgt speziell die Entwicklungen zum autonomen Fahren im Bereich der Landwirtschaft sowie das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung mit dem autonomen Fahren als Mobilitätsalternative für dünnbesiedelte Gebiete (siehe Nummer 67 der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern). 2. Welche Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern forschen an Technologien zum autonomen Fahren? Der Landesregierung ist keine Technologieforschung zum autonomen Fahren in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. In vielen Bereichen wird sich jedoch mit der potenziellen Anwendung des autonomen Fahrens in Mecklenburg-Vorpommern befasst. Drucksache 7/2100 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 An der Hochschule Stralsund wird sich aus Sicht der Informatik mit dem Thema bezogen auf kleine unbemannte Fahrzeuge und Drohnen beschäftigt. 3. Welche Fördermittel für das autonome Fahren wurden in den letzten fünf Jahren an welche Organisationen vergeben (bitte auflisten nach Jahr, Empfänger, Förderhöhe, Art der Förderung und Zweck)? Welche Resultate gibt es? Keine. 4. Welche Fördermittel für das autonome Fahren sind derzeit eingeplant? An welche Organisationen werden sie vergeben? Keine. 5. Wird derzeit an Gesetzen in Bund oder Ländern gearbeitet, um vollständig autonomes Fahren zu erlauben? Nein. Das internationale Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 gibt den Rahmen für den nationalen Gesetzgeber vor. Es regelt auch nach seiner letzten Änderung im Jahr 2016, welche das automatisierte Fahren berücksichtigt, dass Fahrzeuge eines Fahrzeugführers bedürfen. Damit schließt das Wiener Übereinkommen derzeit das autonome Fahren als reguläre Verkehrsform im öffentlichen Straßenverkehr aus. Soweit bereits jetzt in Deutschland und anderen dem Übereinkommen angeschlossenen Staaten autonom gefahren wird, handelt es sich um nichtöffentlichen Straßenverkehr beziehungsweise um Testverkehre.