Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2101 7. Wahlperiode 18.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Islamismus an den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung erfasst Daten zu meldepflichtigen Vorfällen nach der „Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg- Vorpommern“ vom 29. Januar 2010. Daten zu Vorfällen, die der Kategorie religiöser Extremismus zuzuordnen sind, werden statistisch seit dem Schuljahr 2015/2016 erfasst. 1. Wie viele Vorfälle mit islamistischem Hintergrund wurden an Schulen Mecklenburg-Vorpommerns seit 2011 registriert (bitte aufgliedern nach Datum, Art des Vorfalls und Schulart)? Im Schuljahr 2015/2016 wurde in der Kategorie religiöser Extremismus ein Vorfall im Bereich des Staatlichen Schulamtes Schwerin erfasst. Die Art des Vorfalls und die Altersstufe unterliegen dem Datenschutz. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) müssen personenbezogene Daten in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Drucksache 7/2101 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine Konkretisierung dieses Erfordernisses erfolgt unter Verweis auf Nummer 5 der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Werden Daten, die der Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung im Falle eines Notfalls in der Schule dienen, nicht mehr benötigt oder haben sich Änderungen ergeben, so werden die nicht benötigten oder die veralteten Daten vernichtet. In dem vorliegenden Fall liegen aus dem vorgenannten Grund keine Daten mehr vor. Im Schuljahr 2016/2017 gab es keinen derartigen meldepflichtigen Vorfall. Im aktuellen Schuljahr 2017/2018 ist bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Fall bekannt. 2. Was wurde im jeweiligen Fall vor Ort unternommen? Grundsätzlich werden alle gemeldeten Vorfälle in der obersten Schulbehörde statistisch erfasst, schulaufsichtlich und (sofern angezeigt) schulpsychologisch begleitet. Eine Rückmeldung an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Maßnahmen, die die Schulen und/oder die Staatlichen Schulämter treffen, erfolgt nicht. 3. Welche Maßnahmen führt die Landesregierung zur Prävention und Bekämpfung des Islamismus an Schulen durch? Folgende Präventionsmaßnahmen werden seitens der Landesregierung vorgehalten: Seit Ende 2016 setzt die Landeszentrale für politische Bildung/Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz ein Angebot der politischen Bildung für jugendliche Geflüchtete in den BVJA-Klassen (Berufsvorbereitungsjahr für Ausländerinnen und Ausländer) der beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern um. Die einzelnen Module befassen sich mit verschiedenen Themenbereichen (Politik, Grundrechte, Religion, Ausbildung, Landeskunde , Teilhabe etc.). Bisher wurden mit diesem Angebot 44 Klassen erreicht. Seit Ende 2017 steht die Fachstelle für Prävention von religiös begründetem Extremismus - Bidaya beim CJD (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands) Nord in Waren (Müritz) zur Unterstützung des schulischen Bereichs mit ihrem landesweiten Beratungsangebot zur Verfügung. Im Rahmen des „Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus“ wurden acht Personalstellen bei den Jugendmigrationsdiensten geschaffen. Diese werden ab Juni 2018 an acht ausgewählten Schulstandorten in Mecklenburg-Vorpommern Schulen in den Themenbereichen Integration und Radikalisierungsprävention unterstützen. Die Fachstelle Bidaya wird die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendmigrationsdienste mit vernetzenden Fachgesprächen begleiten und qualifizieren. In der im September 2017 geschaffenen Unterarbeitsgruppe „Islamismusprävention“ der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“ wurden die Abläufe bei meldepflichtigen Vorfällen abgestimmt.