Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2103 7. Wahlperiode 23.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Personalausstattung Untere Denkmalschutzbehörden und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und Landkreis/kreisfreien Städten auflisten)? Die Personalhoheit für die unteren Denkmalschutzbehörden liegt bei den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städte. Deshalb können seitens der Landesregierung keine Angaben dazu gemacht werden. 2. Wie viele Baudenkmäler wurden zum Stichtag 31. Dezember 2005 und 31. Dezember 2017 für die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte gelistet (bitte jeweils nach Landkreis/kreisfreien Städten aufführen)? Für die Führung der Denkmallisten sind gemäß § 5 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden zuständig. Das Land verfügt über keine nach Jahren geordnete statistische Erhebung zu der Anzahl von Denkmalen auf den Denkmallisten. Drucksache 7/2103 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Aktuell sind nach Kenntnis des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg- Vorpommern in der Hansestadt Rostock 587, in der Landeshauptstadt Schwerin 1.018, im Landkreis Rostock 4.498, im Landkreis Ludwigslust-Parchim 5.969, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 6.223, im Landkreis Nordwestmecklenburg 2.850, im Landkreis Vorpommern-Greifswald 4.974 und im Landkreis Vorpommern-Rügen 4.019 Denkmale in die Denkmalliste eingetragen.