Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2105 7. Wahlperiode 30.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Polizeiliche Erkenntnisse zu potenziellen Gefährdungen durch den Einsatz von Messern und Stichwaffen als Tatmittel und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1971 gibt die Landesregierung an, nicht über ein Lagebild zu Messerangriffen in Mecklenburg-Vorpommern zu verfügen. In der 34. Landtagssitzung am 25. April 2018 äußerte der Innenminister im Zusammenhang mit der möglichen künftigen Erfassung von Angriffen mit Messern und Stichwaffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik, die Polizei verfüge über Kenntnisse zu diesem Phänomen. Er sprach von bekannten „Hotspots“. 1. Seit wann verfügt die Landesregierung über Erkenntnisse zum oben genannten Phänomen? Den örtlichen Polizeidienststellen ist die jeweils vor Ort herrschende Kriminalitätslage bekannt. Sie haben damit auch Kenntnis von Angriffen mit Messern und Stichwaffen. Drucksache 7/2105 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Deutet der aktuelle Kenntnisstand der Polizei zum oben genannten Phänomen auf einen Anstieg vollzogener Straften, die mit Messern oder Stichwaffen verübt wurden, hin? Wenn ja, seit wann wird ein Anstieg beobachtet? Bislang lassen sich keine fundierten Aussagen über eine zahlenmäßige Veränderung der mit Messern oder Stichwaffen verübten Straftaten treffen. 3. Von welchen Personen oder Personenkreisen geht nach aktuellem Erkenntnisstand der Polizei die Gefahr aus, Angriffe mit Messern und Stichwaffen zu verüben? Bei den bislang festgestellten Tatverdächtigen handelt es sich überwiegend, wenn nicht ausnahmslos, um männliche Tatverdächtige, darunter sowohl Deutsche als auch Nichtdeutsche . Die Tatverdächtigen kommen dabei aus allen Altersbereichen. 4. Welche „Hotspots“ im oben genannten Sinne sind der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern bekannt (bitte zusätzlich zum Ort auch konkret die Straße, den Platz, den Park, den Bahnhof oder ähnliches angeben)? 5. Welche Gefahren bestehen an jedem der in Frage 4 genannten „Hotspots “? 6. Für wen bestehen die in Frage 5 genannten Gefahren? Die Fragen 4 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Bei den gegenwärtig der Polizei bekannt gewordenen Delikten handelt es sich überwiegend um Einzelsachverhalte. Die Straftaten ereignen sich sowohl im häuslichen Bereich als auch im öffentlichen Raum. Der Begriff „Hotspots“ bezieht sich auf bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum, gerade im Verhältnis zu anderen öffentlichen Räumen in Mecklenburg- Vorpommern, und beruht auf den Erfahrungen der örtlichen Polizeidienststellen basierend auf der jeweils vor Ort herrschenden Kriminalitätslage. „Hotspots“ im engeren Sinne einer statistisch belegbaren deutlichen regionalen Straftatenhäufung sowie sichere Aussagen einer Konzentration von Opfern und Tätern können landesweit derzeit nicht benannt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2105 3 7. Was unternimmt die Landesregierung, damit an den in Frage 4 genannten „Hotspots“ oder von diesen „Hotspots“ ausgehend keine Angriffe mit Messern und Stichwaffen vollzogen werden? Die Anstrengungen der Landesregierung sind darauf ausgerichtet, Straftaten möglichst zügig zu bearbeiten, die betreffenden Tatverdächtigen der Taten zu überführen und der Begehung weiterer Straftaten durch polizeiliche Präsenz vorzubeugen beziehungsweise diese zu verhindern.