Die Ministerin für Soziales Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2108 7. Wahlperiode 30.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Subventionen für Behindertenverbände und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Behindertenverbände wurden im Zeitraum von 2008 bis 2018 gefördert (bitte jährlich aufschlüsseln nach Name, Höhe der Förderung, Haushaltstitel, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Das Land fördert die Behindertenverbände projektbezogen aus zahlreichen Titeln des Landeshaushaltes . So erteilt es Zuschüsse aus dem Kapitel 1005, MG 30, - Titel 684.32 - Zuschüsse an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege für familienentlastende Dienste für Menschen mit Behinderungen, - Titel 684.33 - Zuschüsse an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für ambulante Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen, - Titel 684.34 - Zuschüsse an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für die Beratung von Menschen mit Behinderungen, - Titel 684.35 - Zuschüsse an den SELBSTHILFE M-V e.V. für die Beratung von Menschen mit Behinderungen, - Titel 684.31 - Zuschüsse für Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich. Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) aus Kapitel 1005, MG 30, Titeln 684.32, 684.33 und 684.34 können nur die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg- Vorpommern sein. Drucksache 7/2108 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege leiten die Mittel an Dritte (Letztempfänger) weiter, wenn diese Träger der Maßnahme sind und als Untergliederung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zugehören sowie die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Förderrichtlinien erfüllen. Zur Ermittlung der Förderungen aus Kapitel 1005, MG 30, Titeln 684.32, 684.33 und 684.34 an die Letztempfänger wären durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern, welchem die Förderangelegenheiten übertragen wurden, insgesamt etwa 200 Gesamtakten mit etwa 650 Einzelprojekten zu sichten und zu erfassen. Allein für das vollständige Zusammentragen der Akten über verschiedene Bearbeitungs-, Registratur- und Archivstandorte hinweg würde eine Person etwa zwei Wochen benötigen. Die Beantwortung der Frage zu diesen Haushaltstiteln würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Darüber hinaus wurden bis zum Jahr 2013 Zuschüsse zum Neu-, Um- und Ausbau von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aus Kapitel 1005, MG 63, Titel 893.02 gewährt. Die Förderungen aus Kapitel 1005, MG 30 Titel 684.35 und 684.31 und aus MG 63, Titel 893.02 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Kapitel 1005, MG 30, Titel 684.35 - Zuschüsse an den SELBSTHILFE M-V e. V. für die Beratung von Menschen mit Behinderungen (Beträge in TEUR) Zuwendungsempfänger 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Landkreis/ kreisfreie Stadt SELBSTHILFE M-V e.V. 60,0 60,0 60,0 60,0 65,0 65,0 landesweit Zuwendungsempfänger 2014 2015 2016 2017 2018 Landkreis/ kreisfreie Stadt SELBSTHILFE M-V e.V. 65,0 65,0 65,0 65,0 75,0 landesweit Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2108 3 Kapitel 1005, MG 30, Titel 684.31 - Zuschüsse für Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich (Beträge in TEUR) Zuwendungsempfänger 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gehörlosen Landesverband M-V e. V. 90,0 95,0 91,2 91,2 90,0 90,0 landesweit Zuwendungsempfänger 2014 2015 2016 2017 2018 Landkreis/ kreisfreie Stadt Gehörlosen Landesverband M-V e. V. 90,0 90,0 90,0 86,5 80,0 landesweit Kapitel 1005, MG 63, Titel 893.02 - Zuwendungen und Zuschüsse an Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Beträge in TEUR) Zuwendungsempfänger 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Landkreis/ kreisfreie Stadt GBS Gesellschaft für den Betrieb von Sozialeinrichtungen mbH Herne 1.090,8 Mecklenburgische Seenplatte Verein für Blindenwohlfahrt Neukloster e. V. 62,5 Nordwestmecklenburg Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. 219,1 Vorpommern- Greifswald Lewitz-Werkstätten GmbH 166,3 Ludwiglust- Parchim Güstrower Werkstätten GmbH 213,6 Landkreis Rostock Rostocker DRK- Werkstätten 560,0 Hansestadt Rostock Diakoniewerk Kloster Dobbertin GmbH 2.411,0 1.099,0 1.200,0 Ludwiglust- Parchim Lebenshilfswerk Waren gGmbH 1.300,0 Mecklenburgische Seenplatte Lebenshilfswerk Mölln- Hagenow gGmbH 516,0 Ludwiglust- Parchim Drucksache 7/2108 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zuwendungsempfänger 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Landkreis/ kreisfreie Stadt Peene Werkstätten 530,7 33,9 Vorpommern- Greifswald Diakoniewerk Neues Ufer gGmbH 113,8 Ludwiglust- Parchim Dreescher Werkstätten 219,0 Landeshauptstadt Schwerin Diakoniewerkstätten Neubrandenburg 201,4 Mecklenburgische Seenplatte Michaelshof Rostock 530,0 Hansestadt Rostock Die Zuwendungen und Zuschüsse der Jahre 2008 bis 2011 (vor der Kreisgebietsreform) wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit den heutigen Landkreisen zugeordnet. 2. Welche weiteren direkten und indirekten Unterstützungsmaßnahmen gab es? Keine. 3. Was plant die Landesregierung zur Unterstützung der Behindertenverbände in Zukunft? Die Förderung der bestehenden Angebote für Menschen mit Behinderungen gemäß Kapitel 1005 MG 30 wird grundsätzlich fortgeführt. Dabei werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel Anpassungen an sich ändernde Bedarfe berücksichtigt. Im Rahmen eines Modellprojektes zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind die Beratung von Menschen mit Behinderungen und die Leistungen der entsprechenden Träger eingeschlossen.