Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2109 7. Wahlperiode 01.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Ermittlung des Zustands von Kreisstraßen im Land Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für die Antwort wurden von der Landesregierung die Landkreise und die kreisfreien Städte einbezogen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind selbstständige Gebietskörperschaften und unterliegen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Entscheidung, wie Haushaltsmittel umgesetzt werden, treffen diese Körperschaften im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung . Gemäß § 11 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Juni 2017 (GVOBl. M-V S. 106), haben die Träger der Straßenbaulast die Straßen nach ihrer Leistungsfähigkeit in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand anzulegen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Art und Umfang der Leistungen stehen vor allem in Abhängigkeit der finanziellen Möglichkeiten. Die Verkehrssicherungspflicht ist allerdings stets zu erfüllen, gegebenenfalls durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen. Drucksache 7/2109 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Wie einer Recherche des NDR zu entnehmen ist, befindet sich ein großer Teil der Kreisstraßen Mecklenburg-Vorpommerns in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand. Beispielhaft für einen besonders großen Sanierungsbedarf ist der Landkreis Rostock. Zu den Kreisen Vorpommern- Rügen und Vorpommern-Greifswald konnten keine Angaben gemacht werden (Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/Zustand-vieler-Strassenim -Norden-katastrophal, kreisstrassen106.html). 1. Nach welchen Kriterien wird der Zustand der Kreisstraßen im Land Mecklenburg-Vorpommern kategorisiert? Die Bewertung der Kreisstraßen erfolgt in den Landkreisen und den kreisfreien Städten nach deren Auskünften nach unterschiedlichen Kriterien und Klassifizierungsstufen. Die Zustandsbewertung erfolgt in der Mehrzahl in Anlehnung an das durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) herausgegebene technische Regelwerk , Arbeitspapier nach den Zustandsklassen 1 - 5. Zustandsklasse 1 kennzeichnet hierbei eine neuwertige Straße ohne Handlungsbedarf zur Instandsetzung, Zustandsklasse 5 kennzeichnet eine Straße in einem sehr schlechten Zustand mit sofortigem Handlungsbedarf. Grundlage bilden hier unter anderem das Arbeitspapier Nummer 9/V zur Zustandserfassung und -bewertung (ZEB), Reihe V „Visuelle Zustandserfassung“, das Arbeitspapier Nummer 9/V K 2.2 zur Systematik der Straßenerhaltung, Reihe K: Kommunale Belange und das Arbeitspapier Nummer 9/V K 2.3 zur Systematik der Straßenerhaltung, Reihe K: Kommunale Zustandserfassung. Bei kleinen Netzen erfolgt keine Kategorisierung des baulichen Zustandes. Hier erfolgt eine Bewertung der Kreisstraßen nach den Kriterien der Doppik. 2. Wie beurteilt die Landesregierung gegenwärtig den Zustand der Kreisstraßen im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage der in der Antwort zu Frage 1 definierten Kriterien (bitte aufgliedern nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. Wenn keine aktuelle Beurteilung vorliegt, plant die Landesregierung entsprechende Informationen einzuholen und auszuwerten? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anteile der Streckenlängen in den jeweiligen Zustandsklassen angegeben. Grundlage dieser Aufstellung sind Angaben aus der Abfrage bei den kommunalen Baulastträgern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2109 3 Landkreis/kreisfreie Stadt Anteil der Streckenlängen in den jeweiligen Zustandsklassen in Prozent 1 2 3 4 5 Landkreis Ludwigslust-Parchim 5,4 16,2 32,6 26,2 19,6 Landkreis Nordwestmecklenburg 16,3 28,6 23,4 18,4 13,3 Landkreis Vorpommern-Greifswald 14,7 47,7 37,6 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 12,0 15,8 32,6 26,0 13,6 Landkreis Vorpommern-Rügen 40,0 40,0 20,0 Landkreis Rostock 7,0 23,0 38,0 32,0 Hansestadt Rostock Bewertung erfolgt nach Doppik Landeshauptstadt Schwerin 31,0 15,0 23,0 21,0 10,0 Der Zustand der Kreisstraßen der Landkreise und der kreisfreien Städte ist sehr unterschiedlich. Eine Vergleichbarkeit und eine Beurteilung auf der Grundlage der vorhandenen Daten sind sachgerecht nicht möglich. Das liegt unter anderem an den unterschiedlichen Zeitpunkten der Erfassung beziehungsweise der Beurteilung des Zustandes, der Einteilung der Zustandsnoten beziehungsweise der Zustandsbereiche und der Art der Erfassung (technische Erfassung mit Messfahrzeugen oder visuelle Begutachtung und Erfassung des Zustandes). Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung ist sich der unterschiedlichen Vorgehensweise der Landkreise und der kreisfreien Städte bewusst. Eine einheitliche Erfassung des Zustandes (mit Messfahrzeugen) und eine einheitliche Bewertung (nach gleichen Kriterien) sind fachlich wünschenswert, obliegen aber der Entscheidung der Landkreise und der kreisfreien Städte. 4. Nach welchen Systemen und seit wann erfassen die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils ihre Kreisstraßen (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten tabellarisch seit 2011 aufschlüsseln)? Wie ist bei unterschiedlichen Erfassungssystemen eine Vergleichbarkeit der Angaben gewährleistet? Eine Zustandserfassung für die Landkreise und die kreisfreien Städte war in den Jahren 2010/2011 notwendig, um den Restbuchwert des Infrastrukturvermögens am Bilanzstichtag 1. Januar 2012 ermitteln zu können. Aufgrund der Erfassung durch unterschiedliche Personen beziehungsweise Institutionen ist die Vergleichbarkeit nur bedingt gegeben. Die Landkreise und die kreisfreien Städte ermitteln zum Teil in regelmäßigen Abständen (alle fünf Jahre) beziehungsweise anlassbezogen den Zustand der Straßen. Zur Pflege der Daten kommen verschiedene Systeme zum Einsatz. Diese orientieren sich an der Anweisung Straßeninformationsbank (ASB). Die Straßenkataster werden regelmäßig aktualisiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 7/2109 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie beurteilt die Landesregierung den Fachkräftemangel in den Bauund Planungsbehörden? a) Wie viele Stellen sind in den Bau- und Planungsbehörden des Landes seit 2011 vakant (bitte jährlich aufschlüsseln)? b) Durch welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung den Fachkräftemangel zu beheben? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Fachkräftemangel für den Ingenieurbereich sowohl in den Bau- und Planungsbehörden, als auch in den Planungsbüros und der Bauwirtschaft ist ein bundesweit bekanntes Problem. Grundsätzlich ist der Fachkräftemangel ein branchenübergreifendes Problem, welches vielfältige Ursachen hat, wobei insbesondere die demografische Entwicklung eine zentrale Rolle spielt. Entscheidend ist es, für mögliche Bewerber ein attraktives berufliches Umfeld und gute Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Die in der Straßenbauverwaltung des Landes in den vergangenen Jahren freigewordenen Stellen für Bauingenieure konnten im Rahmen von Stellenausschreibungen vollständig nachbesetzt werden. Somit ist keine durchgehende Vakanz zu verzeichnen. 6. Nach welcher Förderrichtlinie werden den Kreisen und kreisfreien Städten finanzielle Mittel in welcher Höhe zur Sanierung der Kreisstraßen zur Verfügung gestellt (bitte für die Kreise und kreisfreien Städten seit 2011 tabellarisch ausweisen)? Aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit wurden Mittel in Höhe von 10,5 Millionen Euro für Investitionen in Kreisstraßen seit 2011 zur Verfügung gestellt. Die Zuwendungen wurden entsprechend der Infrastrukturrichtlinie gewährt. Haushaltsjahr Landkreis/kreisfreie Stadt Zuschuss in Euro 2011 Landkreis Vorpommern-Greifswald 170.512 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.274.165 2012 - - 2013 Landkreis Ludwigslust-Parchim 921.273 2014 - - 2015 - - 2016 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 650.354 2017 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 3.430.765 2018 Landkreis Ludwigslust-Parchim 4.072.430 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2109 5 Im Bereich des Ministeriums für Inneres und Europa bestehen für die Sanierung von Kreisstraßen auf Antrag Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen nach der - Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 6. August 2010 (AmtsBl. M-V 2010, S. 516); - Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem Kofinanzierungsprogramm (AmtsBl. M-V 2012, S. 563, außer Kraft getreten am 31. Dezember 2016) wird ersetzt durch die Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen (AmtsBl. M-V 2018, S. 310). Zudem bestanden bis 2013 Fördermöglichkeiten in Form von zinsgünstigen Darlehen nach der Richtlinie zum Kommunalen Aufbaufonds M-V vom 6. August 2010 (AmtsBl. M-V 2010, S. 526). Auf Grundlage der vorgenannten Richtlinien wurden seit 2011 für Kreisstraßen folgende Förderungen gewährt: 1. Gewährte Sonderbedarfszuweisungen für Kreisstraßen seit 2011 Haushaltsjahr Landkreis/kreisfreie Stadt Gewährte Sonderbedarfszuweisung in Euro 2011 Landkreis Vorpommern-Greifswald 971.760,00 2012 Landkreis Vorpommern-Greifswald 252.080,00 2013 - - 2014 - - 2015 - - 2016 Landkreis Vorpommern-Greifswald 133.650,00 Hansestadt Rostock 108.312,83 2017 Landkreis Ludwigslust-Parchim 1.440.000,00 Hansestadt Rostock 285.200,00 2. Gewährte Kofinanzierungshilfen für Kreisstraßen seit 2012 (Beginn des Förderprogrammes ) Haushaltsjahr Landkreis/kreisfreie Stadt Gewährte Kofinanzierungshilfe in Euro 2012 - - 2013 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 169.155,00 2014 Landkreis Ludwigslust-Parchim 322.650,00 2015 - - 2016 Landkreis Nordwestmecklenburg 188.150,00 2017 - - Drucksache 7/2109 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 3. Gewährte Darlehen aus dem kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern für Kreisstraßen in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 Haushaltsjahr Landkreis/kreisfreie Stadt Gewährte Darlehen in Euro 2011 Landkreis Ludwigslust-Parchim 242.589,95 Landkreis Nordwestmecklenburg 132.000,00 Landkreis Vorpommern-Greifswald 764.000,00 Landkreis Vorpommern-Rügen 498.000,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.272.415,30 Hansestadt Rostock 2.919.312,29 Landeshauptstadt Schwerin 953.734,78 2012 - - 2013 - - Im Bereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung erfolgt die Förderung gemäß der benannten Richtlinien für Maßnahmen auf verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, Zubringerstraßen sowie Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen, das heißt die aufgeführten Fördermittel wurden für Maßnahmen auf Kreis- und Gemeindestraßen eingesetzt. Für die erbetene Unterteilung der geförderten Maßnahmen in die jeweilige Straßenkategorie wäre eine händische Recherche all jener Förderfälle erforderlich gewesen. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. - Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz (KommStrabauRL M-V) vom 2. Juni 2008, gültig bis zum 31. Dezember 2013 Haushaltsjahr Landkreis/kreisfreie Stadt Zuwendung in Euro 2011 Landeshauptstadt Schwerin 837.328 Landkreis Nordwestmecklenburg 1.616.527 Landkreis Ludwigslust-Parchim 2.172.817 Hansestadt Rostock 1.520.630 Landkreis Rostock 2.154.570 Landkreis Vorpommern-Rügen 2.455.690 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 3.693.240 Landkreis Vorpommern-Greifswald 3.027.698 2012 Landeshauptstadt Schwerin 842.478 Landkreis Nordwestmecklenburg 1.625.587 Landkreis Ludwigslust-Parchim 2.173.947 Hansestadt Rostock 1.591.402 Landkreis Rostock 2.294.307 Landkreis Vorpommern-Rügen 2.463.916 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 3.785.781 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2.701.082 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2109 7 Haushaltsjahr Landkreis/kreisfreie Stadt Zuwendung in Euro 2013 Landeshauptstadt Schwerin 842.476 Landkreis Nordwestmecklenburg 1.625.583 Landkreis Ludwigslust-Parchim 2.173.941 Hansestadt Rostock 1.591.382 Landkreis Rostock 2.294.279 Landkreis Vorpommern-Rügen 2.463.948 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 3.785.783 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2.701.108 - Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Januar 2014, gültig bis zum 31. Dezember 2014 Haushaltsjahr Landkreis/kreisfreie Stadt Zuwendung in Euro 2014 Landeshauptstadt Schwerin 484.293 Landkreis Nordwestmecklenburg 934.458 Landkreis Ludwigslust-Parchim 1.249.679 Hansestadt Rostock 914.807 Landkreis Rostock 1.318.867 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.416.366 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2.176.231 Landkreis Vorpommern-Greifswald 1.552.699 - Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Kommunale Straßenbaurichtlinie - KommStrabauRL M-V) vom 5. Juni 2015, gültig ab 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2019 Haushaltsjahr Landkreis/kreisfreie Stadt Zuwendung in Euro 2015 Landeshauptstadt Schwerin 392.853 Landkreis Nordwestmecklenburg 971.584 Landkreis Ludwigslust-Parchim 1.485.006 Hansestadt Rostock 756.569 Landkreis Rostock 1.435.271 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.440.295 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1.953.214 Landkreis Vorpommern-Greifswald 1.612.608 Drucksache 7/2109 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Haushaltsjahr Landkreis/kreisfreie Stadt Zuwendung in Euro 2016 Landeshauptstadt Schwerin 626.027 Landkreis Nordwestmecklenburg 1.504.943 Landkreis Ludwigslust-Parchim 2.279.063 Hansestadt Rostock 1.016.946 Landkreis Rostock 1.900.713 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.912.561 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2.483.560 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2.042.887 2017 Landeshauptstadt Schwerin 626.027 Landkreis Nordwestmecklenburg 1.504.943 Landkreis Ludwigslust-Parchim 2.279.063 Hansestadt Rostock 1.016.946 Landkreis Rostock 1.900.713 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.912.561 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2.483.560 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2.042.887 2018 Landeshauptstadt Schwerin 628.908 Landkreis Nordwestmecklenburg 1.447.759 Landkreis Ludwigslust-Parchim 2.260.965 Hansestadt Rostock 1.023.644 Landkreis Rostock 1.940.656 Landkreis Vorpommern-Rügen 1.921.433 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2.489.904 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2.053.431 7. Aus welchen Gründen wurden welche geplanten bzw. beantragten Maßnahmen negativ beschieden (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Höhe der beantragten Fördermittel tabellarisch seit 2011 aufschlüsseln)? In der nachfolgenden Tabelle sind die Maßnahmen mit Begründung aufgeführt, deren Anträge auf Sonderbedarfszuweisungen für Kreisstraßen seit 2011 negativ beschieden wurden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2109 9 Haushaltsjahr Landkreis/kreisfreie Stadt beantragte Sonderbedarfszuweisung in Euro Grund der Negativbescheidung 2011 - - - 2012 Landkreis Vorpommern- Greifswald 273.670,00 begrenzt zur Verfügung stehende Finanzmittel 2013 Landkreis Vorpommern- Greifswald 588.800,00 begrenzt zur Verfügung stehende Finanzmittel Landkreis Vorpommern- Greifswald 1.063.720,00 Antragsbearbeitung eingestellt, da keine fristgemäße Vervollständigung der Antragsunterlagen 2014 Landkreis Vorpommern- Greifswald 195.000,00 Antragsbearbeitung eingestellt, da keine fristgemäße Vervollständigung der Antragsunterlagen Landkreis Vorpommern- Greifswald 27.950,00 nicht förderfähig gemäß Richtlinie 2015 - - - 2016 - - - 2017 - - - Alle Anträge auf Kofinanzierungshilfen für Kreisstraßen seit 2012 und alle Anträge auf Darlehen aus dem Kommunalen Aufbaufonds für Kreisstraßen in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 wurden positiv beschieden. Seitens des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung wurden keine dem Grunde nach förderfähigen Vorhaben negativ beschieden. Alle Anmeldungen wurden entsprechend den durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zugewiesenen finanziellen Mittel in das Förderprogramm eingeordnet. Negative Antworten auf Anmeldungen von Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm nach Nr. 7.2.1 der KommStrabauRL M-V werden erst seit 2017 gegeben, da zusätzliche Maßnahmen nicht mehr aufgenommen werden können. Eine Aufnahme von neuen Projekten kann derzeit nur noch unter Zurückstellung von bereits im Programm enthaltenen Vorhaben erfolgen, da die für die Förderung nach KommStrabauRL M-V verfügbaren Haushaltsmittel bis einschließlich 2019 mit angemeldeten Vorhaben bereits belegt sind. Die Priorisierung der zu fördernden Vorhaben muss hierbei durch die Baulastträger erfolgen. Drucksache 7/2109 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 8. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung einerseits über einen Investitionsstau und andererseits über einen Investitionsbedarf bei den Kreisstraßen vor (bitte jährlich nach Landkreisen und kreisfreien Städten tabellarisch seit 2011 aufschlüsseln)? Aufgrund der Rückmeldungen der Landkreise und der kreisfreien Städte können keine belastbaren Aussagen zum Investitionsstau auf die Jahresscheiben bezogen getroffen werden. Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind für die Verwendung ihrer verfügbaren Haushaltmittel eigenverantwortlich zuständig. 9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittlichen Kosten für die Sanierung und den Neubau für einen Kilometer Kreisstraße? Die Kosten für einen Kilometer Kreisstraße differieren erheblich aufgrund der unterschiedlichen Randbedingungen, wie zum Beispiel Kreisstraßen außerorts ohne Entwässerungsanlagen und innerorts mit Entwässerungsanlagen sowie anliegender Randbedingungen wie unter anderem Baugrundverhältnisse und Bauverfahren. Die durchschnittliche Deckenerneuerung (Sanierung) eines Kilometers Kreisstraße kostet nach Auskunft der Straßenbaulastträger zwischen 156.000 Euro und 250.000 Euro, wobei Abweichungen nach oben und unten möglich sind. Die durchschnittlichen Kosten für einen grundhaften Neubau beziehungsweise Ausbau variieren für einen Kilometer Kreisstraße innerorts zwischen etwa 400.000 Euro und 1,5 Millionen Euro und außerorts (freie Strecke) zwischen 500.000 Euro und 1 Million Euro. 10. Wie bewertet die Landesregierung die Sanierungsfinanzierung der Kreisstraßen durch eine höhere Kreisumlage? Für die Finanzierung von Investitionen und damit auch für die Finanzierung der Sanierung von Kreisstraßen stehen den Landkreisen neben Investitionszuwendungen eigene investive Finanzierungsmittel zur Verfügung, zum Beispiel aus den investiv gebundenen Zuweisungen nach § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern oder aus Veräußerungserlösen . Reichen diese Mittel zur Investitionsfinanzierung nicht aus, kann der Landkreis zur Finanzierung verbleibender investiver Finanzierungsanteile Investitionskredite aufnehmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2109 11 Den Bedarf im Haushalt zur Finanzierung der planmäßigen Tilgung und der Zinsen kann der Landkreis nach § 120 Absatz 2 Nummer 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg -Vorpommern in Verbindung mit § 23 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg -Vorpommern über die Kreisumlage decken, soweit die eigenen Einzahlungen insoweit nicht ausreichen. § 120 Absatz 2 Nummer 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg -Vorpommern in Verbindung mit § 23 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg -Vorpommern eröffnet den Landkreisen auch die Möglichkeit, die verbleibenden investiven Finanzierungsanteile als solche in die Kreisumlage mit einzubeziehen. Ob die Finanzierung der Sanierung der Kreisstraßen durch eine in beiden Fallkonstellationen insoweit gegebenenfalls höhere Kreisumlage auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen mit der Finanzsituation der kreisangehörigen Gemeinden vereinbar ist, bewertet der Kreistag im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung .