Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/211 7. Wahlperiode 15.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Steigerung der Tierproduktion in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wo liegen die agrarpolitischen Zielvorstellungen der Landesregierung in Hinblick auf die Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern? Aus Sicht der Landesregierung sind für eine höhere Wertschöpfung und für eine größere Veredlungstiefe dringend nachhaltige Investitionen in die Tierhaltung und in die Stabilisierung der Vieh haltenden Betriebe geboten. Die Akzeptanz für Tierhaltungsanlagen ist eine wichtige Voraussetzung für den Ausbau der standortgerechten und der bodengebundenen Veredlungswirtschaft und muss durch gezielte Maßnahmen verbessert werden. Die bisherige Agrarinvestitionsförderung soll mit klarer Tierwohlorientierung fortgeführt werden. 2. Welches Verhältnis von Großvieheinheiten zu landwirtschaftlicher Nutzfläche sieht die Landesregierung als Zielvorstellung an? Wie ist diese Zielvorstellung begründet? Bei der Agrarinvestitionsförderung von Neubauten und Modernisierungen von Tierhaltungsanlagen gilt eine betriebsbezogene Obergrenze von maximal zwei Großvieheinheiten je Hektar als Fördergrundsatz. Drucksache 7/211 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Ein solcher Flächenbesatz wird damit regionalbezogen angestrebt. Er bietet bei Anwendung der guten fachlichen Praxis die Voraussetzung für eine bodengebundene Landwirtschaft und für einen funktionierenden Nährstoffkreislauf Boden - Pflanze - Tier - Boden. 3. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung ergriffen, um die Fleischproduktion in Mecklenburg-Vorpommern zu steigern? Welche Anstrengungen werden unternommen, um den Ausbau der „Ersten und Zweiten Verarbeitungsstufe“ voranzutreiben? Die Steigerung der Fleischproduktion ist abhängig von der Nutzung der im Land ansässigen Schlachtunternehmen. Das liegt in der freien Entscheidung der Tierhalter/Mäster beziehungsweise der Vermarktungsunternehmen. Damit sich diese Betriebe erfolgreich im Wettbewerbsumfeld behaupten können und zügig neue Techniken und Technologien insbesondere zur Ressourceneinsparung einführen können, aber auch um den Ausbau der Kapazitäten der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe voranzutreiben , unterstützt das Land entsprechende Investitionen durch Förderung. Die Grundlage der Förderung bilden die durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt herausgegebene Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung sowie die Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit erlassen wurde. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die wirtschaftlichen Potenziale eines Ausbaus der Tierproduktion insbesondere in Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum? Das Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen wird in der Tierhaltung deutlich höher eingeschätzt als im Marktfruchtbau. Hinzu kommt, dass über den unmittelbar geschaffenen Arbeitsplatz hinaus weitere Arbeitsplätze im vor- und nachgelagerten Raum entstehen, zum Beispiel durch den Bau beziehungsweise durch die Unterhaltung der Stallanlagen, im Bereich der Futtermittelherstellung, der Schlachtung sowie der veterinärmedizinischen Betreuung. Dieser Aspekt findet daher unter anderem entsprechenden Niederschlag bei der Prioritätensetzung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm oder in den Vergabekriterien für die Verpachtung von Landesflächen.