Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2114 7. Wahlperiode 30.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Brütereien und „Bruderhahn- Aufzucht“ in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Brütereien für Hühner (Lege- und Masttiere) gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach konventionell/biozertifiziert und Standort darstellen)? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Brütereien für Hühner. Eine Brüterei befindet sich in 19306 Brenz und eine in 18574 Garz/Rügen. Es handelt sich bei beiden Betrieben um konventionelle Betriebe. 2. Wie viele zertifizierte Öko-Aufzuchtbetriebe für Legehennen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Standort darstellen)? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es sechs Öko-Aufzuchtbetriebe für Legehennen. Dabei handelt es sich um: - PVN Biogeflügel GmbH & Co. KG, 17091 Altenhagen, - Bio-Junghennenaufzucht Knüppeldamm GmbH, 17209 Knüppeldamm, - Junghennenaufzuchtbetrieb MV GmbH, 17209 Knüppeldamm, - Hof Gräpkenteich GmbH & Co KG, 17258 Gräpkenteich, - Biohof Walkendorf GmbH, 17091 Finkenthal, - Bio-Ovum GmbH, 18299 Hohen Sprenz. Drucksache 7/2114 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele dieser Betriebe mit wie vielen Haltungsplätzen beteiligen sich an der Aufzucht von „Bruderhähnen“ (bitte nach Betrieb, Platzzahl und Standort darstellen)? „Bruderhähne“ werden aktuell in der Hof Gräpkenteich GmbH & Co KG aufgezogen. Die Zahl der für die „Bruderhähne“ zur Verfügung stehenden Stallplätze ist abhängig vom Platzbedarf für die Aufzucht von Junghennen. Je nach der Belegung mit Junghennen stehen in der Hof Gräpkenteich GmbH & Co KG im Jahresverlauf 14.000 bis 66.000 Tierplätze für die Aufzucht von Bruderhähnen zur Verfügung. 4. Welche Vorgaben sind für die Mast von Hähnen in Mecklenburg- Vorpommern einzuhalten? Wie unterscheiden sich diese von den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung ? Im Abschnitt 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBL I S. 247) geändert worden ist, sind die Anforderungen an das Halten von Masthühnern aufgeführt. Für die Vermarktung gilt die Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission vom 16. Juni 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 519 der Kommission vom 21. Februar 2013 (ABl. L 158 vom 10.06.2013; S.74). Spezielle Landesregelungen gibt es in Mecklenburg- Vorpommern nicht. Bei biozertifizierten Betrieben sind darüber hinaus die Vorgaben der EU-Öko-VO (Nr.) 834/2007 und 889/2008 für die Geflügelmast einzuhalten. Diese beinhalten unter anderem strengere Regelungen beispielsweise bei den Vorgaben zur Stallfläche oder auch zu dem vorzuhaltenden Grünauslauf (siehe nachfolgende Tabelle). Anforderung bei Haltung konventionelle Haltung Ökologische Haltung Besatzdichte - erforderliche Stallfläche höchstzulässiges Lebendgewicht maximal 39 kg/m2 (1) maximal 10 Tiere/m2; höchstzulässiges Lebendgewicht maximal 21 kg/m2 Vorgaben zum Grünauslauf nein 4 m2/Tier (1) Abweichend hiervon hat der Halter von Masthühnern sicherzustellen, dass im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Mastdurchgänge die Masthühnerbesatzdichte 35 kg/m2 nicht überschritten wird, soweit das durchschnittliche Gewicht der Masthühner weniger als 1.600 Gramm beträgt. kg = Kilogramm m2 = Quadratmeter Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2114 3 Um die Mast von Bruderhähnen sowohl in den biozertifizierten Betrieben, die diese jetzt bereits durchführen, als auch in weiteren Betrieben zu fördern, setzt sich die Landesregierung für eine Verringerung der Vorgabe für den Grünauslauf von 4 m2/Tier auf 2,5 m2/Tier ein. Eine solche Regelung sollte zumindest für eine Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der Neuen EU-Öko-VO in 2021 gelten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Abstimmung mit allen Bundesländern auf Initiative von Mecklenburg- Vorpommern eine entsprechende Anfrage an die EU-Kommission gestellt. 5. Nach welchen Zertifizierungsprogrammen arbeiten die Öko-Betriebe mit Hahnaufzucht in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Standort und Zertifizierung darstellen)? Die Öko-Betriebe mit Aufzucht von „Bruderhähnen“ sind nach den Anforderungen der EU-Öko-VO (Nr.) 834/2007 zertifiziert. Zertifizierungen nach privatwirtschaftlichen Standards werden von der Landesregierung nicht erfasst. 6. Wurden in Mecklenburg-Vorpommern ökozertifizierten Aufzuchtoder Mastbetrieben der Hühnerhaltung in den letzten fünf Jahren der Öko-Status aberkannt (wenn ja, bitte nach Grund und Betrieb darstellen )? Seit 2013 wurde in drei Fällen der Öko-Status in Aufzuchtbetrieben der Hühnerhaltung aberkannt (siehe Tabelle). Alle drei Fälle stehen in folgendem sachlichen Zusammenhang: In ökozertifizierten Import-Futtermitteln wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen . Die Futtermittel waren bereits verarbeitet und in den Betrieben verfüttert worden. Es lag kein Eigenverschulden der Betriebe vor. Zeitpunkt Betrieb Grund Dezember 2014 Biohof Walkendorf GmbH Nachweis von Pflanzenschutzmittel im Futter Dezember 2014 Hof Gräpkenteich GmbH & Co. KG Nachweis von Pflanzenschutzmittel im Futter Januar 2015 Hof Gräpkenteich GmbH & Co. KG Nachweis von Pflanzenschutzmittel im Futter