Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2116 7. Wahlperiode 08.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen eines höheren vergabespezifischen Mindestlohnes für die Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Das Land Berlin hat seinen Mindestlohn im Juni 2017 auf neun Euro erhöht. Die dortige Landesregierung gibt an, dass etwa 4.000 Menschen davon profitieren werden. 1. Wie viele Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern haben vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes vom vergabespezifischen Mindestlohn des Landes Mecklenburg-Vorpommern profitiert? 2. Wie viele Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern werden nach Einschätzung der Landesregierung von der Anhebung des vergabespezifischen Mindestlohns auf 9,54 Euro profitieren? 3. Wie viele Beschäftigte würden nach Einschätzung der Landesregierung von der Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns in Höhe von 10,09 Euro profitieren? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Weil das Land keine Statistiken über öffentliche Aufträge führt, liegen der Landesregierung hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1773 wird verwiesen. Drucksache 7/2116 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Beschäftigte welcher Branchen werden nach Einschätzung der Landesregierung am meisten von der Erhöhung des vergabespezifischen Mindestlohns profitieren? Vor allem die Beschäftigten in den Branchen Land- und Forstwirtschaft/Gartenbau, Abfallwirtschaft und Wäschereidienstleistungen dürften vom vergabespezifischen Mindestlohn in Höhe von 9,54 Euro profitieren. 5. Inwieweit plant die Landesregierung, die Wirkung der Erhöhung des vergabespezifischen Mindestlohns unter Berücksichtigung der Antworten zu den Fragen 1 bis 4 zu evaluieren? Vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 7/1931 wird sich die Landesregierung jeweils im Vorfeld der in § 9 Absatz 4 des Vergabegesetzes (neu) vorgesehenen jährlichen Anpassung seiner Höhe mit dem vergabespezifischen Mindestlohn befassen.