Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2118 7. Wahlperiode 24.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Kundengruppen im Jobcenter und ANTWORT der Landesregierung Im April 2018 wurden von den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern im Rechtskreis des SGB II 109.457 erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut. 46.747 Frauen und Männer befanden sich „arbeitslos“ im sogenannten Hartz-IV-Bezug, das heißt, sie wurden als erwerbsfähig eingeschätzt , befanden sich aber in keiner Maßnahme und waren zu diesem Zeitpunkt auch nicht krank oder standen aus anderen Gründen nicht zur Verfügung. 23.473 Frauen und Männer galten als langzeitarbeitslos, davon 20.820 im Rechtskreis des SGB II. Die Jobcenter teilen die von ihnen betreuten Leistung beziehenden Frauen und Männer im Rechtsreis des SGB II, die auch als „Kundinnen“ und „Kunden“ bezeichnet werden, in verschiedene Kategorien bzw. Profile ein. Von Bedeutung für die Gestaltung des Integrationsprozesses für Leistung beziehende Frauen und Männer im Rechtsreis des SGB II ist beispielsweise die Einteilung als „marktnah“ oder „marktfern“. 1. In welche Kategorien teilen die Jobcenter in Mecklenburg- Vorpommern ihre Kundinnen und Kunden aktuell ein? Wie sind diese Profile definiert? 2. Welche Auswirkungen, zum Beispiel auf die Intensität der Betreuung und die Zuweisung in Maßnahmen, hat die Einteilung von Kundinnen und Kunden in eine bestimmte Kategorie bzw. in das jeweilige Profil? 3. Welche Rolle spielt die Integrationsprognose für die Einteilung in eine bestimmte Kategorie bzw. ein Profil? Drucksache 7/2118 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie haben sich die absolute Anzahl sowie der Anteil der von den Jobcentern im Rechtskreis des SGB II betreuten Frauen und Männer bezogen auf die jeweils definierten Kategorien bzw. Profile in den Jahren 2012 bis 2017 jährlich in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt sowie je Jobcenter entwickelt? Welches sind wesentliche Ursachen für mögliche Veränderungen an den absoluten Zahlen und prozentualen Anteilen? 5. Wie viele Leistung beziehende Frauen und Männer haben je Kategorie bzw. Profil in den Jahren 2012 bis 2017 in Mecklenburg-Vorpommern jährlich an Integrationsmaßnahmen teilgenommen (bitte die absolute Anzahl sowie den Anteil an allen Leistung Beziehenden der jeweiligen Kategorie bzw. Profil angeben)? 6. Welche Integrationsstrategien verfolgen die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern bezogen auf die jeweiligen Profile der von ihnen im Rechtskreis des SGB II betreuten Frauen und Männer? 7. Wie stellt sich der Langzeitleistungsbezug bezogen auf die jeweiligen Profile der von den Jobcentern im Rechtskreis des SGB II betreuten Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern dar? 8. Wie stellt sich die Langzeitarbeitslosigkeit bezogen auf die jeweiligen Profile der von den Jobcentern im Rechtskreis des SGB II betreuten Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern dar? Die Fragen 1 bis 8 werden zusammenhängend beantwortet. Die Jobcenter ordnen die Leistungsberechtigten keinen Kundengruppen, Kategorien, Profilen oder anderen vergleichbaren Einteilungen zu. Zeitweise erfolgte Einteilungen wurden aufgegeben, um den Integrationsfachkräften die größtmögliche Flexibilität bei der Planung des Betreuungs- und Maßnahmeangebots zu ermöglichen. Ausschließlich für Steuerungszwecke innerhalb der Jobcenter wird eine Integrationsprognose durchgeführt, die keiner statistischen Erfassung und Auswertung unterliegt. Die Prognosen „marktnah“ beziehungsweise „Nicht marktnah“ unterscheiden sich dahingehend, ob eine Integration innerhalb von sechs Monaten erwartet werden kann oder nicht. Weiterhin hat die Integrationsprognose keinen Einfluss auf die Intensität der Betreuung und die Zuweisung in Maßnahmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2118 3 9. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung bezüglich der Beendigung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie des Langzeitleistungsbezuges für Betroffene in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, insbesondere für die den arbeitsmarktfernen Profilen zugeordneten Frauen und Männer, diese wieder in Beschäftigung am sogenannten 1. Arbeitsmarkt oder in welche andere Art der Beschäftigung zu bringen? b) Inwieweit sieht die Landesregierung die Jobcenter in Mecklenburg -Vorpommern personell, instrumentell und finanziell im erforderlichen Maße ausgestattet an für die Integration der den arbeitsmarktfernen Profilen zugeordneten Frauen und Männer? c) Inwieweit sieht die Landesregierung es als richtigen Weg der Bundespolitik an, wenn im Bereich des SGB II in den ersten vier Monaten des Jahres 2018 aufgrund der Mittelkürzungen bei den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern 12.000 Frauen und Männer weniger an Aktivierungs-, Qualifizierungs- und anderen Integrationsmaßnahmen teilnehmen konnten als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum? Zu 9 und a) Die individuelle Betreuung der Leistungsberechtigten erfolgt in ausschließlicher Eigenverantwortung durch die Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern. Aufgabe der Landesregierung ist die Herbeiführung möglichst geeigneter Rahmenbedingungen , damit arbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden und ihre Bedarfe durch eigene Erwerbsarbeit erwirtschaften sowie Abhängigkeiten von Sozialleistungen beendet werden. Im Rahmen des „Programms zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen“ fördert das Land seit 2017 insbesondere Langzeitarbeitslose, um ihnen Beschäftigungsperspektiven bei kommunalen , gemeinnützigen und gewerblichen Arbeitgebern zu eröffnen. Die Förderung von Langzeitarbeitslosen wird im Laufe des Jahres 2018 mit dem Programm zur „Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser“ fortgesetzt. Weiterhin werden in Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds 2014 bis 2020 zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Integrationsprojekte gefördert. Ziel der Förderung ist es, Langzeitarbeitslosen und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Frauen und Männern mit besonderen Vermittlungshemmnissen den Zugang in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und ihre soziale Integration durch Erwerbsarbeit zu erreichen. Hierfür stehen für die Förderperiode 19 Millionen Euro zur Verfügung. Zu b) Die Landesregierung hat die Ausstattung der Jobcenter in der Vergangenheit regelmäßig kritisch bewertet und vertritt diesen Standpunkt weiterhin. Drucksache 7/2118 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu c) Die Anzahl der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren rückläufig. Im April 2018 waren beispielsweise 8,8 Prozent weniger erwerbsfähige Leistungsberechtigte auf Grundsicherungsleistungen angewiesen als im Vorjahresmonat. Dieser Rückgang führt auch zu einer geringeren Teilnahme an Integrationsmaßnahmen. Aufgrund des Rückgangs von Haushaltsmitteln (in Folge des Rückgangs der Anzahl leistungsberechtigter Personen) können die Jobcenter zudem nicht Maßnahmen in der Anzahl des Vorjahres finanzieren. Überdies wird auf die Antwort zur Frage 9 b) verwiesen.