Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2122 7. Wahlperiode 13.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es wird zunächst klargestellt, dass in § 5 der Förderverordnung Sonderpädagogik nicht das Verfahren zur Aufnahme von Kindern an Sonderschulen geregelt wird, da eine entsprechend titulierte Schulart weder dem Gesetz noch der Verordnung bekannt ist. Die Feststellung des grundsätzlich temporären sonderpädagogischen Förderbedarfes ist eine Einzelfallentscheidung, die auf Grundlage der fachlichen Wertung und Gewichtung der diagnostischen Daten getroffen wird. In § 5 der Förderverordnung Sonderpädagogik ist das Verfahren zur Aufnahme von Kindern an Sonderschulen geregelt. 1. Wie viele Kinder wurden seit 2014 in Förderschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen (bitte nach Jahr, Anzahl der Kinder und Klassenstufe der Förderschule aufgliedern)? Zur Beantwortung der Frage wird im Folgenden über die schulische Herkunft der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Förderschulen für die Schuljahre 2014/2015 bis 2016/2017 berichtet. Für das Schuljahr 2017/2018 liegen die amtlich festgestellten Daten zur schulischen Herkunft noch nicht vor. Drucksache 7/2122 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Anzahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Förderschulen, die im jeweiligen Vorjahr nicht die Schulart „Förderschule“ besucht haben: Jahrgangsstufe Schuljahr 2014/2015 2015/2016 2016/2017 1 199 200 223 2 52 61 32 3 331 259 310 4 99 97 107 5 79 99 93 6 61 57 79 7 79 76 43 8 43 29 41 9 30 63 45 10 12 6 5 11 1 1 0 12 1 1 0 Unterstufe 152 187 191 Mittelstufe 9 15 13 Oberstufe 2 3 3 Abschlussstufe 2 1 0 Gesamt 1.152 1.155 1.185 Hinweis: einschließlich Schülerinnen und Schüler an Schulen mit einem Schulteil für Kranke Quelle: amtliche Schulstatistik 2. Wie viele Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs wurden seit 2014 bei den Staatlichen Schulämtern Mecklenburg-Vorpommerns eingereicht (bitte nach Jahr und Klassenstufe beziehungsweise Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung aufgliedern)? Staatliche Schulämter (landesweit) Anzahl (gesamt) von Anträgen zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs Jahrgangsstufe Schuljahr 2014/2015 2015/2016 2016/2017 1 (einschließlich DFK* 0 & DFK 1) 518 480 429 2 (einschließlich DFK 2) 728 784 705 3 296 312 269 4 247 249 281 5 231 224 228 6 209 150 181 7 94 105 120 8 61 46 53 9 28 16 24 10 10 7 7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2122 3 Staatliche Schulämter (landesweit) Anzahl (gesamt) von Anträgen zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs Jahrgangsstufe Schuljahr 2014/2015 2015/2016 2016/2017 11 4 0 1 12 2 4 3 Unterstufe 21 17 21 Mittelstufe 4 5 5 Oberstufe 2 4 5 Abschlussstufe 3 0 1 Gesamt 2.458 2.403 2.333 * DFK = Diagnose- und Förderklassen 3. Wie viele dieser Anträge wurden vom zuständigen Staatlichen Schulamt a) nicht angenommen oder abgelehnt, ohne eine sonderpädagogische Diagnostik durchzuführen? b) nach Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens dahingehend beantwortet, dass die Umschulung des Schülers in eine Förderschule empfohlen wurde? (Bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln!) Zu a) Staatliche Schulämter (landesweit) Anzahl (gesamt) von Anträgen ohne Durchführung sonderpädagogischer Diagnostik Jahrgangsstufe Schuljahr 2014/2015 2015/2016 2016/2017 1 (einschließlich DFK* 0 & DFK 1) 40 38 25 2 (einschließlich DFK 2) 30 36 26 3 14 12 23 4 27 12 11 5 28 20 13 6 14 9 10 7 9 11 5 8 5 3 3 9 2 1 2 10 1 0 0 11 0 0 0 12 0 0 1 Unterstufe 0 0 0 Mittelstufe 0 1 0 Oberstufe 1 0 0 Abschlussstufe 1 0 0 Gesamt 172 143 119 Drucksache 7/2122 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) Staatliche Schulämter (landesweit) Anzahl (gesamt) von Gutachten mit Empfehlung Beschulung in Förderschule Jahrgangsstufe Schuljahr 2014/2015 2015/2016 2016/2017 1 (einschließlich DFK* 0 & DFK 1) 129 153 143 2 (einschließlich DFK 2) 296 307 281 3 89 87 72 4 68 75 87 5 63 62 66 6 54 41 54 7 38 32 53 8 22 15 22 9 10 5 10 10 3 0 2 11 0 0 0 12 0 0 0 Unterstufe 4 4 6 Mittelstufe 3 2 2 Oberstufe 0 2 4 Abschlussstufe 2 0 2 Gesamt 781 785 804 4. Wie viele Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs wurden seit 2014 von Erziehungsberechtigten bereits mit der Einschulung gestellt? a) Wie viele Diagnoseverfahren wurden in diesen Fällen eingeleitet? b) Wie wurden sie beschieden (positiv/Ablehnung)? Staatliche Schulämter (landesweit) Schuljahr 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Anzahl (gesamt) von Anträgen der Erziehungsberechtigten 819 636 700 zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs mit Einschulung 4a) Anzahl eingeleiteter diagnostischer Verfahren 785 594 663 4b) Anzahl von Gutachten mit Feststellung sonder- pädagogischen Förderbedarfs 570 501 509 Anzahl von Gutachten ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf 215 93 154