Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2126 7. Wahlperiode 08.06.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Aufwendungen der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte für Schülerbeförderung und Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die nachfolgenden Antworten der Landesregierung beruhen auf den von den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen der Beteiligung gegebenen Auskünften. Die nachfolgenden Fragen lassen in Bezug auf die Zuschussbedarfe die Interpretation zu, ob mit dem Begriff „Einnahmen“ Einzahlungen im Finanzhaushalt oder Erträge im Ergebnishaushalt und mit dem Begriff „Ausgaben“ Auszahlungen im Finanzhaushalt oder Aufwendungen im Ergebnishaushalt gemeint sind. Die Regelung des § 17 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 10. November 2009 (GVOBl. M-V 2009, S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2018 (GVOBl. M-V S. 54), bezieht sich ausdrücklich auf „nachgewiesene Auszahlungen für Fahrtkosten“, insofern wurden die Angaben für die Berechnung der Zuweisungen nach § 17 FAG M-V von den Landkreisen als Träger der Schülerbeförderung aus den Finanzhaushalten 2016 und 2017 bereitgestellt. Bei der Berechnung der Zuschussbedarfe haben die Landkreise und kreisfreien Städte auf konkrete Nachfrage der Landesregierung nicht in jedem Fall auf die Finanzhaushalte zurückgegriffen, sondern die Angaben teilweise den Ergebnishaushalten entnommen. Insoweit erklärt sich, dass die Angaben in den Tabellen zu den Auszahlungen im Sinne von § 17 FAG M-V von den Darstellungen der Landkreise zu den Zuschussbedarfen unter Zugrundelegung der Aufwendungen abweichen. Drucksache 7/2126 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie hoch beliefen sich für die Jahre 2016 und 2017 je Landkreis sowie Rostock und Schwerin Ausgaben, Einnahmen (bitte aufschlüsseln nach den verschiedenen Einnahmequellen) sowie Zuschussbedarf aus dem Kreis- bzw. Stadthaushalt für den sonstigen ÖPNV (Bus/Rufbus, Straßenbahn, SPNV in kreislicher Verantwortung) ohne Schülerbeförderung ? Für die Angaben des Jahres 2016 wird auf die Antwort der Landessregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/166 vom 15. Februar 2017 verwiesen. Für die Angaben des Jahres 2017 haben die Landkreise, die Hansestadt Rostock und die Landeshauptstadt Schwerin wie folgt geantwortet: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 16. Mai 2018 Auszahlungen sonstiger ÖPNV* (ohne Personalund Sachkosten) in Euro Einzahlungen in Euro Zuschussbedarf in Euro Jahreszuweisung § 18 FAG M-V Schienenersatzverkehr - Zuweisungen Land sonstige Zuweisungen Kommunen sonstige Einzahlungen 3.988.419 2.478.670 787.217 54.474 95.327 572.731 Auszahlungen SPNV** (ohne Personal- und Sachkosten) in Euro Einzahlungen im Rahmen des Modellprojektes in Euro Zuschussbedarf in Euro Jahreszuweisung Land Waren - Malchow Jahreszuweisung Land Neustrelitz - Mirow 625.000 325.000 300.000 - * ÖPNV - Öffentlicher Personennahverkehr ** SPNV - Schienenpersonennahverkehr Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 18. Mai 2018 Bezeichnung in Euro Ausgaben ÖPNV 5.105.554,84 Einnahmen ÖPNV § 18 FAG M-V 1.865.856,94 Einnahmen Ersatzverkehr 1.902.454,11 Zuschuss Landkreis 1.337.243,79 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2126 3 Landeshauptstadt Schwerin vom 18. Mai 2018 Bezeichnung in Millionen Euro Einnahmen ohne Schülerbeförderung 18,40 Fahrgeldeinnahmen 10,43 Ausgleichszahlungen 0,81 Ausgleichsbetrag Landeshauptstadt Schwerin 2,08 FAG-Mittel 1,37 sonstige Umsatzerlöse 3,71 Ausgaben ohne Schülerbeförderung 19,56 Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 18. Mai 2018 Die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) ist eine Tochter der Rostocker Versorgungs- und Verkehrs -Holding GmbH (RVV) und die Finanzierung des Verlustausgleiches erfolgt über die Gewinnausschüttung der Stadtwerke Rostock AG (SWR). Die Ausgaben für den Linienverkehr ohne Schülerbeförderung (im Sinne von Schülern, die das Schülerticket beziehungsweise andere ermäßigte Fahrausweise nutzen) lassen sich für die RSAG nicht bestimmen, da die Schülerbeförderung im Rahmen des „normalen“ Linienverkehrs stattfindet und nicht separat durchgeführt wird. Die Einnahmen lassen sich für das Schülerticket eindeutig bestimmen, es entfällt aber auch ein Teil der ermäßigten Fahrausweise auf Schüler. In den Ausgleichsleistungen gemäß der Verordnung über Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr (AusglVO M-V) in Verbindung mit § 45 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind Leistungen für den Ausbildungsverkehr enthalten, der nicht nur Schüler, sondern auch Auszubildende und Studenten betrifft. Erträge und Aufwendungen für den Linienverkehr entsprechend Trennungsrechnung 2017 (ohne Leistungen für Dritte, Sonder- und Gelegenheitsverkehre) Bezeichnung Erträge in Tausend Euro Aufwendungen in Tausend Euro Ergebnis in Tausend Euro Gesamt 45.446,0 54.778,2 -9.332,2* abzüglich nicht zum Linienverkehr gehöriger Geschäftsfelder (z. B. Kantine, Sonder-/ Gelegenheitsverkehr, Dienstleistungen) 3.298,0 3.081,4 Linienverkehr inklusive Schülerbeförderung 42.148,0 51.696,8 -9.548,9 abzüglich Schülerverkehr nicht ermittelbar, Schülerverkehr ist Bestandteil des Linienverkehrs Schülerticket 2.130,6 Abgeltungszahlungen § 45 PBefG** 2.364,7 Linienverkehr abzüglich Schülerbeförderung 37.652,6 davon Beförderungsentgelte 27.971,8 Abgeltungszahlungen § 231 SGB IX 1.102,8 Drucksache 7/2126 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Bezeichnung Erträge in Tausend Euro Aufwendungen in Tausend Euro Ergebnis in Tausend Euro Verbundbedingte Ausgleichszahlungen (DTV) 2.221,9 Ausgleich für Sozialhilfeempfänger (Hansestadt Rostock) 163,8 Sonstige Umsatzerlöse 988 Übrige laufende Erträge 414,3 Neutrale/Periodenfremde Erträge 1.833,8 Zuschüsse für Instandhaltung Infrastruktur Straßenbahn 2.678,8 Zinsen und ähnliche Erträge 277,4 * Verlustausgleich Hanse- und Universitätsstadt Rostock ** sämtlicher Ausbildungsverkehr inklusive Studenten Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 22. Mai 2018 Bezeichnung in Euro Ausgaben ÖPNV 2017 2.428.714 Einnahmen ÖPNV 2017 2.131.309 Zuschussbedarf 297.405 Landkreis Rostock vom 22. Mai 2018 Der Zuschussbedarf für den sonstigen ÖPNV im Jahre 2017, der im Landkreis Rostock von der rebus GmbH durchgeführt wird, erfolgt auf der Grundlage der Fahrplankilometer multipliziert mit einem Kostensatz. Für das Kalenderjahr 2017 betrug der Zuschuss des Landkreises Rostock an die rebus GmbH 2.400.000,00 Euro. Dieser Wert steht unter dem Vorbehalt, dass der Jahresabschluss 2017 der rebus GmbH noch nicht festgestellt wurde. Einnahmen für den sonstigen ÖPNV hatte der Landkreis Rostock im Kalenderjahr 2017 nicht. Landkreis Vorpommern-Rügen vom 23. Mai 2018 In 2017 hatte der Landkreis folgende Aufwendungen/Finanzauszahlungen an den ÖPNV: Bezeichnung Aufwand in Euro Auszahlung in Euro Zuweisung an die VVR mbH für SPNV-Ersatzleistungen 5.463,04 5.463,04 Zuweisung an die VVR mbH gemäß § 18 FAG M-V 2.227.325,98 2.227.325,98 Zuschuss an SWS Nahverkehr gemäß öffentlichem Dienstleistungsauftrag 982.100,00 982.100,00 Zuschuss Reederei Hiddensee gemäß § 18 FAG M-V 194.765,28 194.765,28 Insgesamt 3.409.654,30 3.409.654,30 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2126 5 Folgende Erträge beziehungsweise Einzahlungen erhielt der Landkreis für seine Aufwendungen beziehungsweise Auszahlungen: Bezeichnung Aufwand in Euro Auszahlung in Euro Zuweisung vom Land für SPNV-Ersatzleistungen 5.463,04 5.463,04 Zuweisung vom Land gemäß § 18 FAG M-V 2.225.591,27 2.225.591,27 Insgesamt 2.231.054,31 2.231.054,31 Saldo zu Aufwand/Auszahlung 1.178.599,99 1.178.599,99 Landkreis Nordwestmecklenburg vom 24. Mai 2018 Bezeichnung Aufwendungen in Euro Aufwendungen/Ausgleichsleistungen gemäß öffentlichem Dienstleistungsauftrag 4.123.961,00 Aufwendungen für SPNV-Ersatzleistungen 409.003,95 Zwischensumme Aufwendungen 4.532.964,95 Zuweisungen nach § 18 FAG M-V 1.598.829,99 Zuweisungen für SPNV-Ersatzleistungen 409.003,95 Zwischensumme Erträge 2.007.833,94 Saldo Ausgleichsleistungen -2.525.131,01 2. Wie hoch beliefen sich für die Jahre 2016 und 2017 je Landkreis sowie Rostock und Schwerin Ausgaben, Einnahmen (bitte aufschlüsseln nach § 17 FAG sowie SchulG M-V- Vereinbarung) sowie der Zuschussbedarf aus dem Kreis- bzw. Stadthaushalt für die Schülerbeförderung? Nachfolgende Angaben zu den Einzahlungen und Auszahlungen in den Spalten § 17 FAG M-V beziehen sich auf die Einzahlungen bei den Landkreisen als Träger Schülerbeförderung aus Zuweisungen nach § 17 FAG M-V im jeweiligen Haushaltsjahr und den nach § 17 FAG M-V zu berücksichtigenden Auszahlungen für Fahrtkosten der Landkreise, die im jeweiligen Haushaltsjahr angefallen sind. Die kreisfreien Städte erhalten keine Zuweisungen nach § 17 FAG M-V und sind deshalb nicht in der Übersicht enthalten. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich die Zuweisungen nach § 17 Satz 2 FAG M-V im Jahr 2016 nach dem Verhältnis der Auszahlungen für Fahrtkosten im Jahr 2015 und die Zuweisungen im Jahr 2017 auf das Verhältnis der Auszahlungen für Fahrtkosten im Jahr 2016 beziehen. Drucksache 7/2126 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Landkreis/ kreisfreie Stadt § 17 FAG M-V SchulG M-V- Vereinbarung 2016 2017 2016 2017 Einzahlungen in Euro Auszahlungen in Euro Einzahlungen in Euro Auszahlungen in Euro Einnahmen in Euro Einnahmen in Euro Landkreis Nordwestmecklenburg 1.290.816,80 7.222.908,41 1.444.091,95 7.468.773,57 267.790,00 267.790,00 Landkreis Ludwigslust- Parchim 2.093.477,85 10.153.448,18 2.015.076,76 10.556.814,59 448.320,00 448.320,00 Landkreis Rostock 1.857.474,33 8.975.747,39 1.842.278,52 9.099.581,00 102.860,00 102.860,00 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2.067.534,78 10.049.923,75 2.008.491,27 10.653.982,51 376.513,00 376.513,00 Landkreis Vorpommern- Rügen 1.681.474,23 7.898.816,58 1.581.222,95 7.536.417,77 283.240,00 283.240,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald 2.009.222,01 10.600.986,05 2.108.838,55 10.338.980,21 444.277,00 444.277,00 Hanse- und Universitätsstadt Rostock 0,00 0,00 0,00 0,00 1.606,90 6.535,76 Landeshauptstadt Schwerin 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 SchulG M-V - Schulgesetz Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 16. Mai 2018 Jahr Auszahlungen in Euro Einzahlungen in Euro Zuschussbedarf in Euro Konnexität (§113 Absatz 5 SchulG M-V) Jahreszuweisung § 17 FAG M-V 2016 10.049.924 376.513 2.067.535 7.605.876 2017 10.653.983 376.513 2.008.491 8.268.979 Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 18. Mai 2018 2016 Bezeichnung in Euro Ausgaben Schülerbeförderung 10.112.536,55 Einnahmen Schülerbeförderung § 17 FAG M-V 2.093.477,85 Einnahmen Schülerbeförderung Konnex 448.320,00 Zuschuss Landkreis 7.570.738,70 Summe Zuschuss ÖPNV und Schülerbeförderung 2016: 7.691.485,52 Euro 2017 Bezeichnung in Euro Ausgaben Schülerbeförderung 10.516.000,53 Einnahmen Schülerbeförderung § 17 FAG M-V 2.015.076,76 Einnahmen Schülerbeförderung Konnex 448.320,00 Zuschuss Landkreis 8.052.603,77 Summe Zuschuss ÖPNV und Schülerbeförderung 2017: 9.389.847,56 Euro Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2126 7 Landeshauptstadt Schwerin vom 18. Mai 2018 2016 Bezeichnung in Millionen Euro Einnahmen Schülerbeförderung 2,80 davon Fahrgeldeinnahmen 1,54 davon Ausgleichszahlungen 1,03 davon FAG-Mittel 0,23 Ausgaben Schülerbeförderung 2,97 2017 Bezeichnung in Millionen Euro Einnahmen Schülerbeförderung 2,77 davon Fahrgeldeinnahmen 1,50 davon Ausgleichszahlungen 1,04 davon FAG-Mittel 0,23 Ausgaben Schülerbeförderung 2,80 Die von der Landeshauptstadt Schwerin angegebenen FAG-Mittel sind Zuweisungen nach § 18 FAG M-V. Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 18. Mai 2018 Die Zuweisungen gemäß § 17 FAG M-V für die Träger der Schülerbeförderung in den Landkreisen entfallen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist bislang entsprechend § 113 SchulG M-V nur unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere zur Beförderung von Kindern mit einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung oder zur Absicherung von Unterrichtsfahrten) zur Übernahme der Schülerbeförderung verpflichtet. Für diese Aufgabe fielen in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 folgende Erträge und Aufwendungen an: Bezeichnung 2016 in Euro 2017 in Euro Erträge 95.138,04 80.321,49 Aufwendungen 1.422.305,84 1.638.802,56 Saldo -1.327.167,80 -1.558.481,07 Im Rahmen der Neuregelung des § 113 SchulG M-V haben auch die kreisfreien Städte für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler eine öffentliche Beförderung zur örtlich zuständigen Schule durchzuführen. Dafür sind in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Einzugsbereiche mit Mindestentfernungen für die Übernahme der Schülerbeförderung festzulegen . Die durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschlossene Schuleinzugsbereichssatzung wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit nicht genehmigt, sodass 2017 keine Aufwendungen und Erstattungen aufgrund der Neuregelung anfielen. Drucksache 7/2126 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 22. Mai 2018 Bezeichnung 2016 in Euro 2017 in Euro Ausgaben Schülerbeförderung 10.504.626 10.793.642 Einnahmen Schülerbeförderung (FAG) 2.453.499 2.553.116 Zuschussbedarf 8.051.127 8.240.526 Landkreis Rostock vom 22. Mai 2018 Die Einnahmen des Landkreises Rostock nach §17 FAG M-V, Schülerbeförderung, betrugen in den entsprechenden Kalenderjahren wie folgt: 2016: 1.857.474,33 Euro und 102.860 Euro (für Konnexität) 2017: 1.875.950,67 Euro und 102.860 Euro (für Konnexität) Diese Werte stehen unter dem Vorbehalt, dass die Jahresabschlüsse für die Kalenderjahre 2016 und 2017 des Landkreises Rostock noch nicht festgestellt wurden. Die Finanzierung der Schülerbeförderung (Produkt 2410100) im Landkreis Rostock stellte sich doppisch wie folgt dar: Bezeichnung 2016 in Euro 2017 in Euro Auszahlungen 9.132.749,90 9.250.034,36 Einnahmen 1.871.249,38 1.853.457,81 Einnahmen „Konnexität“1) 102.860,00 102.860,00 Saldo -7.158.640,52 -7.293.716,55 1) landkreisliche doppische Zuordnung der Einnahme zu Produkt 6110300 Landkreis Vorpommern-Rügen vom 23. Mai 2018 Bezeichnung 2016 in Euro 2017 in Euro Aufwand insgesamt 7.911.879,49 7.498.713,80 Ertrag aus Zuweisung vom Land gemäß § 17 FAG M-V 1.681.474,23 1.581.222,95 Ertrag aus Zuweisung vom Land Konnex, § 113 Absatz 5 SchulG M-V 283.240,00 283.240,00 Saldo 5.947.165,26 5.634.250,85 Auszahlung gesamt 7.898.816,58 7.536.417,77 Einzahlung aus Zuweisung vom Land gemäß § 17 FAG M-V 1.681.474,23 1.581.222,95 Einzahlung aus Zuweisung vom Land Konnex, § 113 Absatz 5 SchulG M-V 283.240,00 283.240,00 Saldo 5.934.102,35 5.671.954,82 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2126 9 Landkreis Nordwestmecklenburg vom 24. Mai 2018 Aufwendungen und Erträge Schülerbeförderung 2016 und 2017 Bezeichnung 2016 in Euro 2017 in Euro Nahbus Linie 4.987.427,60 5.157.997,00 Freistellungs-VO 13.364,56 22.775,54 Zwischensumme 5.000.792,16 5.180.772,54 Eigenbetrieb Nahverkehr Nordwestmecklenburg (ENN) bis 04/2016 19.747,30 0,00 Nahverkehr Schwerin 63.432,00 64.941,00 Bahnverkehr 39.301,90 49.798,70 Fahrkostenerstattung für eingereichte Fahrkarten 56.256,43 56.658,82 Aufwand ÖPNV gesamt 5.179.529,79 5.352.171,06 Gesamtkosten Schülerbeförderung 6.332.318,72 7.222.908,41 Zuweisung § 17 FAG M-V 1.290.816,80 1.444.091,95 Konnexität 267.790,00 267.790,00 Erträge gesamt 1.558.606,80 1.711.881,95 Kosten Landkreis gesamt (Differenz Aufwand/Erträge) 4.773.711,92 5.511.026,46 In den Gesamtkosten der Schülerbeförderung sind neben den Aufwendungen für den ÖPNV auch die für die individuelle Schülerbeförderung (Behindertenbeförderung) sowie auch die Fahrkostenerstattungen bei genehmigter privater PKW-Beförderung enthalten. 3. Welche Mehrausgaben erwarten die einzelnen Landkreise in Umsetzung von erfolgten bzw. abzusehenden Kreistagsbeschlüssen etwa zur kostenfreien Schülerbeförderung bei Aufhebung der im Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern verankerten Schranken (Mindestentfernungen , örtlich zuständige Schule) sowie Einführung von Schüler-Freizeit -Tickets? Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 16. Mai 2018 Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte befindet sich derzeit noch im Berechnungsverfahren zu den zu prognostizierenden Ausgaben, welche mit der Einführung einer kostenlosen Schülerbeförderung zu erwarten sind. Deshalb können derzeit keine konkreten Aussagen hierzu getroffen werden. Drucksache 7/2126 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 18. Mai 2018 Die Verwaltung des Landkreises hat den kreislichen Gremien einen Variantenvergleich vorgelegt , der von etlichen Annahmen zur kostenlosen Schülerbeförderung ausgeht, die für den Landkreis Mehrkosten in Höhe von 86.000,- Euro bis zu etwa 4 Millionen Euro verursacht. Die dargestellten Varianten sind unter http://www.lwl-pch.sitzung-online.de/bi/vo020.asp? VOLFDNR=5840 einzusehen. Sie sind nur ein Auszug von möglichen freiwilligen Leistungen und stellen nicht die zusammengefasste Betrachtung einer kostenlosen Schülerbeförderung für alle Schülerinnen und Schüler und Beförderungsarten dar. Diese sind aus Sicht des Landkreises nicht seriös ermittelbar. Landeshauptstadt Schwerin vom 18. Mai 2018 Die Mehrausgaben für rund 10.000 Schülerinnen und Schülern sind so kurzfristig und einfach nicht ermittelbar. Es muss erst eine entsprechende Datenbasis aufgebaut werden, die auch die Bedarfsermittlung für Fahrzeuge und das Personal beinhaltet. Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 18. Mai 2018 Mit Beschluss der Bürgerschaft zum Doppelhaushalt 2018/2019 wird beginnend mit dem Schuljahr 2018/2019 jedes Schülerticket für Schülerinnen und Schüler der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die entsprechend § 113 SchulG M-V nicht unter die Schulwegkostenfreiheit fallen, mit monatlich fünf Euro bezuschusst. Für diesen Zweck sind in den Haushaltsplan 2018 200.000 Euro und für 2019 500.000 Euro Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen eingeplant. Darüber hinaus hat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Oberbürgermeister beauftragt, eine Prüfung zur generellen Einführung eines kostenlosen Schülertickets durchzuführen. Nach derzeitigem Stand des Prüfprozesses ist zur Umsetzung dieses Vorhabens mit jährlichen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von etwa vier Millionen Euro zu rechnen. Eine tatsächliche Umsetzung der uneingeschränkten kostenfreien Schülerbeförderung ist letztendlich nur mit Herbeiführung eines entsprechenden Bürgerschaftsbeschlusses unter Benennung der Deckungsmittel möglich. Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 22. Mai 2018 Nach geschätzter Hochrechnung auf Grundlage der Daten 2017 würden bei einer kostenfreien Schülerbeförderung bei Nutzung von 100 Prozent der Schülerinnen und Schüler etwa 15,6 Millionen Euro (ohne FAG-Mittel) benötigt. Die Untersuchungen zur Einführung des Schülerfreizeittickets finden gegenwärtig statt. Nach ersten Hochrechnungen wären 68.000 Euro pro Jahr zu veranschlagen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2126 11 Landkreis Rostock vom 22. Mai 2018 Aus sachlichen und satzungsrechtlichen Gründen bedurfte es bislang keiner entsprechenden Datenerhebung und Datenanalyse der eventuell zu befördernden Schülerinnen und Schüler im Landkreis Rostock. Für den Fall der Beschlussfassung des Kreistags zur Einführung eines Schüler-Freizeit-Tickets im Landkreis Rostock wurden folgende Beträge in den nachfolgenden Haushaltjahren geplant: 2018: 100.000 Euro2, 2019: 300.000 Euro2, 2020: 300.000 Euro2. 2 = Gremienvorbehalt Landkreis Vorpommern-Rügen vom 23. Mai 2018 Auf der Basis der Schülerzahlen des Schuljahres 2015/2016 hat der Landkreis folgende Zahlen ermittelt: Schüleranzahl an allgemeinbildenden Schulen 18.842 Schüleranzahl unterhalb der Mindestentfernung laut SchulG M-V 9.449 Anzahl möglicher Fahrschüler gesamt 9.393 Anzahl Fahrschüler an örtlich zuständigen Schulen 7.720 davon Anzahl Kostenerstattungen für Bahn und Pkw 220 davon Anzahl Beförderung gemietete Fahrzeuge (Schülerbeförderung) 500 davon Anzahl Kostenerstattung Bus zur örtlich zuständigen Schule 7.000 Anzahl möglicher Fahrschüler an örtlich nicht zuständigen Schulen 1.673 Würden die Mindestentfernung wegfallen und ein Erstattungsanspruch entstehen, würden Aufwendungen für 9.449 Schülerinnen und Schüler zusätzlich einen Betrag von etwa 3.120.000 Euro pro Schuljahr ausmachen. Aber allein für die große kreisangehörige Hansestadt Stralsund hätten damit über 4.500 Schülerinnen und Schüler einen Anspruch. Dafür müssten bei 100 Schülerinnen und Schüler pro Bus mindestens 45 Busse morgens und nachmittags gleichzeitig zusätzlich eingesetzt werden. Für die gegenwärtigen möglichen 1.673 Fahrschüler trägt der Landkreis einen monatlichen Kostenbetrag von bis zu 50 Euro für Linienbusverkehr; für ein Schuljahr ergibt das einen Betrag von rund 800.000 Euro. Hierbei tragen die Erziehungsberechtigten teilweise einen Eigenanteil. Würde der Landkreis die gesamten Beförderungskosten tragen, würde ein schuljährlicher Betrag von 1.037.000 Euro anstehen. Weitere Kostenerstattungen für Bahn oder für andere Sonderverkehre wurden weder bei der Schüleranzahl noch der Kostenermittlung betrachtet. Die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen hat in den Tarifbestimmungen ein Schüler-Freizeit -Ticket. Dafür ist ein Betrag von monatlich 14 Euro zu entrichten. Bei 18.842 Schülerinnen und Schülern ergibt das im Schuljahr einen Betrag von 2.901.668 Euro. Unberücksichtigt sind dabei die etwa 3.000 Schülerinnen und Schüler und Auszubildenden, die das Regionale Berufliche Bildungszentrum des Landkreises besuchen. Und ebenfalls unberücksichtigt sind die Kosten für ein Freizeit-Ticket für die Bahnnutzung, welches es wohl zurzeit nicht gibt. Drucksache 7/2126 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Landkreis Nordwestmecklenburg vom 24. Mai 2018 Für die Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen im Landkreis ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von: - 900.500 Euro für Schülerinnen und Schüler an unzuständigen Schulen; - 1.450.000 Euro für Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt Wismar, die gegenwärtig über keinen Schülerausweis verfügen; - 3.200.000 Euro für Schülerinnen und Schüler aus dem übrigen Landkreis, die gegenwärtig über keinen Fahrausweis verfügen; - insgesamt also etwa 5.550.500 Euro, damit alle Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen des Landkreises einen Schülerfahrausweis erhalten. Darin sind nicht die Kosten für Schülerinnen und Schüler enthalten , die aufgrund ihrer Behinderung ohne Begleitung nicht am ÖPNV teilnehmen können oder die eine Schule außerhalb des Landkreises besuchen. Aufgrund der ab dem 1. Februar 2018 für die NAHBUS GmbH beschlossenen Tarifänderungen gilt der Schülerfahrausweis Montag bis Freitag ab 14.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien des Landes Mecklenburg-Vorpommern ganztägig für beliebig viele Fahrten auf allen Linien der NAHBUS GmbH bis zu einer Entfernung von je 50 Kilometern. Ein Schüler-Freizeit-Ticket ist daher zusätzlich nicht mehr erforderlich. Das Schüler-Freizeit-Ticket bei der NAHBUS GmbH kostet gegenwärtig zehn Euro pro Monat. Für die rund 8.600 Schülerinnen und Schüler, die gegenwärtig aus den unterschiedlichsten Gründen über keinen Schülerfahrausweis verfügen, ergeben sich Mehrausgaben nur für das Schüler- Freizeit-Ticket in Höhe von rund 1.032.000 Euro im Jahr. 4. In welcher Art und Weise und in welchem Zeitrahmen beabsichtigt die Landesregierung, den Mittelbedarf für Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr zu evaluieren, die Verordnung über Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr gegebenenfalls fortzuschreiben bzw. zu ändern oder die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr nach dem Vorbild anderer Bundesländer zu kommunalisieren und zu dynamisieren? Es wird zunächst auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1190 vom 13. November 2017 verwiesen. Die Verordnung über Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr (AusglVO M-V) vom 8. November 2012 (GVOBl. M-V 2012, S. 508) ist durch Verordnung vom 22. November 2017 (GVOBl. M-V, S. 318) bis Ende 2018 verlängert worden. Die Prüfung einer Neuregelung ist noch nicht abgeschlossen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2126 13 5. Welche Annahmen liegen der Aussage des Verkehrsministeriums im Artikel der SVZ vom 3. Mai 2018 „Bus fahren in MV für einen Euro am Tag?“ zugrunde? Wie setzen sich die Zahlen zusammen, wonach 584 Mio. Euro aufzubringen wären, um ÖPNV für einen Euro pro Fahrgast am Tag sichern zu können und derzeitig Bund, Land sowie Kreise/kreisfreie Städte pro Jahr 340 Mio. Euro Zuschüsse für Bus- und Bahnverkehr zahlen? Der Aussage liegt die Annahme zugrunde, dass die Einnahmen, die ein Öffentlicher Personennahverkehr mit einem Euro pro Fahrgast und Tag in einem Flächenland wie Mecklenburg- Vorpommern erzielen könnte, nicht annähernd kostendeckend wären, weit unter den derzeit im Öffentlichen Personennahverkehr erzielten Einnahmen lägen und deshalb eine Erhöhung der Zuschüsse der Aufgabenträger erforderlich machen würden. Der Betrag von 584 Millionen Euro ist das Produkt aus den Faktoren von 1,6 Millionen Einwohnern bei 365 Tagen und einem Euro pro Tag. Die für den Schienenpersonennahverkehr und den straßengebundenen Personennahverkehr bereitgestellten Zuschüsse des Landes betrugen im Jahr 2017 rund 340 Millionen Euro. In der Gesamtsumme sind 287,2 Millionen Euro enthalten, die das Land im Jahr 2017 vom Bund auf Grundlage des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs erhalten hat. Der Betrag setzt sich weiter zusammen aus 16,8 Millionen Euro Landesmitteln, Zuweisungen in Höhe von 29 Millionen Euro nach § 10 in Verbindung mit §§ 17 und 18 des FAG M-V sowie 7,2 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für Investitionen in den ÖPNV. Zuschüsse der Landkreise und kreisfreien Städte sind in dem Betrag nicht enthalten.