Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2128 7. Wahlperiode 30.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Angriffe gegen Polizeivollzugsbeamte, Einsatzkräfte der Feuerwehr und sonstiger Rettungsdienste, Amtsträger und Soldaten der Bundeswehr und ANTWORT der Landesregierung Zu der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1959 ergeben sich Nachfragen. 1. Wie viele Angriffe gegen Polizeivollzugsbeamte wurden im Jahr 2017 erfasst (bitte Anzahl der Fälle sowie Anzahl der Opfer nach Geschlecht auflisten)? Im Jahr 2017 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommern 671 Fälle mit insgesamt 1.182 männlichen und 200 weiblichen Polizeivollzugsbeamten als Opfer erfasst. 2. Wie viele Angriffe gegen Einsatzkräfte der Feuerwehr wurden im Jahr 2017 erfasst (bitte Anzahl der Fälle sowie Anzahl der Opfer nach Geschlecht auflisten)? Im Jahr 2017 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommern vier Fälle mit insgesamt vier männlichen Angehörigen und einer weiblichen Angehörigen der Feuerwehr als Opfer erfasst. Drucksache 7/2128 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Angriffe gegen Einsatzkräfte sonstiger Rettungsdienste (außer Feuerwehr) wurden im Jahr 2017 erfasst (bitte Anzahl der Fälle sowie Anzahl der Opfer nach Geschlecht auflisten)? Im Jahr 2017 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommern 33 Fälle mit insgesamt 37 männlichen Angehörigen und 15 weiblichen Angehörigen der sonstigen Rettungsdienste als Opfer erfasst. 4. Wie werden Amtsträger als Opfer von Angriffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik definiert? Die Erfassung von Amtsträgern in der Polizeilichen Kriminalstatistik richtet sich nach § 113 des Strafgesetzbuches. Gesondert erfasst werden Polizeivollzugsbeamte, Angehörige der Feuerwehr und Angehörige sonstiger Rettungsdienste. Die Erfassung von weiteren Amtsträgern, die vom § 113 des Strafgesetzbuches (StGB) geschützt werden, erfolgt in dem Schlüssel „sonstige Vollstreckungsbeamte, Amtsträger und Soldaten“. 5. Seit wann werden Amtsträger als Opfer von Angriffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik separat erfasst? Die Erfassung von Amtsträgern als Opfer von Angriffen erfolgt seit 2011 in der Polizeilichen Kriminalstatistik. 6. Aus welchem Grund werden Amtsträger als Opfer von Angriffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik separat erfasst? Die Erfassung erfolgt aufgrund der im Bundesgebiet zu verzeichnenden Angriffe gegen Amtsträger im vorgenannten Sinne. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2128 3 7. Wie viele Angriffe gegen Amtsträger wurden seit Erfassung dieser Opfergruppe pro Jahr erfasst (bitte Anzahl der Fälle sowie Anzahl der Opfer nach Geschlecht auflisten)? Die angefragten Daten sind in nachstehender Tabelle (sonstige Vollstreckungsbeamte, Amtsträger und Soldaten der Bundeswehr gemäß § 113 StGB) aufgeführt. Diese enthält auch Vollstreckungsbeamte der Justizvollzugsanstalten. Anzahl erfasste Fälle mit Opfer Anzahl Opfer 2011 männlich 13 weiblich 1 insgesamt 12 2012 männlich 12 weiblich 1 insgesamt 10 2013 männlich 14 weiblich 5 insgesamt 18 2014 männlich 12 weiblich 5 insgesamt 13 2015 männlich 19 weiblich 3 insgesamt 14 2016 männlich 15 weiblich 12 insgesamt 23 2017 männlich 27 weiblich 10 insgesamt 27 Bei der Aufgliederung der Fallzahl nach den verschiedenen Opferrubriken wird jeweils jeder Fall einzeln gezählt, unabhängig davon, ob beispielsweise Polizeivollzugsbeamte und Angehörige der Feuerwehr in ein und demselben Sachverhalt Opfer eines gegen sie gerichteten Angriffes wurden. In der Gesamtzahl der erfassten Angriffe für die Bereiche Feuerwehr, sonstige Rettungsdienste, Polizeivollzugsbeamte, sonstige Vollstreckungsbeamte, Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr werden diese Fälle aber jeweils nur einmal gezählt. Die Summe der Fälle nach den Opferrubriken kann deshalb von vorgenannter Gesamtzahl abweichen. Drucksache 7/2128 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Seit wann werden Soldaten der Bundeswehr als Opfer von Angriffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik separat erfasst? Die Erfassung von Soldaten der Bundeswehr als Opfer von Angriffen erfolgt seit 2011 in der Polizeilichen Kriminalstatistik. 9. Aus welchem Grund werden Soldaten der Bundeswehr als Opfer von Angriffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik separat erfasst? Aufgrund der im Bundesgebiet zu verzeichnenden Angriffe gegen Soldaten wurden diese in den Erfassungsschlüssel „sonstige Vollstreckungsbeamte, Amtsträger und Soldaten der Bundeswehr gemäß § 113 StGB“ aufgenommen. Eine weitere Untergliederung daraus ist nicht möglich. 10. Wie viele Angriffe gegen Soldaten der Bundeswehr wurden seit Erfassung dieser Opfergruppe pro Jahr erfasst (bitte Anzahl der Fälle sowie Anzahl der Opfer nach Geschlecht auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.