Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2129 7. Wahlperiode 06.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Angriffe gegen Landespolizisten außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Gemäß der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1959 werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommern nur Straftaten mit Tatort Mecklenburg- Vorpommern erfasst. Über die Anzahl der Angriffe gegen Polizeivollzugsbeamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die außerhalb des Landes erfolgten, werden in der Antwort auf die genannte Kleine Anfrage deshalb keine Angaben gemacht. 1. Wie werden Angriffe gegen Polizeivollzugsbeamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die außerhalb des Landes erfolgen, erfasst? Gegen Polizeivollzugsbeamte aus Mecklenburg-Vorpommern in anderen Bundesländern begangene Straftaten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeslandes erfasst, in der sich der Tatort befindet. Drucksache 7/2129 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Angriffe gegen Polizeivollzugsbeamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die außerhalb des Landes erfolgt sind, gab es seit dem Jahr 2010 jährlich (bitte Anzahl der Fälle sowie Anzahl der Opfer nach Geschlecht auflisten)? 3. Welcher war jeweils der Anlass für den Einsatz der Polizeivollzugsbeamten des Landes Mecklenburg-Vorpommern außerhalb des Landes, bei dem es zu den in der Antwort zu Frage 2 genannten Angriffen kam? 4. Wie viele der in der Antwort zu Frage 2 genannten Opfer waren infolge der Angriffe dienstunfähig? 5. Wie viele krankheitsbedinge Fehltage bei den in der Antwort zu Frage 2 genannten Opfern waren in den jeweiligen Jahren auf die Angriffe zurückzuführen? 6. Wie viele der in der Antwort zu Frage 2 genannten Opfer waren infolge der Angriffe nicht voll einsatzfähig? Die Fragen 2 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Die Zugehörigkeit der Opfer nach Bundesländern lässt sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik heraus nicht feststellen. Darüber hinaus liegen über die außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern in Folge eines Angriffes geschädigten Polizeivollzugsbeamten keine automatisiert auswertbaren Daten vor. Zur Beantwortung der Fragen müssten demnach alle Vorgänge zu Dienstunfällen mit Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte seit 2010 händisch ausgewertet werden, allein für das Jahr 2017 circa 60 Vorgänge. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.