Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/213 7. Wahlperiode 24.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Alleenschutz auf Rügen und ANTWORT der Landesregierung 1. Ist der Landesregierung bekannt und entspricht es den Tatsachen, dass sich das zuständige Straßenbauamt einer Lückenbepflanzung oder Neubepflanzung von Alleenbäumen an Bundesstraßen auf der Insel Rügen verweigert? Das zuständige Straßenbauamt Stralsund prüft regelmäßig im Rahmen der Planung von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen anhand der technischen Regeln und Vorschriften die Möglichkeit von Neuanpflanzungen, entscheidet und führt Neuanpflanzungen durch. In jüngerer Vergangenheit wurden zum Beispiel Alleebaumpflanzungen entlang der Bundesstraße B 196 auf Rügen durchgeführt. Sie sind auch zukünftig weiter geplant. 2. Worin liegen die etwaigen Gründe, dass eine Lückenbepflanzung bzw. Neubepflanzung, insbesondere auf der Insel Rügen, unterbleibt oder besonders problematisch ist? Die durch die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern zu beachtenden Grundsätze und Regelungen für Lücken- und Neuanpflanzungen von Alleebäumen an Bundes- und an Landesstraßen gelten im ganzen Land einheitlich. Es gibt keine regionalen Unterschiede. Drucksache 7/213 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern gilt unter anderem, dass für Neuanpflanzungen der Mindestpflanzabstand von der Fahrbahnkante an Bundesstraßen mindestens 4,50 Meter und an Landesstraßen 3,00 Meter beträgt. Zur Bestandssicherung von Alleen und einseitigen Baumreihen, die hinsichtlich ihrer Gesamtstruktur vital sind und eine gesicherte, weitere Lebenserwartung von mehr als 10 Jahren haben, besteht die Möglichkeit, in Lücken von weniger als 100 Metern eine Nachpflanzung unter Beibehaltung der bisherigen Baumflucht vorzunehmen. Ein Mindestabstand vom prognostizierten Rand des Baumstamms zum befestigten Fahrbahnrand von 3,00 Metern ist jedoch in jedem Fall einzuhalten. Im ganzen Land, und somit auch auf der Insel Rügen, hat insbesondere der Altbaumbestand oftmals einen geringeren als den geforderten Abstand von 3,00 Metern zum Fahrbahnrand. Generell sind bei Lücken- und Neubepflanzungen Entwässerungsanlagen der Straße von Bepflanzungen freizuhalten. Darüber hinaus sind Sichtweiten und Sichtfelder zu beachten. Bei der Planung und Abwägung von Lückenbepflanzungen und Neubepflanzungen in entsprechendem Abstand zum befestigten Fahrbahnrand treten regelmäßig noch weitere Problemstellungen auf. Hierzu gehört unter anderem der zu beachtende vorhandene Leitungsbestand verschiedener Versorgungsträger im Straßennebenbereich. Weiterhin besteht die Notwendigkeit der Inanspruchnahme straßenangrenzender Grundstücke für den Pflanz- und ackerseitigen Schutzstreifen, die oftmals im Privatbesitz sind. Alleebaumpflanzungen sind ohne freihändigen Grunderwerb allerdings schwer umsetzbar. Neue Strategien, die die Umsetzbarkeit erhöhen können, sollen im Rahmen des Pilotprojekts Alleensicherungsprogramm für die Deutsche Alleenstraße entwickelt werden. 3. Wird eine Lückenbepflanzung bzw. Neubepflanzung entlang von Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern in jedem Einzelfall geprüft? Wenn ja, gibt es dazu landesweit einheitliche Kriterien der Beurteilung? Bei der Planung und Durchführung von Straßenneu-, Straßenum- und -ausbaumaßnahmen, insbesondere beim Neubau von Radverkehrsanlagen, wird geprüft, ob Neuanpflanzungen im Rahmen erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglich sind. Die Straßenbauämter konzentrieren sich bei der Planung von Alleebaumpflanzungen hauptsächlich auf baumfreie Straßenabschnitte, um so einen gleichaltrigen und einheitlichen Baumbestand erzielen zu können. Eine Lückenbepflanzung wird nicht in jedem Einzelfall geprüft. Die Vorschriften der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und insbesondere der Alleenerlass Mecklenburg-Vorpommern 2015 bilden hierfür die Grundlage. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/213 3 4. Inwieweit hat das geplante Pilotvorhaben zur Alleensicherung entlang der Deutschen Alleenstraße Einfluss auf die Zurückhaltung des Straßenbauamtes? Im Pilotvorhaben Alleensicherungsprogramm für die Deutsche Alleenstraße sollen geeignete Maßnahmen zum Schutz des vorhandenen Baumbestandes und von geeigneten Strecken für Nach- und Neuanpflanzungen ermittelt werden. Planungs- und Pflanzvorhaben der Straßenbauämter wurden und werden während der Erarbeitung des Pilotvorhabens nicht eingeschränkt oder gehemmt. Bereits laufende und vorgesehene Planungen der Straßenbauämter werden im Pilotvorhaben berücksichtigt. Ein wesentliches Ziel des Pilotvorhabens ist es, Pflanzmaßnahmen der Straßenbauämter zu forcieren. 5. Sollen generell und landesweit neue Erkenntnisse aus dem vorgenannten Pilotvorhaben abgewartet und bis zur Auflage eines Alleensicherungsprogramms Maßnahmen an Alleen etwa auf Sicherungsmaßnahmen beschränkt werden? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Was unternimmt die Landesregierung neben dem Pilotvorhaben zur Alleensicherung, um eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Vertretern verkehrlicher, naturrechtlicher und wirtschaftlicher Belange zu erreichen? Die Zusammenarbeit der Vertreter verkehrlicher, naturschutzrechtlicher und wirtschaftlicher Belange im Hinblick auf den Alleenschutz wird unter anderem gewährleistet durch - die gemeinsame Erstellung des Alleenerlasses durch das damalige Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (jetzt: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung) und das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (jetzt: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt), in dem unter anderem die Zusammenarbeit der Straßenbaulastträger mit den Naturschutzbehörden bei gemeinsamen Baumschauen und die Verwaltung des Alleenfonds geregelt wird, - regelmäßig stattfindende Besprechungen zum Thema Alleenschutz zwischen dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, - die turnusmäßige Erstellung des Alleenberichtes durch die Landesregierung, - die Öffentlichkeitsarbeit der Straßenbauverwaltung in ihrem Internetauftritt, hier unter anderem die Darstellung des Baumbestandes an Bundes- und Landesstraßen mit Einzelbauminformationen in einer interaktiven Karte und - die Teilnahme an und das Halten von Vorträgen auf Fachveranstaltungen zum Alleenschutz.