Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2132 7. Wahlperiode 06.06.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Klassenfahrten an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 22. September 2017 „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“, wird in Punkt 6.1.2 festgestellt: „Die wirtschaftliche Situation der Erziehungsberechtigten darf die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an Schulwanderungen oder Schulfahrten nicht verhindern .“ Das Bildungs- und Teilhabepaket soll dazu beitragen, bedürftigen Familien die Kosten für ein- oder mehrtägige Klassenfahrten und Schulausflüge zu finanzieren. Die Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ gliedert sich in das bestehende Sozialsystem ein und regelt unter anderem, wie solche Schulwanderungen und Schulfahrten auch unter Kostengesichtspunkten sozialverträglich zu planen sind. Nummer 6.1.2 der Verwaltungsvorschriften verweist auf die zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes, soweit Personen im Leistungsbezug des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, des Bundeskindergeldgesetzes oder des Asylbewerberleistungsgesetzes hierauf Anspruch haben. Bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes handelt es sich um gesetzliche kommunale Leistungen, die im Einzelfall beantragt werden müssen. Insoweit besteht für die Betroffenen eine Mitwirkungspflicht. Für die einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gelten zudem unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. Drucksache 7/2132 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Mittel standen und stehen dem Land Mecklenburg- Vorpommern jährlich seit 2014 für die Förderung der Finanzierung der Schulwanderungen und Schulfahrten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes handelt es sich um gesetzliche kommunale Leistungen. Der Bund entlastet über die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 Absatz 8 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) die Kommunen mittelbar und vollständig für die entsprechenden Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und im Bundeskindergeldgesetz (BKGG). 2. Wie viele Mittel wurden jeweils in den Jahren 2014 bis heute für die Förderung der Finanzierung der Schulwanderungen und Schulfahrten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgerufen (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Für die Leistungen nach § 28 Absatz 2 Nummer 1 und 2 SGB II für Personen im Leistungsbezug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes haben die Landkreise und kreisfreien Städte nach eigenen Angaben in den Jahren 2014 bis 2017 folgende Auszahlungen geleistet (Angaben in Euro): 2014 2015 2016 2017 Kita-/ Schulausflüge 141.291,15 175.577,13 210.312,59 212.339,08 mehrtägige Kita-/ Klassenfahrten 1.654.643,89 1.613.756,90 1.505.555,09 1.475.801,15 Die Leistungen nach § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden nach den Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 quartalsweise erfasst (Angaben in Euro): 2017 I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Summe Schulausflüge 3.479 4.149 3.928 3.956 15.512 mehrtägige Klassenfahrten 3.986 6.391 1.841 1.809 14.027 Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden nach den Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern seit 2016 quartalsweise erfasst (Angaben in Euro): 2016 I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Summe Schulausflüge 8.227 9.447 9.488 8.613 35.775 mehrtägige Klassenfahrten 7.381 13.677 3.580 4.586 29.224 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2132 3 2017 I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Summe Schulausflüge 5.094 5.143 4.698 4.982 19.917 mehrtägige Klassenfahrten 9.568 10.683 4.458 2.386 27.095 Weitere Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Welche speziellen Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Schulwanderungen und mehrtägige Klassenfahrten zu erhalten (bitte nach Art und Umfang der Förderung aufschlüsseln)? Für Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden, sowie für Schülerinnen und Schüler werden auf Antrag die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige (Klassen-)Fahrten übernommen, soweit sie gemäß § 28 Absatz 2 SGB II, § 34 Absatz 2 SGB XII, § 6b Absatz 2 BKGG hierauf Anspruch haben. Für Berechtigte nach § 3 Absatz 3 AsylbLG finden die Regelungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Anwendung. Bei Ausflügen in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege muss es sich um ein über das Konzept der Einrichtung hinausgehendes Angebot handeln. Für die Kostenübernahme bei einer Klassenfahrt ist zusätzlich Voraussetzung, dass sich diese im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen befindet. Diesen Rahmen stellt in Mecklenburg-Vorpommern die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ vom 22. September 2017 dar. 4. Wie häufig und in welchem Umfang wurde in den Jahren 2014 bis heute diese Förderung gewährt? (bitte nach Jahren aufschlüsseln) Für die Rechtskreise des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Die Daten nach § 34 SGB XII werden nach den Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg- Vorpommern seit 2017 quartalsweise erfasst: 2017 I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Summe Schulausflüge 312 339 353 359 1.363 mehrtägige Klassenfahrten 34 50 16 12 112 Drucksache 7/2132 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die Daten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nach den Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern seit 2016 quartalsweise erfasst: 2016 I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Summe Schulausflüge 257 281 311 289 1.138 mehrtägige Klassenfahrten 42 93 35 32 202 2017 I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal Summe Schulausflüge 182 163 185 166 696 mehrtägige Klassenfahrten 59 76 33 14 182 Weitere Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. 5. Ist bekannt, wie oft Anträge für diese Förderung in den Jahren 2014 bis heute abgelehnt wurden? Wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 6. Wie wird sichergestellt, dass Kindern aus Familien, die keinen Anspruch auf Förderung haben, die Teilnahme an Schulwanderungen oder Schulfahrten nicht verwehrt wird, weil diese aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Eltern nicht in der Lage sind, den Eigenanteil an Kosten für Ausflüge und Klassenfahrten aufzubringen? In der Verwaltungsvorschrift „Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ vom 22. September 2017 ist unter Punkt 6.1.2 geregelt, dass die wirtschaftliche Situation der Erziehungsberechtigten die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an Schulwanderungen oder Schulfahrten nicht verhindern darf. Die Schulen haben diesen Grundsatz bei der Planung und Organisation von Schulwanderungen oder Schulfahrten zu berücksichtigen. Diesbezüglich ist unter Punkt 6.1.3 festgelegt , dass die Planung und die Kosten für die Durchführung und Ausgestaltung der Schulwanderungen und Schulfahrten frühzeitig in Elternversammlungen, bei volljährigen Schülerinnen und volljährigen Schülern mit diesen selbst, zu erörtern sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2132 5 7. Wie viele Fälle sind der Landesregierung in den Jahren 2014 bis heute bekannt, in denen Schüler aus finanziellen Gründen, nicht an Schulwanderungen oder Schulfahrten teilnehmen konnten? Der Landesregierung sind keine Fallzahlen bekannt.