Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2133 7. Wahlperiode 27.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Lehrbeauftragte an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Lehrbeauftragte sind an den Hochschulen in Mecklenburg- Vorpommern tätig und wie hat sich ihre Anzahl seit 2015 (Drucksache 6/4624) entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Hochschulen und Fakultäten)? 2. Wie viele Lehrbeauftragte davon erfüllen ihre Lehraufträge unentgeltlich (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Hochschule und Fakultäten)? 3. Wie viele Lehrbeauftragte der in der Antwort zu Frage 1 genannten erhalten den mit dem Lehrauftrag verbundenen Mehraufwand (Fahrtkosten , Unterkunft, Verpflegung, notwendige Lehrmaterialien) erstattet (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Hochschule und Fakultäten)? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend mit der nachfolgenden Tabelle beantwortet. In der Kleinen Anfrage wird Bezug auf die Drucksache 6/4624 genommen. Erhebungszeitraum war damals Oktober 2015, also das Wintersemester 2015/2016. Daher werden bei der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 ebenfalls die Zahlen der jeweils folgenden Wintersemester zugrunde gelegt. Zentrale Einrichtungen wie beispielsweise Sprachenzentren sind nicht erfasst. Drucksache 7/2133 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Hochschule/ Universitätsmedizin/ Fakultät/Fachbereich Wintersemester 2015/2016 Wintersemester 2016/2017 Wintersemester 2017/2018 Frage 1: Lehrbeauftragte gesamt Frage 2: davon unentgeltlich Frage 3: davon Erstattung Mehraufwand Frage 1: Lehrbeauftragte gesamt Frage 2: davon unentgeltlich Frage 3: davon Erstattung Mehraufwand Frage 1: Lehrbeauftragte gesamt Frage 2: davon unentgeltlich Frage 3: davon Erstattung Mehraufwand Universität Greifswald Theologische Fakultät 7 5 0 5 5 0 12 10 1 Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 8 0 4 9 1 2 8 0 2 Philosophische Fakultät 80 6 34 77 4 23 82 6 12 Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät 11 6 5 11 4 2 6 0 1 Universität Rostock Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät 29 20 4 34 21 7 31 19 1 Fakultät für Informatik und Elektrotechnik 0 0 0 2 0 0 1 0 0 Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik 15 5 0 17 5 0 13 1 0 Juristische Fakultät 2 0 0 2 0 0 4 0 2 Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät 10 0 0 9 1 0 9 1 1 Philosophische Fakultät 113 4 21 85 8 15 82 5 16 Theologische Fakultät 4 0 1 3 0 1 6 0 2 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 16 7 1 14 0 2 17 1 6 Universitätsmedizin Greifswald 33 9 4 15 10 4 3 1 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2133 3 Hochschule/ Universitätsmedizin/ Fakultät/Fachbereich Wintersemester 2015/2016 Wintersemester 2016/2017 Wintersemester 2017/2018 Frage 1: Lehrbeauftragte gesamt Frage 2: davon unentgeltlich Frage 3: davon Erstattung Mehraufwand Frage 1: Lehrbeauftragte gesamt Frage 2: davon unentgeltlich Frage 3: davon Erstattung Mehraufwand Frage 1: Lehrbeauftragte gesamt Frage 2: davon unentgeltlich Frage 3: davon Erstattung Mehraufwand Universitätsmedizin Rostock 15 1 2 15 0 2 12 0 2 Hochschule für Musik und Theater Rostock 259 0 259 252 0 252 255 0 255 Hochschule Neubrandenburg Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften 23 0 8 39 0 13 27 1 10 Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung 41 1 29 69 0 30 71 1 27 Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management 21 1 22 24 0 19 22 0 17 Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik 28 7 22 32 6 22 35 7 23 Hochschule Stralsund Fakultät Wirtschaft 28 0 25 24 0 22 24 0 22 Fakultät Elektrotechnik und Informatik 13 0 10 15 0 11 11 0 9 Fakultät Maschinenbau 10 0 7 5 0 2 5 0 2 Hochschule Wismar Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 34 7 27 31 5 26 34 5 29 Fakultät für Ingenieurwissenschaften 39 5 10 34 6 10 40 12 17 Fakultät Gestaltung 12 1 11 14 1 13 16 1 12 Drucksache 7/2133 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Wie hat sich der Anteil der von Lehrbeauftragten wahrgenommenen Lehrveranstaltungen im Verhältnis zu den festangestellten Lehrkräften seit 2015 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Hochschule und Fakultäten)? Hochschule/ Universitätsmedizin/ Fakultät/Fachbereich Anteil Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte in Prozent Anteil Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte in Prozent Anteil Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte in Prozent Wintersemester 2015/ 2016 Wintersemester 2016/2017 Wintersemester 2017/2018 Universität Greifswald Theologische Fakultät 9,2 16,8 12,5 Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 4,1 3,4 0,3 Philosophische Fakultät 16,9 19,4 15,2 Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät 1,4 0,9 1,2 Universität Rostock Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät 4,9 4,5 5,2 Fakultät für Informatik und Elektrotechnik 0,2 0,2 0,2 Juristische Fakultät 1,3 1,3 1,7 Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik 8,4 8,7 7,7 Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät 2,4 2,0 1,8 Philosophische Fakultät 14,7 14,6 11,2 Theologische Fakultät 8,4 13,7 7,0 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 5,6 6,9 4,6 Universitätsmedizin Greifswald 1,2 1,6 1,0 Universitätsmedizin Rostock 4,0 4,0 4,0 Hochschule für Musik und Theater Rostock 67,5 66,5 62,6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2133 5 5. Wird das von Lehrbeauftragten erbrachte Stundenpensum statistisch genauso verrechnet wie das von festangestellten Lehrkräften? Wenn ja, warum? Die Lehrauftragsstunden fließen in die Kapazitätsberechnung der Hochschulen regulär mit ein, da die Veranstaltungen fachlich gleichwertig sind. Das nebenberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal wird auch in die bundesweite Berechnung der sogenannten „Betreuungsrelationen“ einbezogen. Hochschule/ Universitätsmedizin/ Fakultät/Fachbereich Anteil Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte in Prozent Anteil Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte in Prozent Anteil Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte in Prozent Wintersemester 2015/ 2016 Wintersemester 2016/2017 Wintersemester 2017/2018 Hochschule Neubrandenburg Fachbereich Agrarwirtschaften und Lebensmittelwissenschaften 12,7 16,6 11,6 Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung 26,4 24,0 17,7 Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management 25,8 16,4 20,6 Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik 26,8 22,4 23,3 Hochschule Stralsund Fakultät Wirtschaft 12,7 15,7 16,5 Fakultät Elektrotechnik und Informatik 8,1 4,8 7,5 Fakultät Maschinenbau 5,9 4,1 1,6 Hochschule Wismar Fakultät für Wirtschaftswissenschaften 11,7 12,6 10,2 Fakultät für Ingenieurwissenschaften 5,3 5,5 7,5 Fakultät Gestaltung 6,3 4,3 5,2 Drucksache 7/2133 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 6. Wie definiert sich der ergänzende Charakter eines Lehrauftrags? Gemäß § 76 des Landeshochschulgesetzes (LHG) können zur Ergänzung des Lehrangebotes oder für einen durch hauptberufliche Lehrkräfte nicht gedeckten Lehrbedarf Lehraufträge erteilt werden. Eine Legaldefinition zum Begriff „Ergänzung“ wird nicht gegeben. Lehraufträge sind eine überaus wichtige Ergänzung des Lehrangebotes an den Hochschulen des Landes. Die Lehrbeauftragten bringen hochqualifizierte und wertvolle Erfahrungen aus der Praxis und aus Spezialgebieten ein oder überbrücken Engpässe bei der Realisierung des Lehrangebotes. 7. Wie überprüfen die Hochschulen, dass Lehraufträge ausschließlich ergänzenden Charakter haben? Gemäß § 76 LHG haben Lehraufträge nicht ausschließlich ergänzenden Charakter. Aussagekräftig ist in der Regel die Antragsbegründung zur Erteilung eines Lehrauftrages. Aus der Begründung ergibt sich, ob der jeweilige Lehrauftrag ergänzenden Charakter hat oder einem durch hauptamtliche Lehrkräfte nicht gedeckten Lehrbedarf dient. 8. In wie vielen Fällen seit 2015 hat die Landesregierung bei der Überprüfung der Praxis der Hochschulen bei der Vergabe von Lehraufträgen entgegen der Definition im Wege der Rechtsaufsicht einschreiten müssen? Der Landesregierung ist kein Fall bekannt, der bei der Vergabe von Lehreaufträgen seit 2015 das Eingreifen der Rechtsaufsicht erforderlich gemacht hätte.