Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Mai 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2134 7. Wahlperiode 25.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Ausgestaltung der EU-Förderprogramme im MFR 2021 bis 2027 und ANTWORT der Landesregierung Die Europäische Kommission hat auf ihrer Sitzung vom 2. Mai 2018 einen Entwurfsvorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 beschlossen und hierüber das Europäische Parlament informiert. Mit welchen Auswirkungen auf die Ausgestaltung der EU-Förderprogramme für Mecklenburg-Vorpommern rechnet die Landesregierung auf Grundlage dieses Entwurfs? Zu den konkreten Auswirkungen des Vorschlags der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021 bis 2027 auf die auf Mecklenburg-Vorpommern entfallenden EU-Mittel können derzeit keine Aussagen getroffen werden. Der Entwurf des MFR enthält zwar Vorschläge für die Gesamt-Mittelausstattung der verschiedenen Programme, lässt jedoch die Verteilung auf die einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen der EU offen. Beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und beim Europäischen Sozialfonds (ESF) sieht der Vorschlag zwar in absoluten Zahlen eine Steigerung der Mittelausstattung vor, unter Berücksichtigung der Kaufkraft ergibt sich jedoch real eine Verringerung im Vergleich zum MFR 2014 bis 2020. Bei der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit sowie in beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik würde die Mittelausstattung sowohl real als auch nach absoluten Zahlen sinken. Drucksache 7/2134 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Mittelausstattung für Mecklenburg-Vorpommern dürfte daher in diesen Bereichen mit einiger Wahrscheinlichkeit geringer ausfallen als bisher. Auf diesen Umstand hat die Landesregierung bereits in der Vergangenheit hingewiesen (vergleiche Landtags-Drucksache 7/168). Er hat auch in der Mittelfristigen Finanzplanung Berücksichtigung gefunden. Genauere Aussagen werden frühestens nach der für Ende Mai 2018 angekündigten Vorlage der sektorspezifischen Verordnungen möglich sein, sofern diese bereits hinreichende Angaben zu den für die Mittelaufteilung relevanten Kriterien enthalten.