Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2135 7. Wahlperiode 07.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Immaterielles Kulturerbe und Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Bewerbungen zur Aufnahme als immaterielles Kulturerbe liegen der Landesregierung derzeit vor? Der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern liegen derzeit Bewerbungen von sieben Antragstellern vor. 2. Welche immateriellen Kulturerbeformen gehören zu den Bewerbern? 1. die Bewahrung und Nutzung der Zeesboote in der Mecklenburg-Vorpommerschen Boddenlandschaft , 2. die traditionelle kunsthandwerkliche Herstellung der Darßer Haustüren, 3. die Stralsunder Wallensteintage, 4. das Brauchtum des Martensmannes, 5. das Spiel auf der diatonischen Handharmonika, 6. die Feldziegelei, Meilerbrand, Ziegelei-Handwerk, 7. „Das Mecklenburger Alphorn, Erhaltung Mecklenburgischer Naturtonmusik mit heimischen Alphörnern". Drucksache 7/2135 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Zu welchem Zeitpunkt ist eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes möglich? Wann ist mit dem Ergebnis der nächsten Abstimmung zu rechnen? Bis zum 15. April 2018 mussten die Länder eine Vorauswahl treffen und die Ländervorschläge an die Kulturministerkonferenz übermitteln. Die Bundesländer dürfen jeweils vier Vorschläge unterbreiten. Dazu kommen acht weitere Vorschläge, die für den Fall greifen, dass andere Bundesländer ihr Kontingent nicht ausschöpfen. Die Vorschläge der Länder werden dann von dem durch die Deutsche UNESCO-Kommission einberufenen Expertenkomitee evaluiert. Die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien treffen eine abschließende Entscheidung über die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes voraussichtlich im Frühjahr 2019. 4. Sind die bisherigen immateriellen Kulturerbeformen mit Hilfe der Kulturförderung des Landes gefördert worden? Im Rahmen der Theaterförderung des Landes werden regelmäßig auch niederdeutsche Bühnen gefördert. Weiteres bisheriges immaterielles Kulturerbe wurde nicht mit Hilfe der Kulturförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert. 5. Existieren gesonderte Fördermaßnahmen zum Erhalt der immateriellen Kulturerbeformen? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus (bitte Aufschlüsselung des jeweiligen Kulturerbes)? Es gibt keine gesonderten Fördermaßnahmen zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes. Es gelten die Bestimmungen zur kulturellen Projektförderung. 6. Ist bekannt, ob und inwieweit eines der immateriellen Kulturerbe Kulturförderprogramme der EU in Anspruch genommen hat? Nein, derartiges ist der Landesregierung nicht bekannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2135 3 7. Wie viele Projekte und Vereine mit kulturellem Vorhaben in Mecklenburg -Vorpommern wurden durch die Kulturförderung der EU unterstützt ? Sofern dies zutrifft, auf welche Summe belaufen sich die finanziellen Fördermittel seitens der Förderprogramme seit 2014 (bitte nach Jahr und Projekt oder Verein aufschlüsseln)? Der Landesregierung sind hierzu keine Erhebungen bekannt.