Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2138 7. Wahlperiode 30.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Herrenhaus Johannstorf und ANTWORT der Landesregierung Einem Artikel der Ostsee-Zeitung nach hat sich der Eigentümer des Herrenhauses Johannstorf verpflichtet, das Haus bis zum Jahr 2018 zu sanieren (OZ - Neues Hoffnungszeichen für heruntergekommenes Schloss). 1. In welchem Umfang ist der Eigentümer seiner Verpflichtung nachgekommen ? Die Kontrolle obliegt gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern dem Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Denkmalschutzbehörde und Vollzugsbehörde. 2. Welche Schritte behalten sich die Stadt Dassow bzw. die untere Denkmalschutzbehörde des Landeskreises Nordwestmecklenburg vor, wenn der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt? Die Landesregierung kann hierzu keine Angaben machen, da dieses Angelegenheit der Stadt Dassow beziehungsweise des Landkreises Nordwestmecklenburg ist. Drucksache 7/2138 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, in den Vorfall einzugreifen, um einen weiteren Verfall des Barockschlosses zu verhindern? Der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes liegt bei dem Landkreis Nordwestmecklenburg als unterer Denkmalschutzbehörde.