Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/214 7. Wahlperiode 15.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Grundstücksangelegenheit Riemserort und ANTWORT der Landesregierung 1. Wann wurden die ehemals landeseigenen Grundstücke von Riemserort, die zuletzt im Eigentum der Baubetreuungsgesellschaft Neubrandenburg mbH (BBN) waren, an einen neuen Eigentümer/Investor veräußert Wer ist nun Eigentümer der angesprochenen Grundstücke? Neben Veräußerungen an Privatpersonen hat die BBN Baubetreuungsgesellschaft Neubrandenburg mbH zuletzt Grundstücke mit Kaufvertrag vom 07.07.2016 an die A4RES Group GmbH mit Sitz in Bautzen veräußert. 2. Welchen Kaufpreis hat der neue Eigentümer gezahlt? a) Gab es auch Kaufangebote von anderen Interessenten? b) Wie hoch waren die Angebote der anderen Kaufinteressenten? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern als Grundschuldgläubiger verfügt nicht über die gewünschten Informationen und kann daher hierzu keine Auskunft geben. Verkäuferin der Grundstücke ist die bisherige Eigentümerin BBN Baubetreuungsgesellschaft Neubrandenburg mbH, der Kaufvertrag wurde insofern zwischen der BBN Baubetreuungsgesellschaft Neubrandenburg mbH und dem neuen Eigentümer geschlossen. Drucksache 7/214 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Gibt es eine Einigung über die bis zuletzt ausstehenden Kaufpreisraten (2. und 3. Rate des ursprünglichen Kaufpreises in Höhe von 14 Mio. DM zahlbar durch die BBN) mit dem neuen Eigentümer? a) Wurden die ausstehenden Kaufpreisraten durch den neuen Eigentümer teilweise oder vollständig beglichen? b) Hat die Landesregierung auch Verzugszinsen geltend gemacht? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der neue Eigentümer ist nicht Vertragspartner des Landes Mecklenburg-Vorpommern, eine Einigung über ausstehende Kaufpreisraten gibt es mit dem Land daher nicht. Insoweit verfügt die Landesregierung auch nicht über die gewünschten Informationen. 4. Welche Regelung wurde hinsichtlich der Grundschuldbelastung, die den Wert der verbleibenden Grundstücke erheblich überstiegen haben, gefunden? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die in der zwischen der Landesbank Baden-Württemberg , dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der BBN Baubetreuungsgesellschaft Neubrandenburg mbH geschlossenen sogenannten Dreiseitigen Vereinbarung vom 07.07./14.07./12.08.2014 festgelegten Kaufpreisanteile von der BBN Baubetreuungsgesellschaft sowohl aus der Veräußerung von Einzelgrundstücken sowie zuletzt aus dem Paketverkauf an die A4RES Group GmbH Neubrandenburg mbH erhalten. Im Rahmen der Veräußerung der Grundstücke an die A4RES Group GmbH wurde insofern in Umsetzung der Dreiseitigen Vereinbarung die Löschung der zugunsten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf den entsprechenden Flurstücken lastenden Grundschuld bewilligt. 5. Hat die Landesregierung darüber Kenntnis, wie der neue Eigentümer die Grundstücke verwenden bzw. entwickeln möchte? Gemäß der Pressemitteilung der Hansestadt Greifswald aus September 2016 beabsichtigt der neue Eigentümer die Sanierung und die bauliche Aufwertung der erworbenen Grundstücke mit einem Investitionsumfang in Höhe von circa 18 Millionen Euro. Weitere Informationen sind der Landesregierung nicht bekannt.