Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2141 7. Wahlperiode 06.06.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Brandbrief zur finanziellen Ausstattung der Gemeinden im Amtsbereich Züssow und ANTWORT der Landesregierung Mit Schreiben vom 6. April 2018 „Brandbrief zur finanziellen Ausstattung der Gemeinden im Amtsbereich Züssow“ wendeten sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden des Amtes Züssow unter anderem an die Ministerpräsidentin, Frau Schwesig, an den Minister für Inneres und Europa, Herrn Caffier, und an den Finanzminister , Herrn Brodkorb. 1. Hat die Landesregierung auf das o. g. Schreiben reagiert? Wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt? Das Schreiben der Bürgermeister wurde stellvertretend für die Landesregierung durch das Ministerium für Inneres und Europa mit Schreiben vom 22. Mai 2018 beantwortet. 2. Wie lautet die Antwort der Landesregierung auf den „Brandbrief zur finanziellen Ausstattung der Gemeinden im Amtsbereich Züssow“ (bitte vollständige Antwort mitteilen)? Drucksache 7/2141 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2141 3 Drucksache 7/2141 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2141 5 Drucksache 7/2141 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2141 7 3. Wie bewertet die Landesregierung die finanzielle Situation der Gemeinden im Amtsbereich Züssow? Auf Basis der dem Ministerium für Inneres und Europa vorliegenden Angaben der unteren Rechtsaufsichtsbehörden zu den Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen der kreisangehörigen Gemeinden ist die Finanzsituation der Gemeinden des Amtes Züssow differenziert zu bewerten: Zum 31. Dezember 2016 konnten sechs Gemeinden den vollständigen Ausgleich im Finanzhaushalt erreichen; acht Gemeinden konnten diesen nicht darstellen. Nach den Angaben der unteren Rechtsaufsichtsbehörden könnten jedoch sieben Gemeinden beim Abbau negativer Salden mit Zuweisungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Mecklenburg-Vorpommern nach § 22a Absatz 3 Nr. 2 bis 4 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) unterstützt werden, da es ihnen gelungen ist, in den nach § 22a Absatz 3 Nr. 2 bis 4 FAG M-V maßgeblichen Jahren positive jahresbezogene Salden zu erwirtschaften. 4. Wie verfährt die Landesregierung mit den einzelnen Forderungen auf Seite 9 des o. g. Schreibens, insbesondere in Hinblick auf die Forderung der Wiedereinführung der Investitionspauschale? Die zweite Stufe der Novellierung des Finanzausgleichgesetzes soll mit Wirkung ab 2020 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund erfolgt aktuell eine ergänzende finanzwissenschaftliche Begutachtung zum horizontalen Finanzausgleich auf Basis aktueller kommunaler Haushaltsdaten . Im Ergebnis der für den Herbst 2018 erwarteten neuen Erkenntnisse werden unter Berücksichtigung der Forderungen aus dem kommunalen Raum neue Vorschläge für die Reformierung des Finanzausgleichsgesetzes erarbeitet und politisch abgestimmt. Die Stärkung der Investitionskraft im Allgemeinen und eine mögliche Einführung einer Investitionspauschale im Besonderen wird voraussichtlich Gegenstand der Beratung über die Novellierung des FAG 2020 sein.