Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2142 7. Wahlperiode 26.06.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL) - Eigentum, Verwaltung und Verkauf von Wohnungen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung hat die Informationen zu den Liegenschaften des Landes im Sinne der Präambel der Kleinen Anfrage nachfolgend zusammengestellt. Dabei sind „Wohnungen“ für die Fragen 2 bis 6 im Sinne der Präambel zur Kleinen Anfrage diejenigen, die sich in Wohngebäuden mit mindestens 12 Einheiten befinden. Grundsätzlich verwaltet oder verkauft das Land allerdings keine Wohnungen im Sinne des Wohneigentumsgesetzes, sondern Grundstücke , auf denen sich die Wohngebäude als Bestandteil des Grundstückes befinden. Durch den landeseigenen BBL wurden im Jahr 2015 drei Blöcke mit 36 Wohnungen für Angehörige der Nationalen Volksarmee in Warin an die Firma STARTCONNECT GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg veräußert . Ein Teil der Wohnungen wurde vorübergehend auch zur dezentralen Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden genutzt und dafür vom Landkreis NWM angemietet. Wegen ausstehender Nebenkostenzahlungen in Höhe von 90.000 Euro wurde vor einer Woche die Versorgung mit Heizung/Warmwasser sowie für den Fernsehempfang eingestellt . Weitere in den Nebenkosten enthaltene Leistungen werden trotz Zahlung von den 15 betroffenen Mieterinnen und Mietern selbst erledigt. Drucksache 7/2142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Wohnungen mit Angabe der jeweiligen Adresse a) werden vom BBL verwaltet? b) werden vom BBL bewirtschaftet? c) befinden sich im Eigentum des Landes? Die Fragen a), b) und c) werden in nachfolgender Tabelle zusammenhängend beantwortet. Alle benannten 221 Wohnungen befinden sich in Gebäuden auf Grundstücken im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Anzahl der Wohnungen Adresse des Objektes Verwalter und Bewirtschafter 24 23966 Wismar, Bürgermeister-Haupt-Straße 28-32 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 48 19059 Schwerin, Mühlentwiete 6-9 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 49 19059 Schwerin, Mühlentwiete 5 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 12 17493 Greifswald, Insel Riems, Boddenblick 2-3 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 12 17493 Greifswald, Insel Riems, Boddenblick 4-5 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 6 17493 Greifswald, Insel Riems Boddenblick 1 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 1 17493 Greifswald, Insel Riems Boddenblick 11 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 2 17493 Greifswald, Insel Riems Boddenblick 9 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 2 17493 Greifswald, Insel Riems Südufer 2 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 2 17493 Greifswald, Insel Riems Südufer 3 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 6 17493 Greifswald, Insel Riems Südufer 4 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 4 17493 Greifswald, Insel Riems Südufer 6 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 5 17493 Greifswald, Insel Riems Südufer 7 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 4 17493 Greifswald, Insel Riems Südufer 8 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 2 18439 Stralsund, Brandeshäger Straße 5-9 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 1 18565 Insel Hiddensee, Süderende 38 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 2 Appartements 19061 Schwerin, Schlossgartenallee 15-15A Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2142 3 Anzahl der Wohnungen Adresse des Objektes Verwalter und Bewirtschafter 6 19063 Schwerin, An der Crivitzer Chaussee 26 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 1 19063 Schwerin, Alte Crivitzer Landstraße 27 A Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 1 19306 Neustadt-Glewe, Am Karpfenteich 2 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 1 19055 Schwerin, Tappenhagen 14 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 1 17252 Roggentin, Dorfstraße 16 A Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 1 18055 Rostock, Am Güterbahnhof 23 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 3 18059 Rostock, Graf-Lippe-Straße 1 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 1 18375 Wieck auf dem Darß, Bauernreihe 4 Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 2 19217 Königsfeldt, Ortsteil Bülow, Liesenmoor 19 Landgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern mbH 2 19073 Wittenförden, Gärtnereistraße 18 Landgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern mbH 1 17248 Boek, Boeker Mühle 6 Landgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern mbH 5 17091 Klein Teetzleeben, Ringstraße 23 Landgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern mbH 1 18574 Warksow, Haus Nummer 8 Landgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern mbH 1 19071 Cramonshagen; Eichenweg 9 Landgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern mbH 4 17309 Pasewalk Anklamer Straße 36 Straßenbauverwaltung Mecklenburg- Vorpommern 4 17192 Waren Eichholzstraße 2 Straßenbauverwaltung Mecklenburg- Vorpommern 1 17207 Röbel Mirower Straße 47 Straßenbauverwaltung Mecklenburg- Vorpommern 2 18331 Ribnitz-Damgarten Stralsunder Chaussee 33 a Straßenbauverwaltung Mecklenburg- Vorpommern 1 17459 Zempin Hauptstraße 27 Straßenbauverwaltung Mecklenburg- Vorpommern Drucksache 7/2142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 2. Wie viele Wohnungen mit Angabe der jeweiligen Adresse und des Verkaufspreises wurden vom BBL in den vergangenen zehn Jahren veräußert ? Seit 2008 wurden folgende Objekte veräußert: Nr. Objekt mit Anzahl Wohneinheiten Adresse des Objektes Kaufpreis (in Euro) 1 1 Wohnblock mit 55 Wohneinheiten 18439 Stralsund, Zum alten Gutshaus 7, 9, 11, 13 1.201.000,00 2 6 Wohnblöcke mit insgesamt 36 Wohneinheiten 19417 Warin, Waldeck 1-6 146.000,00 3 1 Wohnblock mit 40 Wohneinheiten 19061 Schwerin, Ludwigsluster Chaussee 9-15 652.000,00 4 1 Wohnblock mit 40 Wohneinheiten 19061 Schwerin, Ludwigsluster Chaussee 17-23 623.000,00 3. Aus welchen Gründen erfolgte jeweils die Veräußerung der Wohnungen? Nach der Nummer 5.1 der Verwaltungsvorschrift zu § 64 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern hat das Land Grundstücke, für die es keine Verwendungsmöglichkeit hat, zu veräußern. Da die vorgenannten Grundstücke mit aufstehenden Wohnblöcken entsprechend der Regelung in § 63 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern auf absehbare Zeit für Landeszwecke nicht mehr benötigt wurden, sind diese verkauft worden. Im Übrigen ist die Vermietung von Wohnungen keine originäre Landesaufgabe. 4. Wer sind die einzelnen Erwerber der in der Antwort zu Frage 2 genannten Wohnungen? a) Auf welche Art und Weise erfolgte jeweils die Vergabe? b) Nach welchen Kriterien erfolgte die Zuschlagserteilung? Folgende juristische oder natürliche Personen haben die in der Antwort zu Frage 2 genannten Wohnungen erworben. Dabei wird auf die in der Tabelle zur Antwort zu Frage 2 genannten laufenden Nummern der Objekte Bezug genommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2142 5 Nr. Erwerber 1 Privatperson* 2 STARTCONNECT GmbH, 20359 Hamburg, Beim Grünen Jäger 11 3 Privatperson* 4 Privatperson* _________________________ * Zum Schutz personenbezogener Daten sind die Namen und Adressen der Erwerber gegenüber der durch die Landesregierung zugeleiteten Antwort auf die Kleine Anfrage anonymisiert worden. Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Verkäufe erfolgten mittels Ausschreibung gemäß Nummer 5.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 64 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern. Die einwohnenden Mieter wurden an dem Verfahren beteiligt. Der Zuschlag erfolgte in den vier aufgeführten Fällen nach Höchstgebot. Dies entspricht den Regelungen nach Nummer 5.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 64 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern. 5. Inwieweit wurden die betroffenen Kommunen von den Veräußerungsabsichten im Vorfeld informiert? Wurde ihnen ein Angebot zum Erwerb unter besonderen Konditionen (z. B. unter Wert) unterbreitet? Die Kommunen wurden in allen Fällen vor der Veräußerung informiert. Der Verkauf der Grundstücke erfolgte zum vollen Wert entsprechend § 63 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern. Eine haushaltsrechtliche Ermächtigung für eine verbilligte Abgabe unter Wert lag nicht vor. 6. Welche Bedingungen wurden bei der Veräußerung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter gestellt und sind einzuhalten? Der Schutz der Mieterinnen und Mieter folgt grundsätzlich aus § 566 des Bürgerlichen Gesetzbuches . Darüber hinaus enthalten die Verträge Überleitungsklauseln, wonach beim Übergang der Mietverträge Einverständniserklärungen der Mieterinnen und Mieter einzuholen waren. Sofern diese Erklärungen nicht vorlagen, waren rechtsgestaltende Erklärungen gegenüber den Mieterinnen und Mietern bis zum Zeitpunkt der Eintragung des Verkaufes im Grundbuch mit dem Land als bisherigem Eigentümer abzustimmen. Drucksache 7/2142 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 7. Sind weitere Veräußerungen geplant? Wenn ja, wird dabei beispielsweise ein Abweichen vom Höchstpreisgebot erwogen? Ja, das Land plant weitere Veräußerungen. In Einzelverkaufsfällen werden Nutzungskonzepte angefordert und Verbilligungsansprüche nach dem Haushaltsrecht geprüft. 8. Sind der Landesregierung ähnliche Probleme wie aktuell in Warin (Wald-Eck) oder Beschwerden von Mieterinnen und Mietern aufgrund erfolgter Veräußerungen von Wohnraum durch den BBL bekannt? a) Wenn ja, was wird dagegen gegebenenfalls unternommen? b) Wenn nicht, werden gegebenenfalls Schlussfolgerungen für etwaige weitere Veräußerungen gezogen? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ähnlich gelagerte Erkenntnisse liegen nicht vor. Grundsätzliche Änderungen am Verkaufsverfahren scheinen daher nicht angezeigt. Ein Schutz der Mieter vor der Veruntreuung der Betriebskostenvorauszahlungen ist rechtlich nicht absicherbar. Der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern prüft, in geeigneten Fällen im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hinwirken, für eine Übergangsfrist nach dem Erwerb im Kaufvertrag Kündigungsschutzregelungen zugunsten der Mieter vorzusehen.