Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2165 7. Wahlperiode 07.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften und ANTWORT der Landesregierung 1. Hält die Landesregierung die Sicherheitsmaßnahmen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ausreichend? 2. Falls Frage 1 mit nein beantwortet wurde, welche sind die Defizite? 3. Falls Frage 1 mit nein beantwortet wurde, unternimmt die Landesregierung etwas zur Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen? a) Wenn ja, was? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Sicherheitskonzeptionen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften beruhen maßgeblich auf einer Abwägung der bestehenden Sicherheitsrisiken mit dem Ziel einer möglichst offenen und bürgernahen Justiz. In diesem Abwägungsprozess sind die bestehenden Sicherheitsrisiken fortlaufend neu zu bewerten und die Konzeptionen entsprechend anzupassen. Entsprechende Anpassungen erfolgen laufend in enger Abstimmung mit dem Landeskriminalamt sowie mit den Gerichten und den Staatsanwaltschaften. So werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften fortlaufend durch das Landeskriminalamt bewertet und aufgrund der Empfehlungen bautechnisch ertüchtigt. Auch der Umfang der sicherheitstechnischen Ausstattung der Bediensteten unterliegt einem fortwährenden Überprüfungsprozess . So werden aufgrund gestiegener Anforderungen zum Beispiel alle Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sukzessive mit Schutzwesten ausgestattet. Drucksache 7/2165 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Weiterhin wurden in 2017 die letzten Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Handsonden ausgestattet und die letzten Bedarfe der Gerichte an Torsonden gedeckt. Die Beschaffung von Sonden für die Staatsanwaltschaften wird in 2018 abgeschlossen. Schließlich unterliegen auch die organisatorischen Maßnahmen einem ständigen Anpassungsprozess. So wird in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt fortlaufend geprüft, ob eine veränderte allgemeine Gefährdungslage vorliegt, die eine umfassendere und intensivere Kontrolle des Besucherverkehrs erforderlich erscheinen lässt. 4. Wann wurde die sicherheitstechnische Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuletzt verbessert? 5. Wie wurde die sicherheitstechnische Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuletzt verbessert? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet: Im Rahmen der Erhöhung der Sicherheit bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften erfolgt ab 2018 eine sukzessive Ausstattung der Justizwachtmeister und Justizwachtmeisterinnen und Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen mit Schutzwesten. 6. Mit welcher Begründung wurde die sicherheitstechnische Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuletzt verbessert? Die Verbesserung der sicherheitstechnischen Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen. 7. Aus welchen Gründen variiert die sicherheitstechnische Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, wie in den Drucksachen 7/125 und 7/305 dargestellt? Die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 7/125 und 7/305 beziehen sich auf die Ausstattung mit Torsonden mit Metalldetektoren (Drucksache 7/305) beziehungsweise auf die Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sicherheitsschleusen (Drucksache 7/125). Mit der Formulierung „Sicherheitsschleuse“ wird eine im Gebäude liegende Eingangstür beziehungsweise Barriere bezeichnet, die nach Sichtkontakt und Anmeldung durch den Justizwachtmeister mittels eines automatischen Türöffners geöffnet wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2165 3 Torsonden mit Metalldetektoren - überwiegend als mobile Ausstattungsvariante - werden dagegen bei situativ erhöhten Sicherheitsanforderungen sowie zu stichprobenartigen, unangekündigten Kontrollen eingesetzt. 8. Hält die Landesregierung die sicherheitstechnische Ausstattung aller Gerichte und Staatsanwaltschaften den Anforderungen entsprechend für gleichwertig? Die sicherheitstechnische Ausstattung aller Gerichte und Staatsanwaltschaften orientiert sich gleichermaßen an den grundlegenden Empfehlungen und Hinweisen für die innere Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern, an den baulich -technischen Empfehlungen der nutzerspezifischen Planungsgrundsätze für Justizgebäude und an den objektspezifischen sicherungstechnischen Empfehlungen des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern. Diesen Empfehlungen und Hinweisen folgend erachtet die Landesregierung die sicherheitstechnische Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften den unterschiedlichen Anforderungen entsprechend für gleichwertig.