Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2167 7. Wahlperiode 06.06.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Personalsituation in der JVA Neubrandenburg und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Schließungsentscheidung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Neubrandenburg bedingt die Versetzung der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Berücksichtigung dienstlicher, persönlicher und sozialer Kriterien wurde zwischen dem Justizministerium und dem Hauptpersonalrat in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung am 24. Januar 2018 die Dienstvereinbarung über die Auswahlkriterien und deren Bewertung bei Abordnungen und Versetzungen für die Beschäftigten des Justizvollzuges geschlossen. In Anwendung dieser Dienstvereinbarung wurde für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Punkteliste erstellt, nach deren Rangfolge die Versetzungsentscheidungen getroffen werden. Drucksache 7/2167 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Zu welchem Termin ist die Versetzung des Großteils der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVA Neubrandenburg geplant? a) Sollte es Abweichungen vom ursprünglich angekündigten Termin, dem 31. Dezember 2018, geben, wie kam es zu der Änderung? b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen konkret in die JA Neustrelitz, die JVA Waldeck, die JVA Bützow oder die JVA Stralsund versetzt werden? c) Sollte der Personalüberhang nicht in der JA Neustrelitz angesiedelt werden, wie kam es zu dieser Entscheidung? Versetzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVA Neubrandenburg sind grundsätzlich im Zeitraum 1. September 2018 bis 31. Dezember 2018 geplant. Zu a) Die Umsetzung des Organisationskonzeptes Justizvollzug 2020 sieht für Gefangenenverlegungen aus der zu schließenden JVA Neubrandenburg einen Zeitrahmen vom 1. Juli 2018 bis 30. September 2018 vor. Nach dem genannten Endzeitpunkt werden die Arbeitsaufgaben für Bedienstete der Justizvollzugsanstalt bis auf organisatorisch notwendige Abwicklungstätigkeiten entfallen. Dies rechtfertigt eine sukzessive Versetzung aller Bediensteten spätestens ab diesem Zeitraum. Zu b) Folgende Versetzungsmaßnahmen sind geplant beziehungsweise zum Teil bereits vollzogen: Versetzung an: Jugendanstalt (JA) Neustrelitz JVA Stralsund JVA Bützow JVA Waldeck Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 28 10 38 13 Zu c) Nach dem Vollzug der Versetzungsmaßnahmen werden zunächst alle freien beziehungsweise im Jahr 2018 freiwerdenden Personalstellen in den Anstalten besetzt sein. Mit dem Ziel, verbleibende Personalüberhänge zügig abzubauen, werden die übrigen Versetzungen weitestgehend gleichmäßig auf die verbleibenden Justizvollzugsanstalten verteilt. Der Verteilung liegt eine Prognose des Personalreferates über planmäßige Altersabgänge in den Jahren 2019 bis 2021 zugrunde. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2167 3 2. Es wurde im Vorfeld angekündigt, dass die Versetzungen weitestgehend sozial verträglich erfolgen sollten. Wie stellen sich die Versetzungswünsche der Mitarbeiter im AVD dar? a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollten konkret in die JA Neustrelitz, die JVA Waldeck, die JVA Bützow oder die JVA Stralsund versetzt werden? b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden nicht nach ihren Versetzungswünschen gefragt? Zu 2 und a) Versetzungswunsch an JA Neustrelitz JVA Stralsund JVA Bützow JVA Waldeck Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 67 8 2 0 Zu b) Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVA Neubrandenburg wurden zu ihren Versetzungswünschen befragt und hatten die Möglichkeit, ihre Versetzungswünsche abgestuft nach Präferenz 1, Präferenz 2, Präferenz 3 beziehungsweise „nicht möglich“ anzugeben. 3. In einem Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVA Neubrandenburg vom 4. Dezember 2017 heißt es, in den anderen vier JVA‘en würden freiwerdende Dienstposten mit speziellen Qualifikationsanforderungen im Wege eines Interessenbekundungsverfahrens nachbesetzt. Inwieweit wurde diese Ankündigung bisher umgesetzt? a) Wie viele Dienstposten mit besonderen fachlichen Qualifikationsanforderungen waren in den letzten zwei Jahren in den JVA‘en des Landes nachzubesetzen? b) Ab wann waren diese frei und welche wurden extern ausgeschrieben ? c) Falls es doch interne Nachbesetzungen gab, warum erfolgten diese entgegen der Ankündigung vom 4. Dezember 2017 intern ohne Ausschreibung? Die Fragen zu 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Über die Nachbesetzung von Dienstposten mit besonderen fachlichen Qualifikationsanforderungen wird keine Statistik geführt. Drucksache 7/2167 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu c) Nach Bekanntgabe der Schließungsentscheidung durch die Justizministerin am 14. November 2017 erfolgten zunächst keine internen Stellennachbesetzungen mehr. Das Personalreferat hat zwischenzeitlich die anstaltsübergreifende Ausschreibung von Dienstposten mit speziellen Qualifikationsanforderungen abschließend geprüft. Entsprechende Stellenausschreibungen sind geplant.