Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2168 7. Wahlperiode 09.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Anfechtung der Betriebsratswahl bei der Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG (OZ) und ANTWORT der Landesregierung Die gemeinsame Initiative von DGB, ver.di und DJV „Unser Land braucht seine Zeitung“, die seit Jahren von der Linksfraktion im Landtag unterstützt wird, hat jüngst bekannt gegeben: „Neuer Tiefschlag im Konflikt um die Rechte der Beschäftigten bei Mecklenburg-Vorpommerns größter Tageszeitung : Nur einen Tag vor der Wahl einer neuen Interessenvertretung hat die Leitung die Schließung des bisher im Rostocker Verlagsgebäude sitzenden Ostsee-Aboservices und die sofortige Kündigung aller 32 Mitarbeiter bekanntgegeben.“ (Quelle: Internetpräsentation der Initiative unter http://www.qualitaet-und-vielfalt-sichern.de/hintergrund/32_abowerber _der_ostsee-zeitung_gekuendigt). Die Ostsee-Zeitung (OZ) gehört den Angaben der Initiative zufolge seit dem Jahr 2009 zum Madsack-Konzern , dessen größter Einzelgesellschafter die SPD-Medienholding ddvg ist. 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung seit wann bezüglich des Unternehmenskonzeptes „Madsack 2018“? Das Unternehmenskonzept „Madsack 2018“ liegt der Landesregierung nicht vor. Drucksache 7/2168 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wann, zu welchen Themen und mit welchen Ergebnissen hat die Landesregierung von 2016 bis heute mit Vertreterinnen und Vertretern des Madsack-Konzern, der Lübecker Nachrichten GmbH (LN) oder der Ostsee-Zeitung (OZ) Gespräche geführt? Am 14. Januar 2016 führte Ministerpräsident Erwin Sellering in der Staatskanzlei ein Gespräch mit Vertretern des Betriebsrates der Ostsee-Zeitung und mit Vertretern vom Deutschen Journalistenverband . Thema waren die Umstrukturierungen bei der Ostsee-Zeitung. Am 1. Mai 2018 führte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Rande einer Veranstaltung des DGB in Rostock ein Gespräch mit den Mitarbeitern der Ostsee-Zeitung über die aktuelle Situation der Ostsee-Zeitung. Am 9. Mai 2018 führte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Staatskanzlei ein Gespräch mit Vertretern des Verbandes der Zeitungsverlage Norddeutschland über die aktuelle Situation der Zeitungen im Land sowie über die Digitalisierung. Die Gespräche dienten der Information und dem gegenseitigen Austausch. 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Kündigung der 32 Beschäftigten der Ostsee-Aboservices sowie der erstmaligen Anfechtung einer Betriebsratswahl bei der Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG in diesem Frühjahr? Die Landesregierung hat über die Medienberichterstattung Kenntnis von der beabsichtigten Schließung des Abo-Services der Ostsee-Zeitung und den vermuteten Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl erlangt. 4. Welche Kenntnis hat die Landesregierung darüber, dass der Wahlvorstand der Ostsee-Zeitung die Zulassung der Beschäftigten in der Ostsee-Aboservice GmbH zur Betriebsratswahl 2018 sowohl vor dem zuständigen Arbeitsgericht als auch vor dem Landesarbeitsgericht erwirkt hat? a) Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die einen Tag vor dem Beginn der Wahlen erfolgte Ankündigung der Leitung, die Ostsee-Aboservice GmbH zu schließen? b) Wie beurteilt die Landesregierung ferner die zum 31. März 2018 erfolgte Kündigung von 32 Beschäftigten? c) Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung des Betriebsrates nach der Aufnahme von Sozialplanverhandlungen für die entlassenen Beschäftigten der Ostsee-Aboservice GmbH? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2168 3 Die in Bezug genommenen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Rostock und dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern betrafen die Herausgabe von Arbeitnehmerdaten an den Wahlvorstand zur Erstellung einer Wählerliste für die Durchführung der Betriebsratswahl. Das Arbeitsgericht Rostock hat dem Begehren des Wahlvorstandes mit Beschluss vom 31. Januar 2018 stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die dagegen gerichtete Beschwerde mit Beschluss vom 21. Februar 2018 - 3 TaBVGa 1/18 - zurückgewiesen. Der Beschluss ist in Juris veröffentlicht. Sowohl die Ministerpräsidentin als auch der Wirtschaftsminister haben in der Landtagsdebatte am 31. Mai 2018 in der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 22 „Gute Arbeit - gute Löhne auch für die Beschäftigten der Zeitungsredaktionen und Verlagshäuser in Mecklenburg- Vorpommern“ deutlich gemacht, dass sie die genannten Vorgänge kritisch sehen. 5. Inwieweit sieht die Landesregierung diesen Fall und weitere bekanntgewordene Fälle in Mecklenburg-Vorpommern als Beispiele für die gezielte Behinderung bzw. Bekämpfung von Arbeitnehmervertretungen an? a) Wenn die Landesregierung diese Einschätzung nicht teilt, wie bewertet sie dann diese Fälle? b) Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung bezüglich der bekannt gewordenen vermehrten Fälle für die gezielte Behinderung bzw. Bekämpfung von Arbeitnehmervertretungen in Mecklenburg- Vorpommern? c) Mit welcher Begründung sieht die Landesregierung möglicherweise keinen Handlungsbedarf? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung wird sich weiterhin für Arbeitnehmervertretungen einsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wann, zu welchen Themen und mit welchem Ziel plant die Landesregierung in naher Zukunft gegebenenfalls Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Madsack-Konzern, der Lübecker Nachrichten GmbH (LN) oder der Ostsee-Zeitung (OZ) zu deren wirtschaftlichen Engagements in Mecklenburg-Vorpommern? Der Wirtschaftsminister wird für die Landesregierung Gespräche mit den verschiedenen Interessengruppen innerhalb der Ostsee-Zeitung führen. Drucksache 7/2168 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Verflechtung der Ostsee-Zeitung mit anderen Firmen, insbesondere sogenannten Tochterunternehmen? Der Landesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 8. Inwieweit, gegebenenfalls in welcher Höhe und nach welchen Richtlinien , wurden in den Jahren 2010 bis 2018 die Ostsee-Zeitung und ihre Tochterunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern durch die Landesregierung oder die Bundesagentur für Arbeit bzw. Jobcenter im Land gefördert? In den Jahren 2010 bis 2015 erfolgte durch die Landesregierung nach vorliegendem Kenntnisstand keine Förderung. Mit Mitteln der Standortoffensive wurde die Ostsee-Zeitung in den Jahren 2016 bis 2018 in Höhe von 53.283,22 Euro gefördert. Durch die Agentur für Arbeit beziehungsweise Jobcenter wurden nach dortiger Rückfrage im Abfragezeitraum keine Betriebsstätten oder Unternehmensteile, die nach Kenntnis der Bundesagentur für Arbeit eindeutig der Ostsee-Zeitung zuzuordnen sind, gefördert. Im Übrigen liegt der Bundesagentur für Arbeit keine Übersicht über die Tochterunternehmen der Ostsee- Zeitung in Mecklenburg-Vorpommern vor. Eine Auswertung der Förderung von eventuellen Tochterunternehmen ist daher nicht möglich.