Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2175 7. Wahlperiode 04.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Finanzierung der Feuerwehren und ANTWORT der Landesregierung Bezüglich der Drucksache 7/1946 ergibt sich zur Antwort der Landesregierung zu Frage 4 eine Nachfrage. Warum ist die Ermittlung der auszuzahlenden Finanzmittel aus dem Vorjahr noch nicht abgeschlossen? Zum Zeitpunkt der Erstellung der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1946 war das Verfahren zur Freigabe der Haushaltsreste aus dem Vorjahr noch nicht abgeschlossen. Diese Freigabe ist für die verbindliche Ermittlung und die sich anschließende Auszahlung der zweiten Rate der Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer erforderlich. Nach der langjährigen Verfahrensweise wird die zweite Rate in der Regel im zweiten Quartal des Kalenderjahres ausgezahlt. Insofern bewegen sich die Ermittlung und die Auszahlung der Zuweisungen im Jahr 2018 auch im üblichen Zeitrahmen.