Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2176 7. Wahlperiode 13.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Trinkwasserpreise in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Nordkurier vom 12. Mai 2018 steigen die Trinkwasserpreise in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich an. 1. Welche Gründe sind für den Anstieg der Trinkwasserpreise in Mecklenburg-Vorpommern ausschlaggebend, während der Rest der neuen Bundesländer eine Preisminderung zu verzeichnen hat? Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die kommunalen Aufgabenträger unterliegen bei der Kalkulation der Trinkwasserentgelte dem Kostendeckungsgebot und dem Kostenüberschreitungsverbot. Demnach haben die Entgelte die Kosten der kommunalen Einrichtungen der Trinkwasserversorgung zu decken. Preisvergleiche allein lassen jedoch noch keine Rückschlüsse auf die Angemessenheit der geforderten Entgelte zu, denn sie enthalten noch keine Aussagen zu den individuellen Versorgungsbedingungen und zu den Kosten der Versorgung. Wasserversorger unterliegen nach § 185 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) der Missbrauchskontrolle durch die Kartellbehörden, wenn sie die Beziehungen zu den Verbrauchern privatrechtlich ausgestalten und für ihre Leistungen Preise oder Entgelte auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) benennen. Drucksache 7/2176 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Wasserversorger haben auf lokaler Ebene infolge fehlender technischer Möglichkeiten zur Durchleitung eine faktische Monopolstellung gegenüber dem Endverbraucher. Das Land Mecklenburg-Vorpommern (die Landeskartellbehörde) hielt aus diesem Grund die Einleitung von Ermittlungen für sachgerecht, weil aus grundsätzlichen Erwägungen eine Gefahr der missbräuchlichen Nutzung einer Monopolstellung besteht. Sie hat deshalb - mit Blick auf den Verbotstatbestand des § 19 Absatz 2 Nummer 2 GWB - mit der Vorbereitung einer Wasserpreisabfrage begonnen. 2. Wie unterscheidet sich das Spektrum der Grundwassergüte in den einzelnen Landkreisen? Welche Faktoren sind dafür ausschlaggebend? Grundwassergüte ist nicht gleichzusetzen mit der Trinkwassergüte. Grundwasser ist das Wasser unter der Erdoberfläche, das in der Regel durch Versickern von Niederschlägen dorthin gelangt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern überwacht die Grundwassergüte an über 300 Grundwassermessstellen (Stand: 2017). Dieses Grundwasser wird für Analysezwecke und nicht für Trinkwasserzwecke entnommen. Für Angaben zum Spektrum der Grundwassergüte wird auf den Bericht des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern „Das Landesmessnetz zur Güteüberwachung des Grundwassers in Mecklenburg-Vorpommern“ von 2015 verwiesen (https://www.lung.mvregierung .de/dateien/schadstoffbelastung_des_grundwassers_2015.pdf). Trinkwasser ist das Wasser, das als Lebensmittel sowie für Verwendungszwecke, die besondere hygienische Sorgfalt erfordern, bestimmt ist. Unterschiede im Spektrum der Trinkwassergüte sind nicht von Belang, da der öffentliche Wasserversorger gesetzlich verpflichtet ist, nur Trinkwasser an den Verbraucher abzugeben, das die gesetzlichen Vorgaben einhält.