Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2177 7. Wahlperiode 26.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD Stellenausschreibungen an den Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Bezüglich der Professorenstellen und Berufungsverfahren der Universitäten Rostock und Greifswald ergeben sich für die jeweiligen Jahre 2016, 2017 und 2018 Fragen. 1. Wie viele Berufungsverfahren für Professorenstellen der unterschiedlichen Vergütungsstufen gab bzw. gibt es (bitte aufschlüsseln nach Fachbereichen)? Fakultäten/ Fachbereiche 2016 2017 2018 W1 W2 W3 W1 W2 W3 W1 W2 W3 Universität Greifswald Mathematisch- Naturwissenschaftliche 2 6 6 4 2 6 6 2 4 Philosophische 1 4 5 4 4 9 5 5 7 Rechts- und Staatswissenschaftliche 0 0 0 0 0 3 0 0 3 Theologische 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Universität Rostock Agrar- und Umweltwissenschaftliche 0 2 0 1 1 2 1 0 2 Maschinenbau und Schiffstechnik 0 0 2 0 0 5 0 0 4 Informatik und 0 0 1 1 1 2 1 2 0 Drucksache 7/2177 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Fakultäten/ Fachbereiche 2016 2017 2018 W1 W2 W3 W1 W2 W3 W1 W2 W3 Elektrotechnik Juristische 0 0 1 0 0 1 0 0 0 Mathematisch- Naturwissenschaftliche 1 6 7 2 6 4 1 4 5 Philosophische 3 3 2 4 2 1 3 2 1 Theologische 0 0 2 0 0 1 0 0 0 Wirtschaftsund Sozialwissenschaftliche 1 0 2 2 0 1 1 0 2 Universitätsmedizin Greifswald 0 14 8 1 17 8 3 12 8 Universitätsmedizin Rostock 1 14 14 3 13 13 2 10 11 2. Wie viele Berufungsverfahren wurden nicht in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen und warum nicht? Konkrete Fristen für den Abschluss der Berufungsverfahren bestehen nicht. Weder das Landeshochschulgesetz (LHG) noch die von den Universitäten erlassenen Berufungsordnungen beziehungsweise Berufungsrichtlinien beinhalten konkrete Regelungen zur Dauer eines Berufungsverfahrens. Daher kann grundsätzlich nicht davon gesprochen werden, dass Berufungsverfahren nicht in der vorgesehenen Zeit abgeschlossen werden. Anhaltspunkte für die regelmäßige Dauer von Berufungsverfahren lassen sich allerdings den Berufungsordnungen der beiden Universitäten entnehmen. So ist in der Berufungsrichtlinie der Universität Greifswald festgelegt, dass der Antrag der Fakultät auf (Wieder-)Besetzung einer Professur spätestens 1 ½ Jahre vor dem voraussichtlichen Freiwerden einer Professur beim Rektorat eingereicht werden sollte. Die Universität Rostock hat demgegenüber in ihrer Berufungsordnung geregelt, dass bei planmäßigem Freiwerden einer Professur der Antrag der Fakultät auf Besetzung spätestens 24 Monate vor dem Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers vorgelegt werden soll; bei unplanmäßigem Freiwerden der Professur ist der Antrag der Fakultät auf Besetzung umgehend dem Rektorat vorzulegen. § 59 Absatz 4 LHG regelt schließlich, dass die Hochschule den Berufungsvorschlag aufstellt und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unverzüglich nach Einrichtung, Zuweisung oder Freiwerden der Stelle vorlegt. Wird die Stelle frei, weil der Inhaber wegen Erreichens der Altersgrenze ausscheidet, so ist der Vorschlag sechs Monate vorher vorzulegen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2177 3 Durchschnittlich dauern die Berufungsverfahren bezogen auf die Jahre 2017 und 2018 an den Universitäten von der Beschlussfassung zur Besetzung der Stelle bis zum Tag der Besetzung der Stelle durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 26 Monate. Verzögerungen können beispielsweise durch fehlerhafte Berufungsverfahren, Befangenheit von Mitgliedern der Berufungskommissionen oder der Gutachterinnen und Gutachter, Nichtannahme von Rufen der Platzierten oder durch Konkurrentenklagen begründet sein. 3. Wie viele Berufungsverfahren wurden gänzlich abgebrochen und warum? Im Zeitraum von 2016 bis 2018 wurden 14 Berufungsverfahren abgebrochen. Die Gründe dafür sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Universität/ Universitätsmedizin 2016 Anzahl/Begründung 2017 Anzahl/Begründung 2018 Anzahl/Begründung Universität Greifswald 1 Rufablehnung aller Kandidatinnen und Kandidaten 1 gescheiterte Berufungsverhandlungen 2 fehlende Voraussetzungen der Kandidatinnen und Kandidaten 1 Rufablehnung aller Kandidatinnen und Kandidaten 1 gescheiterte Berufungsverhandlungen 1 abgebrochen wegen falscher Angaben durch die Kandidatin/ den Kandidaten Universität Rostock 1 Ruf wegen erfolgreicher Bleibeverhandlungen an bisheriger Universität abgelehnt 1 strukturelle Entscheidung der Universität keine 1 strukturelle Entscheidung der Universität Universitätsmedizin Greifswald 1 Rufablehnung aller Kandidatinnen und Kandidaten keine 1 Strukturveränderungen im Institut Universitätsmedizin Rostock 1 gescheiterte Berufungsverhandlungen 1 keine Bewerbungen keine Drucksache 7/2177 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. In wie vielen Fällen erhielt der Erstplatzierte den Zuschlag? Der Begriff „Zuschlag“ wird im Landeshochschulgesetz im Zusammenhang mit den Berufungsverfahren nicht verwendet. In der Beantwortung der Fragen 4 bis 6 wird der Begriff daher so ausgelegt, dass damit die Berufung oder Einstellung auf eine Professur gemeint ist. Folgende Zahlen ergeben sich für die Universitäten und Universitätsmedizinen: Universität/ Universitätsmedizin 2016 2017 2018 Universität Greifswald 5 4 5 Universität Rostock 7 11 5 Universitätsmedizin Greifswald 1 8 1 Universitätsmedizin Rostock 4 4 8 5. In wie vielen Fällen lehnte der Erstplatzierte den Zuschlag a) ohne weitere Berufungsverhandlung, b) nach erfolgloser Berufungsverhandlung ab? Die Fragen 5 a) und 5 b) werden zusammenhängend beantwortet. Folgende Fälle ergeben sich für die Universitäten und Universitätsmedizinen: Universität/ Universitätsmedizin 2016 2017 2018 Universität Greifswald gesamt 0 4 1 5 a) 0 0 0 5 b) 0 4 1 Universität Rostock gesamt 5 4 1 5 a) 2 2 1 5 b) 3 2 0 Universitätsmedizin Greifswald gesamt 4 0 4 5 a) 0 0 0 5 b) 4 0 4 Universitätsmedizin Rostock gesamt 1 2 2 5 a) 0 0 0 5 b) 1 2 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2177 5 6. In wie vielen Fällen erhielt ein Kandidat den Zuschlag, der bereits an der jeweiligen Universität promoviert hatte? In folgenden Fällen wurde eine Kandidatin oder ein Kandidat eingestellt, die oder der bereits an der jeweiligen Universität oder Universitätsmedizin promoviert hatte: Universität/ Universitätsmedizin 2016 2017 2018 Universität Greifswald 1 0 0 Universität Rostock 1 0 1 Universitätsmedizin Greifswald 0 4 1 Universitätsmedizin Rostock 0 0 1 7. Wie viele Professoren sind über ihr reguläres Renteneintrittsalter hinaus an den Universitäten in ihrer Funktion weiter tätig? a) In welchen Fächern sind diese tätig? b) Wie viele Jahre sind diese Professoren über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus weiter tätig? c) Warum erfolgte in diesen Fällen keine Neubesetzung der Stelle? An den Universitäten und Universitätsmedizinen waren oder sind im Zeitraum von 2016 bis 2018 neun Professorinnen und Professoren über ihr reguläres Renteneintrittsalter hinaus weiter tätig. Zu a) Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Angaben zu den Fächern gemacht, da sich aus ihnen Rückschlüsse auf die betreffenden Professorinnen und Professoren ziehen lassen könnten. Zu b) Universität Greifswald: zwei Jahre Universität Rostock: je sechs Monate Universitätsmedizin Greifswald: in einem Fall sechs Monate; in einem Fall drei Monate; in einem Fall ein Jahr, in einem Fall sieben Jahre Universitätsmedizin Rostock: je sechs Monate Drucksache 7/2177 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zu c) Es erfolgte in diesen Fällen keine Neubesetzung, weil dienstliche Interessen der Universitäten und Universitätsmedizinen für die Weiterbeschäftigung bestanden oder bestehen. Folgende Gründe können hierfür genannt werden: Betreuung von Sonderprojekten, daher Verlängerung der Dienstzeit bis zum Ende der Projekte; laufendes Berufungsverfahren zur Neubesetzung der Stelle nicht rechtzeitig realisierbar; fehlende Bewerber; Bleibeangebot der Universität.