Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2184 7. Wahlperiode 13.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Windeignungsgebiet Wussentin in den Gemeinden Medow und Stolpe und ANTWORT der Landesregierung Der regionale Planungsverband Vorpommern hat im März 2017 in den Gemeinden Medow und Stolpe das Windeignungsgebiet Nummer N3/2017 ausgewiesen. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand im oben genannten Windeignungsgebiet (bitte gegebenenfalls zum Planungsvorhaben Baubeginn, Betreiber, Anzahl, Art und Höhe der Windkraftanlagen angeben)? Eine rechtsverbindliche Ausweisung des Eignungsgebietes für Windenergieanlagen N3/2017 Wussentin ist bisher nicht erfolgt. Die Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (RREP VP) befindet sich gegenwärtig noch im Verfahren. Aktuell werden die Stellungnahmen aus der im Jahr 2017 durchgeführten 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens , einschließlich einer Öffentlichkeitsbeteiligung, zum Entwurf 2017 der Zweiten Änderung des RREP VP ausgewertet und abgewogen. Im Ergebnis der Abwägung wird eine Überarbeitung des Entwurfes der Zweiten Änderung des RREP VP erfolgen. Es ist vorgesehen, die Abwägung der Stellungnahmen und den überarbeiteten Entwurf der Zweiten Änderung des RREP VP im September 2018 der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verbandsversammlung entscheidet damit auch über den weiteren Fortgang des Verfahrens. Dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern liegen für den Bereich aktuell keine Anträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor. Drucksache 7/2184 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Hat die zuständige Denkmalschutzbehörde die Ausweisung des Windeignungsgebietes geprüft? a) Wenn ja, welche Denkmäler befinden sich im oben genannten Gebiet? b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte zusätzlich zum Gesamtergebnis die einzelnen Bedenken konkret benennen)? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Gebietsvorschlag N3/2017 Wussentin wurde im Rahmen der 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens , einschließlich einer Öffentlichkeitsbeteiligung, zum Entwurf der Zweiten Änderung des RREP VP auch den Denkmalschutzbehörden zur Stellungnahme übermittelt. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege hat fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht . In dieser werden Einschätzungen zu den notwendigen nächsten Schritten in Bezug auf die Bodendenkmale in der gesamten Region aufgelistet. In Bezug auf das geplante Gebiet N3/2017 lautet die Einschätzung wie folgt: „Oberirdisch sichtbare Bodendenkmale: Mehrere Hügelgräber etwa 450 m südöstlich. Oberirdisch nicht sichtbare Bodendenkmale: Mehrere im Eignungsgebiet bekannt, weitere zu erwarten. Einschätzung: Voruntersuchung erforderlich, Wirkung auf Erscheinungsbild der Hügelgräber prüfen“. Im Rahmen der Abwägung wird zu beraten sein, ob es sich hierbei um Hinweise handelt, die im Rahmen der Regionalplanung oder besser auf der Ebene der Genehmigungsverfahren für konkrete Vorhaben abschließend geprüft werden können. Hinsichtlich von Baudenkmalen wurden vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege zum Gebiet N3/2017 keine Bedenken geäußert. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat in seiner Stellungnahme zum Thema Baudenkmalpflege eine Reihe von allgemeinen Hinweisen gegeben. Diese beziehen sich vor allem allgemein auf die Kirchen, Guts- und Parkanlagen als Denkmale. Konkrete Angaben zum geplanten Gebiet N3/2017 Wussentin enthält die Stellungnahme nicht. 3. Wie werden die Bewohner der Gemeinden Medow und Stolpe über die Planungsvorhaben und gegebenenfalls deren Umsetzung im oben genannten Windeignungsgebiet informiert? Die Entwürfe der Zweiten Änderung des RREP VP werden in den jeweiligen Beteiligungsstufen öffentlich bekanntgemacht und unter anderem in den jeweiligen Amtsverwaltungen öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus stehen sie auch im Internet zur Einsichtnahme und zur Beteiligung zur Verfügung. Im Rahmen der Beteiligung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2184 3 Falls beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern ein Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt wird, ist im durchzuführenden Genehmigungsverfahren eine öffentliche Beteiligung ab 20 Windkraftanlagen gesetzlich vorgeschrieben oder vorgeschrieben, wann für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu erfolgen hat. 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass es in der Gemeinde Medow eine Bürgerinitiative gegen weitere Windkraftanlagen gibt? Wenn ja, welches Handeln folgt daraus für die Landesregierung? Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass es in der Gemeinde Medow eine Bürgerinitiative gegen weitere Windenergieanlagen gibt.