Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2186 7. Wahlperiode 13.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Vorkommnisse mit Drogen/Alkohol an Schulen im Schuljahr 2016/2017 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung erfasst Daten zu meldepflichtigen Vorfällen nach der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg- Vorpommerns vom 29. Januar 2010. Laut der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1603 wurden im Schuljahr 2016/2017 14 Vorkommnisse mit Drogen/Alkohol gemeldet. Welche Schulen haben die oben genannten Vorkommnisse gemeldet (bitte genaue Bezeichnung und Ort angeben)? Die Schulen sind verpflichtet, alle meldepflichtigen Vorfälle entsprechend der oben genannten Verwaltungsvorschrift der zuständigen Schulbehörde sowie dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur umgehend zu melden (Meldebogen A und Meldebogen B). Grundsätzlich werden alle gemeldeten Vorfälle in der obersten Schulbehörde statistisch erfasst, schulaufsichtlich und (sofern angezeigt) schulpsychologisch begleitet. Im Schuljahr 2016/2017 erfolgte eine Erfassung der Vorfälle ausschließlich nach Schularten (auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1603 wird verwiesen).