Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2188 7. Wahlperiode 07.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Strafen im Zusammenhang mit der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und ANTWORT der Landesregierung Gemäß § 29a Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetztes wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer als Person über 21 Jahre Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Absatz 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt. 1. Wie viele Freiheitsstrafen nach oben genanntem Paragraphen des Betäubungsmittelgesetzes wurden seit dem Jahr 2012 jährlich verhängt? Die Anzahl der Freiheits- und Jugendstrafen nach § 29a Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes ergibt sich aus folgender Übersicht (die Zahlen für das Berichtsjahr 2017 liegen noch nicht vor): Berichtsjahr Freiheitsstrafe Jugendstrafe Freiheits-/Jugendstrafen insgesamt 2012 67 6 73 2013 83 0 83 2014 93 2 95 2015 83 2 85 2016 112 0 112 Drucksache 7/2188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie lang war jeweils die verhängte Strafe bei den in Frage 1 genannten Fällen? Die Dauer der jeweils verhängten Strafen bei den in Frage 1 verhängten Fällen wird in folgenden Übersichten ausgewiesen: Freiheitsstrafen Freiheitsstrafe unter 6 Monate 6 Monate insgesamt darunter zusammen darunter zusammen darunter Strafaus- Strafaus- Strafaus- Berichtsjahr setzung setzung setzung 2012 67 51 3 3 3 3 2013 83 61 0 0 4 3 2014 93 74 3 3 3 3 2015 83 60 0 0 5 5 2016 112 91 2 2 3 3 Freiheitsstrafe mehr als ... bis einschließlich ... 6 bis 9 Monate 9 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 2 Jahre zusammen darunter zusammen darunter zusammen darunter Strafaus- Strafaus- Strafaus- Berichtsjahr setzung setzung setzung 2012 1 1 7 7 40 37 2013 4 4 12 12 49 42 2014 4 4 12 12 55 52 2015 5 4 7 7 47 44 2016 15 15 13 11 66 60 Freiheitsstrafe mehr als ... bis einschließlich… Freiheitsstrafe 2 bis 3 3 bis 5 5 bis 10 10 bis 15 lebenslang Berichtsjahr Jahre 2012 6 7 0 0 0 2013 6 3 5 0 0 2014 8 8 0 0 0 2015 8 8 3 0 0 2016 9 4 0 0 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2188 3 Jugendstrafen Jugendstrafe Jugendstrafe nach Zeitdauer darunter dar. nach § 30 JGG 6 Monate insge- Strafaus- insge- darunter insge- zusammen darunter samt setzung samt Strafaus- samt Strafaus- Berichtsjahr setzung setzung 2012 6 5 1 1 6 0 0 2013 0 0 0 0 0 0 0 2014 2 2 1 1 2 0 0 2015 2 2 1 1 2 0 0 2016 0 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (nach Zeitdauer)/mehr als ... bis einschließlich ... 6 Monate bis 9 Monate 9 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 2 Jahre zusammen darunter zusammen darunter zusammen darunter Strafaus- Strafaus- Strafaus- Berichtsjahr setzung setzung setzung 2012 3 3 2 2 1 0 2013 0 0 0 0 0 0 2014 2 2 0 0 0 0 2015 0 0 1 1 1 1 2016 0 0 0 0 0 0 Jugendstrafe (nach Zeitdauer)/mehr als … bis einschließlich ... 2 bis 3 3 bis 5 5 bis 10 Berichtsjahr Jahre 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 0 0 0 2015 0 0 0 2016 0 0 0