Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2191 7. Wahlperiode 13.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Gefährliche Gegenstände in Gerichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Märkische Allgemeine berichtete am 8. April 2018, dass bei Einlasskontrollen in Brandenburger Gerichten im Jahr 2017 4.335 gefährliche Gegenstände, wie Messer und Schlagringe, entdeckt wurden (Quelle: http://www.maz-online.de/Brandenburg/Tausende-gefaehrliche-Gegenstaende -in-Brandenburger-Gerichten-entdeckt Stand: 24. Mai 2018). 1. Wurden in den Jahren 2013 bis 2017 bei Einlasskontrollen an den Gerichten Mecklenburg-Vorpommerns gefährliche Gegenstände entdeckt beziehungsweise sichergestellt? Auch an den Gerichten Mecklenburg-Vorpommerns wurden in den Jahren 2013 bis 2017 gefährliche Gegenstände im Rahmen von durchgeführten anlassbezogenen beziehungsweise stichprobenartigen Einlasskontrollen entdeckt und sichergestellt. Drucksache 7/2191 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wurden die Funde beziehungsweise Sicherstellungen dokumentiert? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nicht, warum nicht? 3. Falls die Funde beziehungsweise Sicherstellungen dokumentiert werden, wie viele Gegenstände wurden in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils im Rahmen von anlasslosen Routinekontrollen entdeckt beziehungsweise sichergestellt? 4. Falls die Funde beziehungsweise Sicherstellungen dokumentiert werden, wie viele Gegenstände wurden in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils entdeckt beziehungsweise sichergestellt, weil für die Kontrollen ein konkreter Anhaltspunkt für ein erhöhtes Sicherheitsrisiko vorlag? 5. Welche gefährlichen Gegenstände wurden in den Jahren 2013 bis 2017 entdeckt beziehungsweise sichergestellt (bitte Art des Gegenstandes und jeweilige Anzahl angeben)? 6. An welchen Gerichten wurden in den Jahren 2013 bis 2017 gefährliche Gegenstände entdeckt beziehungsweise sichergestellt (bitte die Gerichte einzeln aufführen mit Art und Anzahl der Gegenstände)? Die Fragen 2 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Eine einheitliche Erhebung zur Erfassung der gefundenen oder sichergestellten gefährlichen Gegenstände im Rahmen von Einlasskontrollen bei den Gerichten des Landes Mecklenburg- Vorpommern ist nicht vorgesehen. Eine einheitliche und vollständige Dokumentation ist nicht erforderlich, da die vorgefundenen Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, nur vorübergehend durch die Justizwachtmeister in Verwahrung genommen werden und beim Verlassen des Gebäudes wieder ausgehändigt werden. Bei sichergestellten Gegenständen, die unter das Waffengesetz fallen, wird die Polizei hinzugezogen. Sofern eine Dokumentation der Funde beziehungsweise Sicherstellungen in einzelnen Gerichten vorgesehen ist, erfolgt diese durch Protokollierung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2191 3 Die vorhandenen Dokumentationen weisen die Sicherstellung der nachfolgend aufgeführten gefährlichen Gegenstände aus: Gericht Sichergestellte Gegenstände Amtsgericht Güstrow 2015 2016 2017 - 70 Taschenmesser - 1 Taschenmesser mit Feststellklinge - 2 Springmesser - 11 Cuttermesser - 14 Messer - 2 Teppichmesser - 1 Paketmesser - 5 Scheren - 1 Stahlkette - 2 Schraubendreher - 8 Pfefferspray/CS-Gas - 1 Flasche Goldbrand - mehrere nicht gezählte Kanülen - 1 Scherenetui - 9 Scheren - 11 Messer - 39 Taschenmesser - 4 Cuttermesser - 5 Tierabwehrspray/CS-Gas/Pfefferspray - 1 Kamera - 1 Glasflasche - 1 Hammer - 6 Scheren - 11 Taschenmesser - 7 Messer - 2 Klappmesser - 10 Cuttermesserklingen - 1 Schraubendreher - 3 Tierabwehrspray/Pfefferspray Land- und Amtsgericht Schwerin 2017 - 4 Taschenmesser mit einer Klinge bis 7,5 cm - 2 Cuttermesser - 5 Scheren - 3 Tierabwehrspray - 1 Pfefferspray Landgericht Stralsund Messer, Scheren (keine Angabe zur Anzahl, da keine Dokumentation vorgesehen) Amtsgericht Stralsund Pfefferspray, Messer, Schraubenzieher (keine Angabe zur Anzahl, da keine Dokumentation vorgesehen) Drucksache 7/2191 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Gericht Sichergestellte Gegenstände Land- und Amtsgericht Neubrandenburg 2013 bis 2017 - 128 Taschen- und Jagdmesser - 29 Nagelpflegesets - 18 Cuttermesser, Schraubendreher und anderes Kleinwerkzeug - 29 Scheren - 2 Glasflaschen - 1 Elektroschocker - 7 Pfefferspray - 1 Zirkel - 1 Kabel Justizzentrum Schwerin (Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgericht Schwerin) seit 10/2016 - 10 Messer - 1 Abwehrspray - 1 Schlagstock - 2 Spritzbesteck ohne medizinische Notwendigkeit - 1 Notfallhammer - 2 unbekannte Substanzen ohne Erklärung