Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2192 7. Wahlperiode 13.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Dolmetscherkosten in Ermittlungsverfahren und ANTWORT der Landesregierung In Ermittlungsverfahren nach deutschem Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht müssen für den Umgang der Behörden mit Personen, die der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig sind, oft Fremdsprachendolmetscher hinzugezogen werden. 1. Auf welchen Personalbestand greifen die Ermittlungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Zusammenhang zurück? In der Regel werden durch die Ermittlungsbehörden selbständige Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die über Dolmetscherbüros vermittelt werden, hinzugezogen. Dabei wird von den Ermittlungsbehörden unter anderem auf die im Internet unter www.justizdolmetscher .de veröffentlichte Dolmetscherliste zurückgegriffen. Die Auswahl der Dolmetscherinnen und Dolmetscher liegt im Ermessen der für das konkrete Verfahren zuständigen Ermittlungspersonen. Drucksache 7/2192 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Handelt es sich bei den Fremdsprachendolmetschern um allgemein beeidigte, öffentlich bestellte bzw. allgemein ermächtigte Dolmetscher ? Von den Ermittlungsbehörden werden regelmäßig öffentlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen. Sofern in Ausnahmefällen für seltene Sprachen keine öffentlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetscher zur Verfügung stehen, werden zuverlässige sprachkundige Personen als Dolmetscher hinzugezogen , die im Bedarfsfall für den konkreten Einsatz vereidigt werden. 3. Welche Sprachen wurden seit 2013 im Zuge von Ermittlungsverfahren ins Deutsche übersetzt? Wie häufig wurden diese Sprachen übersetzt? Die übersetzten Sprachen werden weder bei der Polizei noch bei den Staatsanwaltschaften statistisch erfasst. Für die Beantwortung der Frage müssten daher mehrere 10.000 Vorgänge manuell ausgewertet werden, in denen die Ermittlungsbehörden in Mecklenburg- Vorpommern seit 2013 Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingesetzt haben. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 4. Wie hoch waren die Dolmetscherkosten seit 2013 (bitte aufschlüsseln nach Kosten pro Jahr)? In den Jahren 2013 bis 2016 wurden die Kosten für Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei den Staatsanwaltschaften statistisch als Kosten für Sachverständige und damit gemeinsam mit den Ausgaben für andere Sachverständige erfasst. Um aus diesem gemeinsamen Erfassungsbereich die für den Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern angefallenen Kosten zu ermitteln, müssten mehrere 10.000 Vorgänge manuell ausgewertet werden. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Seit dem 1. Januar 2017 werden die Ausgaben für Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei den Staatsanwaltschaften in einer gesonderten Haushaltsposition erfasst. Für das Jahr 2017 betrugen die Ausgaben insgesamt 299.425,06 Euro und für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 1. Juni 2018 insgesamt 323.279,51 Euro. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2192 3 Die Staatsanwaltschaften tragen die Kosten für Dolmetscherinnen und Dolmetscher in Ermittlungsverfahren auch dann, wenn diese von anderen Ermittlungsbehörden hinzugezogen werden, sofern das betroffene Verfahren bereits bei einer Staatsanwaltschaft registriert wurde, was bei dem Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern regelmäßig der Fall ist. Die bei den Staatsanwaltschaften erfassten Kosten umfassen daher alle Ausgaben für den Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern in Ermittlungsverfahren.