Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2195 7. Wahlperiode 06.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Jacqueline Bernhardt und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Stand der Umsetzung des „Landeskonzeptes für den Übergang von der Schule in den Beruf“ vom 26. Mai 2014 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf vom 26. Mai 2014“ wurde im Rahmen des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit erstellt. Das Landeskonzept legt den gemeinsamen Orientierungsrahmen fest, entsprechend dem die Partner im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit die Aufgaben in eigener Zuständigkeit umsetzen. Zwischen den beteiligten Partnern findet im Rahmen der Arbeitsgruppe „Landeskonzept Schule-Beruf“ unter Federführung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine regelmäßige Abstimmung über den Umsetzungsstand und gegebenenfalls vorhandenen Korrekturbedarf statt. Drucksache 7/2195 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit einer Fortentwicklung des „Landeskonzeptes für den Übergang von der Schule in den Beruf“ vom 26. Mai 2014? a) In welchen regelmäßigen Abständen wurde das Landeskonzept unter Beteiligung der Partner im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit überprüft und an die aktuellen Erfordernisse und Bedingungen, z. B. Wegfall der Kompetenzagenturen, angepasst? b) Für wann und unter der Beteiligung welcher Partnerinnen und Partner ist eine Evaluation und Fortschreibung des Landeskonzeptes vorgesehen? c) Welche speziellen Handlungsbedarfe und Handlungsempfehlungen , darunter der Aspekt der Migrations- und Flüchtlingspolitik, sind aus Sicht der Landesregierung einzubinden? Zu 1 Die im Zuge des Landeskonzeptes seit 2014 umgesetzten Veränderungen, die Dynamik des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sowie die Umsetzung der „Inklusionsstrategie der Landesregierung im Bildungssystem bis 2023“ machen eine Fortschreibung des Landeskonzeptes erforderlich. Zu a) Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Landeskonzept Schule-Beruf“ findet seit 2015 mindestens einmal jährlich eine regelmäßige Abstimmung über den Umsetzungsstand statt. Auf dieser Grundlage nahmen die Partner Anpassungen in der Umsetzung ihrer Maßnahmen vor. Zu b) Im Rahmen der in der Antwort zu Frage a) dargestellten Arbeitsgruppe erfolgen eine fortlaufende Auswertung und eine Neujustierung der Umsetzung des Landeskonzeptes. Das Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf vom 26. Mai 2014 ist auch heute noch ein aktueller und wirkungsvoller Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Nach Inkraftsetzung der Schulgesetznovelle sind Grundlagen für eine Fortschreibung gegeben. Zu c) Das Landeskonzept ist mit der Umsetzung der Inklusionsstrategie der Landesregierung im Bildungssystem bis 2023 zu harmonisieren. Ebenso sind spezielle Handlungsbedarfe und Handlungsempfehlungen aus migrations- und flüchtlingspolitischer Sicht einzubinden. Vor dem Hintergrund der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung ist auch die Weiterentwicklung der beruflichen Orientierung im gymnasialen Bildungsgang zu berücksichtigen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2195 3 2. Wie bewertet die Landesregierung die Rolle der Schulsozialarbeit für die Stärkung der Berufswahlkompetenz und den erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf? Die Schulsozialarbeit ist ein unverzichtbares und wesentliches Instrument der Jugendhilfe an Schulen. Sie trägt durch sozialpädagogische Begleitung dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler bestmögliche Schulabschlüsse erwerben und nach dem Schulabschluss in der Lage sind, eine berufliche Ausbildung aufzunehmen, indem sie die schulischen Angebote zur persönlichen und beruflichen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler ergänzt. 3. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung, um unter anderem zum Zwecke der bestmöglichen Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf Schulsozialarbeit an jeder Schule und dauerhaft sicherzustellen ? Die Aufgabe der Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen besteht neben den anderen vielfältigen Aufgaben auch darin, die Berufswahlkompetenz der Jugendlichen zu verbessern und sie damit auf dem Weg der Berufswahlentscheidung zu unterstützen. Entsprechend der „Empfehlung zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Mecklenburg-Vorpommern ab 2015“ trägt die Schulsozialarbeit insbesondere dazu bei, in enger Kooperation an allgemein bildenden und beruflichen Schulen die Berufsorientierung mit den Aktivitäten der Verbände und der Arbeitskreise Schule-Wirtschaft sowie mit den Kammern zur Verbesserung des Überganges von Schülerinnen und Schülern von der Schule in die Ausbildung beziehungsweise in das Studium zu verzahnen. Die Schulsozialarbeit leistet damit einen wichtigen Beitrag, um einen störungsfreien Übergang von der Schule in den Beruf zu ermöglichen. Die Koalitionspartner haben sich 2016 in ihrer Koalitionsvereinbarung dazu bekannt, die ESFgeförderte Schulsozialarbeit auch über das Jahr 2020 hinaus weiter zu fördern. Darüber hinaus werden jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Kommunen beim Erhalt bisher aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanzierter Stellen in der Schulsozialarbeit zu unterstützen. Das primär in kommunaler Verantwortung liegende bedarfsgerechte Angebot an Schulsozialarbeit an den Schulen im Land ist eng verbunden mit der Qualität und der inhaltlichen Ausgestaltung der Arbeit der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter vor Ort. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat die Landesregierung mit dem Fachtag am 25. Mai 2018 begonnen, die Qualität, wie auch die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit vor Ort stärker in den Fokus zu rücken. Der damit verbundene Diskussions- und Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen . Drucksache 7/2195 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Wie und mit welchen Ergebnissen wurde das in der Landeskonzeption von 2014 formulierte Vorhaben, dass „die Zusammenarbeit auf der Grundlage mehrjähriger Kooperationsverträge zwischen Schule und den Trägern der Schulsozialarbeit (…) bedarfsdeckend ausgebaut werden“ soll, umgesetzt (siehe Landeskonzept, Seite 22)? a) Wie definiert die Landesregierung den bedarfsdeckenden Ausbau? b) Inwiefern wurde die Zusammenarbeit seit 2014 konkret ausgebaut? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine enge Kooperation zwischen Schule und Trägern der Schulsozialarbeit ist zwingend erforderlich , um Schülerinnen und Schüler am Lernort Schule optimal begleiten und fit für die eigene berufliche Zukunft machen zu können. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde die Notwendigkeit des Abschlusses und flächendeckenden Ausbaus von mehrjährigen Kooperationsverträgen 2014 in die Landeskonzeption aufgenommen. Grundlage der gemeinsamen Förderung der Schulsozialarbeit sind die seit 2015 zwischen dem Land und den Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten geschlossenen Vereinbarungen zur Umsetzung der Förderung im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit. Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten hat das Land Mecklenburg- Vorpommern (die für Soziales und Bildung zuständigen Ministerien in Kooperation) darüber hinaus einen Leitfaden „Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Mecklenburg-Vorpommern ab 2015“ erarbeitet. Damit haben Kommunen und Land den „Bedarf deckenden Ausbau des Abschlusses von Kooperationsvereinbarungen“ so definiert, dass jede Schulsozialarbeit an Schulen mit einem Kooperationsvertrag untersetzt sein soll. Auch wenn sich diese Vereinbarungen primär auf die vom Land finanziell unterstützte Schulsozialarbeit beziehen, wenden die Kommunen diesen Grundsatz in eigener Verantwortung auch für die rein kommunal finanzierten Stellen an. Entsprechend dieser Vereinbarung und in Anwendung der oben aufgeführten Empfehlungen schließen die Träger der Schulsozialarbeit mit den Schulen, in denen Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe umgesetzt wird, Kooperationsvereinbarungen. Die Kooperationsvereinbarungen werden seit 2015 in der Regel mehrjährig geschlossen beziehungsweise werden automatisch um ein Jahr verlängert, sofern nicht vor Ablauf der Vertragsfrist einer der Vertragspartner schriftlich kündigt. Nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte hat sich die Anzahl der Kooperationsvereinbarungen zwischen Jugendhilfe und Schule entsprechend der kommunalen Jugendhilfeplanung mit der wachsenden Anzahl der Einsatzstellen der Fachkräfte der Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren leicht erhöht. Die ohnehin in allen Fällen vor Ort praktizierte Zusammenarbeit mit der Schule und im Rahmen der Jugendberufshilfe in aufeinander abgestimmten Netzwerkstrukturen wird damit auch schriftlich vereinbart. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2195 5 5. Wie bewertet die Landesregierung die Betreuung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler bzw. Absolventinnen und Absolventen im Rahmen der Jugendberufshilfe in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? a) In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es noch Lücken bei den Unterstützungsangeboten? b) Wie wurde seit 2014 mit Überschneidungen sowie Überangeboten umgegangen? Zu 5 In den Schulen des Landes werden berufsorientierende Angebote umgesetzt. Dazu werden auch Maßnahmen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genutzt, zum Beispiel Berufseinstiegsbegleitung . Berufsorientierung als originäre Aufgabe von Schule wird durch die Fachkräfte der Schulsozialarbeit begleitet und unterstützt. Gemäß § 13 des Achten Buches Sozialgesetzbuch wird die Jugendberufshilfe in kommunaler Verantwortung umgesetzt. Über die Angebote der Berufsorientierung im Sozialraum Schule hinaus gibt es in allen Landkreisen und kreisfreien Städten verschiedene Beratungs-, Trainingsund Vermittlungsangebote für junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren mit sozialen und individuellen Beeinträchtigungen und mehrfachen arbeitsmarktlichen Vermittlungshemmnissen . Die Angebote der Jugendberufshilfe der unterschiedlichen Rechtskreise haben sich etabliert und sind durch die gute Vernetzung, unter anderem in den rechtskreisübergreifenden Arbeitsbündnissen Jugend-Beruf, vor Ort aufeinander abgestimmt. Neben den Angeboten nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten Angebote nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch umgesetzt. Zu a) Wie in der Beantwortung der Frage 5 dargelegt, handelt es sich bei der Jugendberufshilfe um eine in kommunaler Verantwortung liegende Aufgabe. Aus diesem Grund wurden die Landkreise und kreisfreien Städte um eine Stellungnahme gebeten. Aus den Rückmeldungen ist zu entnehmen, dass aktuell nur in drei Landkreisen (Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte) Lücken bei den eigenen Unterstützungsangeboten gesehen werden. Zu b) Nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte wurden bisher keine Überangebote oder Überschneidungen ermittelt. Allerdings erschweren nach Angaben eines Landkreises die verschiedensten viralen Plattformen für Ausbildungsbetriebe und die zahlreichen Ausbildungsmessen verschiedener Organisatoren (zum Beispiel Kammern, Agentur für Arbeit, Jobcenter) eine zweifelsfreie Identifizierung von Überschneidungen. Drucksache 7/2195 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Um Überschneidungen und Überangebote zu vermeiden, werden nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte dort die Angebote der Jugendberufshilfe in regelmäßigen Netzwerktreffen der Akteure abgestimmt, um Lücken und Überschneidungen in der Angebotspalette zu identifizieren. Ferner werden in einigen Landkreisen und kreisfreien Städten Abstimmungen in den Arbeitsbündnissen genutzt. Zudem wird ein Bildungsmonitoring aufgebaut beziehungsweise bereits genutzt. Durch die Fachberatung und Projektbegleitung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden im regelmäßigen Fachaustausch die Angebote bedarfsgerecht weiterentwickelt und Synergieeffekte zur Optimierung der Zusammenarbeit herausgearbeitet. 6. Wie wurde das in der Landeskonzeption von 2014 festgehaltene Vorhaben umgesetzt, dass „in allen Gebietskörperschaften unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards (…) ein rechtskreisübergreifendes Arbeitsbündnis Jugend und Beruf etabliert“ wird (siehe Landeskonzept, Seite 39)? a) Wie wurden die Arbeitsbündnisse in welcher Form in den einzelnen Gebietskörperschaften umgesetzt? b) Welche konkreten Qualitätsstandards wurden dabei gesetzt? Zu 6 und a) Die Einrichtung von „Arbeitsbündnissen Jugend-Beruf“ erfolgte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in der Zuständigkeit der Gebietskörperschaften und der Bundesagentur für Arbeit unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten. In zwei Arbeitsbündnissen, in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im „Jugendhaus Rostock“ und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit dem „Jugendservice“, wird die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in einem Haus, in der Form des „One-Stop-Governments“, umgesetzt. In den übrigen Gebietskörperschaften wird die Zusammenarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Schulen in regelmäßigen Beratungen umgesetzt. In dieser Weise erfolgt eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit vor dem Hintergrund der regionalen Gegebenheiten. Zu b) Die im Landeskonzept unter 6.1 dargestellten Leitlinien dienen den Akteuren in den Arbeitsbündnissen als Orientierungsrahmen für ihre Arbeit. Auf dieser Grundlage entwickeln die Arbeitsbündnisse Standards für die Analyse und die Weiterentwicklung ihrer Arbeit. In den Arbeitsbündnissen treffen die Partner Zielvereinbarungen, erstellen Arbeitspläne und werten ihre Arbeitsergebnisse regelmäßig aus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2195 7 7. Wann und in welchen zeitlichen Abständen fand eine „regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen und der Rahmenbedingungen“ statt (siehe Landeskonzept, Seite 41) Es wird auf die Antwort der Frage 1 a) verwiesen. Darüber hinaus tauschen sich die Arbeitsbündnisse regelmäßig, in der Regel einmal jährlich, über ihre Arbeit aus. 8. Inwiefern, a) mit welchen konkreten Vorhaben und b) welcher zeitlichen Zielsetzung soll das Gesamtsystem des Übergangs von der Schule in den Beruf weiterentwickelt werden? Die Fragen 8 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort der Frage 1 verwiesen.