Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2196 7. Wahlperiode 10.07.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Jacqueline Bernhardt und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Maßnahmen für den Übergang von der Schule in den Beruf und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der Jugendlichen seit 2014 jährlich entwickelt , die a) ohne Schulabschluss die allgemeinbildende Schule und b) ohne Berufsabschluss die Berufsschule verlassen hat (bitte nach Schuljahren und Schularten getrennt aufführen )? Zu a) Die Entwicklung der Abgängerinnen und Abgänger ohne Abschluss an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen getrennt nach Schularten kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Drucksache 7/2196 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Entwicklung der Abgängerinnen und Abgänger ohne Abschluss an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen getrennt nach Schularten: Schulart* Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Regionale Schule 340 320 432 465 Integrierte Gesamtschule 43 45 47 45 Gymnasium 2 0 1 7 Freie Waldorfschule 1 1 4 1 Förderschulen 82 76 116 110 Gesamt 468 442 600 628 Quelle: amtliche Schulstatistik * Die Abgängerinnen und Abgänger ohne Abschluss der Schulart Kooperative Gesamtschule sind entsprechend den Bildungsgängen dem Gymnasium und der Regionalen Schule zugeordnet. Zu b) Die Entwicklung der Abgängerinnen und Abgänger mit Abgangszeugnis an öffentlichen und privaten beruflichen Schulen für die Schulart Berufsschule kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Entwicklung der Abgängerinnen und Abgänger mit Abgangszeugnis an öffentlichen und privaten beruflichen Schulen für die Schulart Berufsschule: Quelle: amtliche Schulstatistik Schulart Schuljahr 2013/14 Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 Berufsschule (ohne Berufsvorbereitende Maßnahmen) 993 1.040 1.085 971 Berufsvorbereitende Maßnahmen 1.036 988 992 869 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2196 3 2. Was sind aktuell die Gründe dafür, warum der direkte Übergang von der Schule in die Ausbildung oder in das Studium nach der Regelschulzeit nicht mehr gelingt (bitte ausführen und begründen)? a) Wie hat sich die Situation seit 2014 - dem Jahr der Veröffentlichung des „Landeskonzeptes für den Übergang von der Schule in den Beruf“ - entwickelt bzw. geändert? b) Welche Gründe sind neu hinzugekommen? Die Landesregierung weist die in der Frage enthaltene pauschale Behauptung zurück. Ungeachtet der deutlich verbesserten Lage auf dem Ausbildungsmarkt bleibt das Passungsproblem als zentrale Herausforderung weiter bestehen. Auswertungen des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) belegen bundesweit nicht nur eine kontinuierliche Verbesserung der Angebot-Nachfrage-Relation, sondern auch anhaltende Schwierigkeiten bei der passgenauen Zusammenführung von Ausbildungsplatzangebot und Ausbildungsplatznachfrage . Als Ursachen von Passungsproblemen werden neben regionalen und beruflichen Disparitäten insbesondere auch qualifikatorische und sektorale Ungleichgewichte genannt (vergleiche etwa Stephanie Matthes (und andere), Wenn Angebot und Nachfrage immer seltener zusammenfinden - Wachsende Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt: Analysen und Lösungsansätze). Zu a) Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit liegen dort keine näheren Erkenntnisse dafür vor, dass der direkte Übergang nach der Regelschulzeit in die Ausbildung oder in das Studium nicht mehr gelingt. Die Angebote der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter für Jugendliche, die noch weitere Vorbereitung auf eine Ausbildung benötigen, konnten seit 2014 leicht reduziert werden, was eher als Indiz dafür gewertet werden kann, dass sich der Einstieg in die Berufsausbildung im unmittelbaren Anschluss an die allgemeinbildenden Schulen insgesamt nicht verändert hat. Maßnahme Teilnehmerinnen und Teilnehmer Oktober 2014 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Oktober 2015 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Oktober 2016 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Oktober 2017 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) 1.125 1.102 961 984 Einstiegsqualifizierung (EQ) 152 170 210 228 Summe 1.277 1.272 1.171 1.212 Zur Unterstützung des Überganges in eine Ausbildung, auch direkt nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule, konnten die Angebote der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) und im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) der Agenturen für Arbeit und Jobcenter ebenso verringert werden. Drucksache 7/2196 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Maßnahme Teilnehmerinnen und Teilnehmer Oktober 2014 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Oktober 2015 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Oktober 2016 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Oktober 2017 BaE 1.428 1.256 1.066 922 AsA - 79 160 234 Summe 1.428 1.335 1.226 1.156 Mit circa 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist in den Jahren 2014 bis 2017 die Anzahl der betrieblichen Auszubildenden, die Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) erhalten, in etwa gleich geblieben (Datenquelle: Förderstatistik der BA). Zu b) Der Übergang von der Schule in den Beruf wird wie alle Bereiche des Bildungslebens von den (auch gesellschaftlichen) Veränderungen tangiert. Neue Gründe, die ob der Zielrichtung der Fragestellung explizit Erwähnung finden sollten, sind nicht ersichtlich. 3. Welche Angebote für junge Menschen, die nach der Schule nicht direkt in eine Ausbildung einmünden können, gibt es bzw. wurden seit 2014 eingeführt? Wie werden sie bewertet? Maßnahmen im Übergang zwischen Schule und Ausbildung sind in Ziffer 4 des Landeskonzeptes für den Übergang von der Schule in den Beruf vom 26. Mai 2014 beschrieben. Das schulische Berufsvorbereitungsjahr bietet Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis und ohne eine Vermittlung in eine Einstiegsqualifizierung oder Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme die Möglichkeit, im Rahmen von Vollzeitunterricht an der Berufsschule die Berufsreife zu erwerben. Es leistet daher einen wesentlichen Beitrag zur beruflichen Integration dieser Schülerinnen und Schüler. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird der zweijährige Bildungsgang „Berufsvorbereitungsjahr für Ausländer und Aussiedler (BVJA)“ an Berufsschulen in Mecklenburg-Vorpommern angeboten. In diesen Bildungsgang werden berufsschulpflichtige jugendliche Ausländer und Aussiedler aufgenommen, die über keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse verfügen, um dem Unterricht einer Regelklasse einer beruflichen Schulart folgen zu können, und die sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis befinden. Das BVJA dient vorrangig dem Spracherwerb im Hinblick auf die Förderung zur Berufsbefähigung und dem Erwerb der Berufsreife bei jenen Jugendlichen, die im Herkunftsland kein schulisches Abschlusszeugnis erhalten haben. Ein Wechsel in einen anderen Bildungsgang wird angestrebt, sobald ausreichende Sprachkenntnisse erworben worden sind und die Aufnahmevoraussetzungen des jeweiligen Bildungsgangs vorliegen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2196 5 Ergänzend zu den Möglichkeiten der Beruflichen Schulen können Agenturen für Arbeit und Jobcenter Jugendlichen, die nach der allgemeinbildenden Schule nicht direkt in eine Ausbildung einmünden, folgende Hilfen anbieten: 1. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)/BvB mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB Pro) Im Rahmen der BvB werden vorrangig die Vorbereitung und die Eingliederung in Ausbildung angestrebt. Unter Beibehaltung dieser vorrangigen Zielsetzung kann, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in der Person liegender Gründe nicht möglich ist, auch die Vorbereitung einer Beschäftigungsaufnahme ein paralleles Ziel sein. Zu den wichtigsten Aufgaben in der BvB gehört es, den Teilnehmenden - die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich dadurch im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen, - die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (gegebenenfalls auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses beziehungsweise eines gleichwertigen Schulabschlusses) oder - sofern dies (noch) nicht möglich ist - für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln, - möglichst nachhaltig in den Ausbildungsmarkt und/oder in den Arbeitsmarkt einzugliedern . Zielgruppe sind junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. BvB-Pro werden in betriebsähnlichen Strukturen durchgeführt. Sie zielen im Rahmen ihrer pädagogischen Methode auf marktorientierte Produktion beziehungsweise Dienstleistung im Kundenauftrag ab, um hierauf aufbauend Lernprozesse zu initiieren. Arbeiten und Lernen findet inhaltlich zusammenhängend und pädagogisch gestaltet statt. 2. Einstiegsqualifizierung (EQ) Die EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden. EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe (§ 4 des Berufsbildungsgesetzes, § 25 der Handwerksordnung und dem Altenpflegegesetz). Die Anrechnung auf die nachfolgende Berufsausbildung ist grundsätzlich möglich. Drucksache 7/2196 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 3. Assistierte Ausbildung (AsA) Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch AsA mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten. Während die ausbildungsbegleitende Phase den Kern einer Assistierten Ausbildung darstellt und daher obligatorisch ist, kann eine ausbildungsvorbereitende Phase fakultativ vorgeschaltet werden. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Die Auswahl der Angebote erfolgt individuell im Gespräch zwischen den Jugendlichen und den Beratungsfachkräften. Vorzug sollen dabei, sofern individuell sinnvoll, EQ und AsA erhalten, da diese marktnäher ausgestaltet sind als die BvB. Für Jugendliche mit Behinderungen stehen zusätzlich weitere Hilfsangebote zur Verfügung. Obwohl der Ausbildungsmarkt in den vergangenen Jahren deutlich bessere Chancen auch für schwächere Jugendliche bereithält, werden die ausbildungsvorbereitenden Angebote der Agenturen für Arbeit und Jobcenter weiterhin erforderlich sein, um nichtberufsreife oder beruflich unorientierte Jugendliche sinnvoll und zielgerichtet auf eine Berufsausbildung vorzubereiten. Zu erwarten ist jedoch eine weitere Reduzierung der benötigten Plätze, insbesondere bei BvB/BvB-Pro. 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Jugendlichen den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern ? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/4220 verwiesen. Die Partner im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit setzen die Aufgaben in den im Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf vom 26. Mai 2014 dargestellten Handlungsfeldern kontinuierlich um und setzen neue Ziele für deren Weiterentwicklung . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2196 7 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Berufsorientierung zu stärken? a) Wann wurden berufsorientierende Maßnahmen, wie z. B. Praxislerntag oder Potenzialanalyse, evaluiert und welche Ergebnisse brachte die Evaluation? b) Wie haben sich die Teilnehmerinnenzahlen/Teilnehmerzahlen am Girls‘Day und Jungs-Tag M-V seit 2011 entwickelt? c) Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenlegung des Girls‘- und Boys-Days ab 2018 mit dem Ziel der erfolgreichen geschlechterdifferenzierten Berufsorientierung, die laut „Landeskonzeption für den Übergang von der Schule in den Beruf“ mit getrennten Angeboten realisiert werden soll? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit der Verwaltungsvorschrift „Berufs- und Studienorientierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 17. Januar 2017 die Grundlage für die Weiterentwicklung der beruflichen Orientierung in den Schulen in Kraft gesetzt. Zu a) Die Maßnahmen sind Bestandteil des Modellvorhabens „Integrierte Berufsorientierung“. In diesem Modellvorhaben erproben 21 Schulen von Februar 2017 bis Juli 2019 im Schulalltag Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen Orientierung an den Schulen. Zu b) Girls‘Day Boys‘Day Jahr Veranstaltungen Plätze Veranstaltungen Plätze 2011 380 3.404 193 1.117 2012 329 3.039 306 1.186 2013 339 3.048 392 1.252 2014 360 2.964 263 758 2015 356 2.567 293 907 2016 401 2.495 237 834 2017 385 2.567 0 0 2018 366 2.210 242 814 Die Tabelle zeigt die Zahl der gemeldeten Veranstaltungen (Unternehmen, Angebote) mit den dazugehörigen Plätzen für Mädchen und Jungen, welche direkt über die Webseiten www.girls-day.de beziehungsweise www.girlsday-mv.de und www.jungstag-mv.de (ab 2018 www.boys-day.de) vermittelt, gebucht und erfasst werden. Nicht alle Veranstalter melden sich über die Internetplattformen an, sodass davon auszugehen ist, dass weitere Veranstaltungen mit dazugehörigen Plätzen stattfinden. Außerdem werden die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, sich eigenständig Plätze in ihrer Umgebung zu suchen. Die Zahl dieser Schülerinnen und Schüler kann ebenso nicht erfasst werden. Drucksache 7/2196 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 In der Rangliste der Bundesländer nach Girls‘Day-Plätzen auf 100 Schülerinnen beziehungsweise nach Boys‘Day-Plätzen auf 100 Schüler belegt Mecklenburg-Vorpommern stets vorderste Plätze und liegt weit über dem Bundesdurchschnitt. Zusätzlich werden seit dem Schuljahr 2015/2016 an ausgewählten Schulen des Landes Mädchen- und JungenWerkstätten zur nachhaltigen, genderreflektierten Berufsorientierung über das Sozialpartnerschaftsprojekt BOGEN (www.bildungswerk-wirtschaft.de/de/unsere_ projekte/bogen_berufsorientierung_genderreflektiert_nachhaltig) angeboten und begleitet. Zu c) Individuelle berufliche Orientierung jenseits stereotyper Geschlechterzuschreibungen ist ein erklärtes Anliegen der Landesregierung und findet ihren Niederschlag dementsprechend auch in der Verwaltungsvorschrift „Berufs- und Studienorientierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 17. Januar 2017. Der Girls‘Day ist das größte Berufsorientierungsprojekt für Schülerinnen weltweit und wird auch in Mecklenburg-Vorpommern mit Erfolg durchgeführt. Schülerinnen ab Jahrgangsstufe 5 haben an diesem Tag (jeweils im Frühjahr) die Möglichkeit, in Unternehmen und Hochschulen Ausbildungsberufe und Studiengänge vorrangig in IT, Handwerk, Naturwissenschaften und Technik kennenzulernen. Evaluationsergebnisse bestätigen, dass der Girls‘Day positiven Einfluss auf das Image von technischen Berufen bei den Teilnehmerinnen hat. Der Boys‘Day wurde 2010 als Aktionstag zur Berufsorientierung und Lebensplanung für Jungen ins Leben gerufen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde dieser Aktionstag ab 2011 unter dem Namen „JungsTag MV“ durchgeführt (jeweils im Herbst). Neben der Berufserkundung , insbesondere im Bereich der sozialen, erzieherischen und Gesundheitsberufe, können die Jungen auch an pädagogischen Workshops teilnehmen, in denen beispielweise männliche Rollenbilder, Berufs- und Lebensplanung und die Vielfalt von Lebensentwürfen thematisiert werden. Auch die Stärkung sozialer Kompetenzen, insbesondere der Team- und Konfliktfähigkeit , ist Thema des Boys‘Day. Seit dem Schuljahr 2017/2018 hat sich auch Mecklenburg-Vorpommern der bundesweiten Praxis angeschlossen, den Girls‘Day und den Boys‘Day am selben Tag durchzuführen. Der erste kombinierte Girls‘Day/Boys‘Day hat unter dem Motto „klischeefrei“ am 26. April 2018 stattgefunden. Die zeitliche Zusammenlegung wird aus organisatorischer Sicht begrüßt. Sowohl für die Schulen als auch für die teilnehmenden Unternehmen und Hochschulen werden Planung und Durchführung erheblich erleichtert. Die inhaltliche Ausgestaltung des Aktionstages erfolgt weiterhin, ungeachtet der terminlichen Zusammenlegung, geschlechtersensibel und entsprechend differenziert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2196 9 6. Wie steht die Landesregierung zur Einführung von Schülerpraktika in der Bundeswehr zum Zwecke der Berufsorientierung? a) An welchen Orten in Mecklenburg-Vorpommern werden solche Praktika durchgeführt? b) Mit welcher Begründung wird dies vor dem Hintergrund des Kindeswohls gerechtfertigt? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1903 verwiesen. 7. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. beabsichtigt , sie zu veranlassen, um die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu verringern? a) Wie kann die Ausbildung nach Ansicht der Landesregierung attraktiv und erfolgreich gestaltet werden? b) Wie haben sich die Ausbildungsabbrüche in M-V im Jahr 2017 entwickelt (bitte nach Branchen auflisten)? c) Welche Branchen sind besonders betroffen und welche Ursachen gibt es dafür? In der bildungspolitischen Diskussion wird seit Jahren die hohe Vertragslösungsquote - nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit - häufig mit „Ausbildungsabbrüchen“ gleichgesetzt. Das Thema vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung wird bundesweit bereits seit dem starken Anstieg der Lösungsquoten im Verlauf der 1980er-Jahre diskutiert. Vertragslösungen können vielfältige Ursachen haben. Dazu zählen zum Beispiel Insolvenz und Schließung des Betriebes, der Wechsel von einer außerbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildung oder auch Berufswechsel der Auszubildenden. Sie sind also keineswegs alle mit einem Ausbildungsabbruch gleichzusetzen. Verschiedene Studien kommen zu weitgehend übereinstimmenden Befunden hinsichtlich des Verbleibs der Auszubildenden mit vorzeitiger Vertragslösung. Demnach schließt rund die Hälfte aller Auszubildenden mit vorzeitiger Vertragslösung erneut einen Ausbildungsvertrag ab. Sie stellen also Vertragswechsel innerhalb des Systems der dualen Berufsausbildung (mit und ohne Berufswechsel) dar (vergleiche Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2018). Dieser Befund wurde im Rahmen einer Untersuchung durch die Arbeitsgruppe „Vorzeitige Vertragslösungen“ im Rahmen des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Der Bericht kann unter dem Internet-Link http://www.regierungmv.de/Landesregierung/wm/Service/Publikationen/?id=10528&process or=veroeff abgerufen werden. Drucksache 7/2196 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Die Reduktion von Vertragslösungen beziehungsweise die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen in der dualen Berufsausbildung steht weiterhin auf der bildungspolitischen Agenda in Bund und Land und ist auch ein Ziel der zwischen Ländern, Sozialpartnern und Bund vereinbarten Maßnahmen in der „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015-2018“ (siehe: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/allianz-fuer-aus-und-weiterbildung-2015- 2018.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Weiterhin hat das Land im Februar 2017 mit dem Bund und der Bundesagentur für Arbeit eine „Vereinbarung zur Durchführung der Initiative Abschluss und Anschluss-Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ abgeschlossen. Ziel ist es unter anderem, den Anteil der Jugendlichen, die eine berufliche Ausbildung erfolgreich abschließen, zu erhöhen (siehe: https://www.bildungsketten.de/media/Bildungsketten_Vereinbarung _MV.pdf). Zu a) Im zwischen Landesregierung, Sozialpartnern, Wirtschaftskammern und der Bundesagentur für Arbeit geschlossenen „Fachkräftebündnis für Mecklenburg-Vorpommern“ wurde die Schaffung attraktiver und marktfähiger Ausbildungsbedingungen vereinbart. Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern hat sich durch die demografische Entwicklung und die verbesserte Wirtschaftsstruktur gewandelt. Die Aussichten auf eine attraktive und anspruchsvolle Ausbildung mit guten Entwicklungsmöglichkeiten sind heute für den Fachkräftenachwuchs besser denn je. Viele Unternehmen sehen es als ihre eigenverantwortliche Aufgabe, das Angebot attraktiver Ausbildungsbedingungen zu gewährleisten und zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Angebote von Zusatzqualifikationen für Leistungsstarke schon während der Ausbildung, aber auch betriebliche Nachhilfe bei schwächeren Leistungen; das Aufzeigen und Anbieten beruflicher Perspektiven; die Durchführung und Teilnahme von und an Wettbewerben, zum Beispiel „TOP-Azubi“, „TOP Ausbildungsbetrieb“, Leistungswettbewerbe in Gastronomie/Hotellerie und im Handwerk; Übernahme eigenverantwortlicher Projekte durch die Auszubildenden; Auszubildendenaustausche im In- und Ausland und vieles mehr. Die Landesregierung unterstützt und fördert Aktivitäten und Initiativen der Unternehmen und schafft entsprechende Rahmenbedingungen, zum Beispiel mit der Fachkräftekampagne „Durchstarten in MV“ oder der Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk. Darüber hinaus gibt es zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss führende und unterstützende Instrumente der Bundesagentur für Arbeit wie zum Beispiel die assistierte Ausbildung oder ausbildungsbegleitende Hilfen. Die Landesregierung hält hierzu den engen Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit. Zu b) Als vorzeitig gelöst gelten Ausbildungsverhältnisse, bei denen sich Auszubildende im Berichtsjahr (Januar-Dezember) während der Vertragslösung bereits in der Ausbildung befanden. Vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern wurden folgende Daten der vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse zum 31. Dezember 2017 registriert: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2196 11 Kennziffer Berufsbereich/Berufsgruppe insgesamt 1 Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau 111 Landwirtschaft 84 112 Tierwirtschaft 18 113 Pferdewirtschaft 9 114 Fischwirtschaft 6 115 Tierpflege 5 117 Forst- und Jagdwirtschaft, Landschaftspflege 3 121 Gartenbau 18 122 Floristik 11 Zusammen 154 2 Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 212 Naturstein- und Mineralaufbereitung und -verarbeitung und Baustoffherstellung 3 221 Kunststoff- und Kautschukherstellung und -verarbeitung . 222 Farb- und Lacktechnik 20 223 Holzbe- und -verarbeitung 52 232 Technische Mediengestaltung 3 234 Drucktechnik und -weiterverarbeitung, Buchbinderei . 241 Metallerzeugung 6 242 Metallbearbeitung 21 243 Metalloberflächenbehandlung . 244 Metallbau und Schweißtechnik 93 245 Feinwerk- und Werkzeugtechnik 3 251 Maschinenbau- und Betriebstechnik 33 252 Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik 157 261 Mechatronik und Automatisierungstechnik 23 262 Energietechnik 60 263 Elektrotechnik 11 272 Technisches Zeichnen, Konstruktion und Modellbau 5 282 Textilverarbeitung 3 283 Leder-, Pelzherstellung und -verarbeitung . 292 Lebensmittel- und Genussmittelherstellung 60 293 Speisenzubereitung 230 Zusammen 783 3 Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 312 Vermessung und Kartografie . 321 Hochbau 65 322 Tiefbau 32 331 Bodenverlegung . 332 Maler- und Lackierer-, Stuckateurarbeiten Bauwerksabdichtung, Holz- und Bautenschutz 59 333 Aus- und Trockenbau, Isolierung, Zimmerei, Glaserei, Rollladen- und Jalousiebau 30 342 Klempnerei, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 57 343 Ver- und Entsorgung 9 Zusammen 252 Drucksache 7/2196 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Kennziffer Berufsbereich/Berufsgruppe insgesamt 4 Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 413 Chemie 4 422 Umweltschutztechnik 5 431 Informatik 8 434 Softwareentwicklung und Programmierung 13 Zusammen 30 5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 513 Lagerwirtschaft, Post und Zustellung, Güterumschlag 123 516 Kaufleute - Verkehr und Logistik 8 521 Fahrzeugführung im Straßenverkehr 49 524 Fahrzeugführung im Schiffsverkehr 5 531 Objekt-, Personen-, Brandschutz, Arbeitssicherheit 23 541 Reinigung 13 Zusammen 221 6 Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 611 Einkauf und Vertrieb . 612 Handel 22 613 Immobilienwirtschaft und Facility-Management . 621 Verkauf (ohne Produktspezialisierung) 346 622 Verkauf von Bekleidung, Elektronik,Kraftfahrzeugen und Hartwaren 20 623 Verkauf von Lebensmitteln 58 624 Verkauf von drogerie- und apothekenüblichen Waren, Sanitätsund Medizinbedarf 8 631 Tourismus und Sport 51 632 Hotellerie 205 633 Gastronomie 204 634 Veranstaltungsservice und -management 10 Zusammen 924 7 Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 713 Unternehmensorganisation und -strategie 11 714 Büro und Sekretariat 114 715 Personalwesen und -dienstleistung . 721 Versicherungs- und Finanzdienstleistungen 33 723 Steuerberatung 32 731 Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung 32 732 Verwaltung 17 733 Medien-, Dokumentations- und Informationsdienste . Zusammen 239 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2196 13 Kennziffer Berufsbereich/Berufsgruppe insgesamt 8 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 811 Arzt- und Praxishilfe 70 823 Körperpflege 105 824 Bestattungswesen . 825 Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik 34 832 Hauswirtschaft und Verbraucherberatung . Zusammen 209 9 Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften , Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 921 Werbung und Marketing 8 932 Innenarchitektur, visuelles Marketing, Raumausstattung 5 934 Kunsthandwerkliche Keramik- und Glasgestaltung . 935 Kunsthandwerkliche Metallgestaltung . 945 Veranstaltungs-, Kamera- und Tontechnik . Zusammen 13 2.825 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern (.)Die Zahlenwerte, die mit einem Punkt versehen sind, sind so klein, dass eine Identifizierung der Person und deren Daten möglich ist. Das Statistische Amt Mecklenburg- Vorpommern ist daher aus datenschutzrechtlichen Gründen gehalten, diese geheim zu halten. Die einzelnen Summen unterliegen dadurch ebenfalls den datenschutzrechtlichen Bestimmungen . Zu c) Nach § 88 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erhebt die jährliche Bundesstatistik unter anderem die Daten „vorzeitig gelöste Berufsausbildungsverhältnisse mit Angaben von Ausbildungsberuf, Geschlecht, Ausbildungsjahr, Auflösung in der Probezeit“. Ursachen zu vorzeitigen Vertragslösungen werden statistisch nicht erfasst. Daten zu Vertragslösungsquoten der begonnenen Ausbildungsverträge nach Zuständigkeitsbereichen finden sich für Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2016 im Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2018, Vorversion, Stand: 18. April 2018 (siehe https://www.bibb.de/ datenreport-2018). Drucksache 7/2196 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 14 Danach liegen folgende Quoten vor: Zuständigkeitsbereich Vertragslösungsquote in Prozent der begonnenen Ausbildungsverträge Industrie und Handel 33,7 Handwerk 40,7 Öffentlicher Dienst 11,3 Landwirtschaft 31,2 Freie Berufe 25,0 Hauswirtschaft 30,5 Insgesamt 34,1 Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung 8. Welche Schritte, als eine Maßnahme des verbesserten Übergangs von Schule in den Beruf, beabsichtigt die Landesregierung einzuleiten, um den Jugendlichen die Fahrt zur Berufsschule bzw. die notwendige Unterkunft bei auswärtiger Ausbildung kostenfrei zu ermöglichen? Das Land beteiligt sich an den Kosten der Auszubildenden nach Maßgabe der „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ vom 1. September 2015. Die Landesregierung wird gemäß dem Beschluss des Landtages zum Antrag auf Drucksache 7/2160 die Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinie zum nächstmöglichen Zeitpunkt so anpassen, dass ein vollständiger Abfluss der aktuell eingestellten Haushaltsmittel gewährleistet und die Bemessungsgrenze des Fahrtkostenzuschusses zum nächstmöglichen Zeitpunkt erhöht sowie die Richtlinie und die Förderpraxis insgesamt vereinfacht werden. 9. Welches Orientierungs- und Hilfesystem plant die Landesregierung flächendeckend einzuführen, um alle Jugendlichen chancengleich beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen? Die berufliche Orientierung in den Schulen erfolgt nach einheitlichen Standards und Vorgaben auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Berufs- und Studienorientierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 17. Januar 2017. Die Steuerung der Maßnahmen beim Übergang erfolgt bedarfsgerecht unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten durch die Akteure in den Arbeitsbündnissen Jugend-Beruf in den Gebietskörperschaften. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2196 15 10. Wie hat sich die Anzahl der Berufe mit nicht gedecktem Fachkräftebedarf seit 2014 entwickelt und welche Maßnahmen werden ergriffen, um Schulabgängerinnen/Schulabgänger insbesondere für diese Berufe zu gewinnen? Nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit weist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit in der Fachkräfteengpassanalyse Berufe mit nicht gedecktem Fachkräftebedarf aus. Hiernach werden in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere Fachkräfte in folgenden Bereichen gesucht: - Energietechnik, - Klempnerei, Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik, - Mechatronik und Automatisierung, - Altenpflege, - Physiotherapie. Daneben ergibt sich aus der Ausbildungsmarktstatistik seit 2014 unverändert, dass in den Berufen Koch/Köchin, Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau, Hotelfachmann/Hotelfachfrau sowie Fachkraft für Gastgewerbe deutlich mehr freie Ausbildungsstellen gemeldet werden als dafür Bewerber zur Verfügung stehen. Um die Schülerinnen und Schüler über ihre Chancen am Ausbildungsmarkt zu informieren und sie für Berufe mit Fachkräftemangel zu gewinnen, stehen verschiedene Angebote zur Berufsorientierung und zur beruflichen Einzelberatung bereit. Die Beratungsfachkräfte der Berufsberatung informieren die Schulklassen unter anderem auch über die aktuelle Situation des Ausbildungsmarktes und über die besonderen Chancen in Berufen mit Fachkräftemangel. Dies wird auch im Rahmen der individuellen Beratungsgespräche aufgegriffen. Weitere Eindrücke gewinnen die Jugendlichen durch Schulpraktika und durch die Angebote der zusätzlichen außerschulischen Berufsorientierung, die das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam anbieten (BOM-MV). Die allgemeinbildenden Schulen können dabei aus dem BOM-MV-Programm verschiedene Module auswählen: - Modul A: Berufswahlparcours, - Modul B: Zusätzliche Praktika, - Modul C: Betriebserkundung, - Modul D: Bewerbungstraining, Training von Vorstellungsgesprächen etc., - Modul E: Berufsorientierungscamp. Darüber hinaus wird die Thematik im Rahmen von Elternveranstaltungen angesprochen. Genutzt werden zudem die zahlreichen Ausbildungsmessen, bei denen die Jugendlichen in den direkten Austausch mit den Betrieben kommen können und dabei über deren Ausbildungsangebote informiert werden. Drucksache 7/2196 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 16 Berufliche Orientierung wird dabei ausdrücklich als Beratungsprozess und nicht als Lenkungsprozess verstanden und definiert. Berufliche Orientierung hat das Ziel, alle Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung ihrer individuellen Berufswahlkompetenz und Studienwahlkompetenz zu unterstützen. Es wird davon ausgegangen, dass die Schülerinnen und Schüler fundierte Berufs- und Studienwahlentscheidungen treffen können, wenn sie - eine fundierte Selbsteinschätzung der eigenen Interessen, Neigungen und Fähigkeiten entwickeln konnten, - ein positiv ausgeprägtes Arbeits- und Sozialverhalten besitzen, - konkrete Berufswelterfahrungen gesammelt haben und - auf Kenntnisse über den Ausbildungsstellenmarkt und die entsprechenden Anforderungsprofile sowie Bildungs-, Einkommens- und Karrierechancen zurückgreifen können. Alle genannten Parameter sind ausdrücklicher Bestandteil der Verwaltungsvorschrift „Berufsund Studienorientierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 17. Januar 2017.