Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2206 7. Wahlperiode 20.06.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Behinderte in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Rahmen der Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung werden keine Angaben zur Schwerbehinderung übermittelt. Beschäftigte sind nicht verpflichtet, gegenüber ihrem Arbeitgeber Angaben zur Schwerbehinderung oder zum Grad der Behinderung zu machen. Im Rahmen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit können daher keine Auswertungen zum Merkmal „Schwerbehinderung“ erfolgen. Die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) basiert auf dem Anzeigeverfahren gemäß § 154 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zur Berechnung des Umfanges der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Berechnung einer unter Umständen fälligen Ausgleichsabgabe. Diese Statistik wird jährlich erhoben und jährlich mit einer 15-monatigen Wartezeit veröffentlicht. Sie liefert Informationen über die Anzahl der anzeigepflichtigen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen. Daneben liefert sie Informationen über die Anzahl der schwerbehinderten, gleichgestellten und sonstigen anrechnungsfähigen Personen in Beschäftigung, die bei diesen Arbeitgebern beschäftigt sind. Mit dieser Statistik können somit keine vollständigen Auswertungen erfolgen, da Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich weniger als 20 Arbeitsplätzen nicht enthalten sind. Drucksache 7/2206 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Laut Landesportal Mecklenburg-Vorpommern leben rund 309.000 Menschen mit anerkannten Behinderungen in Mecklenburg- Vorpommern. 1. Wie viele dieser Menschen konnten in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 einer sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (bitte nach Grad der Behinderung und Geschlecht aufschlüsseln)? 2. Wie viele dieser Beschäftigungsverhältnisse wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 in Vollzeit ausgeübt (bitte nach Grad der Behinderung und Geschlecht aufschlüsseln)? Wie viele dieser Beschäftigungsverhältnisse wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 in Teilzeit ausgeübt (bitte nach Grad der Behinderung und Geschlecht aufschlüsseln)? 3. Wie viele dieser Menschen waren in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis tätig (bitte nach Grad der Behinderung und Geschlecht aufschlüsseln)? 4. Wie viele dieser geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse waren in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 als kurzfristige Beschäftigung oder als geringfügig entlohnte Tätigkeit eingestuft (bitte nach Grad der Behinderung und Geschlecht aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Angaben zur Beantwortung der Fragen vor. Die in der Vorbemerkung erläuterte Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31958/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche _Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=17 388&year_month=201612&year_month.GROUP=1&search=Suchen