Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2207 7. Wahlperiode 13.06.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Behinderte Obdachlose in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Verhinderung von Obdachlosigkeit und die Versorgung von obdachlosen Menschen ist eine originäre kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Es besteht keine amtliche statistische Berichtspflicht zur Obdachlosigkeit. 1. Wie viele Menschen mit anerkannter Behinderung waren in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 obdachlos (bitte nach Grad der Behinderung und Geschlecht aufschlüsseln)? 2. Wie vielen dieser Menschen konnte in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 erfolgreich Wohnraum vermittelt werden (bitte nach Grad der Behinderung und Geschlecht aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat keine Kenntnisse zur Häufigkeit von Obdachlosigkeit von Menschen mit Behinderungen. Drucksache 7/2207 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Förderprogramme und Anlaufstellen gibt es, um Menschen mit anerkannter Behinderung bei drohender oder bestehender Obdachlosigkeit helfen zu können? Für Menschen mit Behinderungen stehen im Land Mecklenburg-Vorpommern als Anlaufstellen bei drohender oder bestehender Obdachlosigkeit neben den örtlich zuständigen Sozialämtern die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, die Beratungsstellen für die Allgemeine Sozialberatung und die Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Spezielle Förderprogramme für Menschen mit Behinderung, die von Obdachlosigkeit bedroht oder obdachlos sind, stehen nicht zur Verfügung. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.