Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juli 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2214 7. Wahlperiode 10.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Weltkulturerbestätten in Stralsund und Wismar und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die „Historischen Altstädte Stralsund und Wismar“ sind im Jahr 2002 als Welterbestätte in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen worden. 1. Wie sehen die konkreten Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Weltkulturerbestätten in Stralsund und Wismar einschließlich der dazugehörigen historischen Bauten aus? Die „Historischen Altstädte Stralsund und Wismar“ wurden beziehungsweise werden als Bestandteil der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen (Sanierungsgebiet) „Altstadtinsel“ der Hansestadt Stralsund und „Altstadt“ der Hansestadt Wismar aus Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung, unter anderem aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“, unterstützt. Für die Welterbestätten Stralsund und Wismar gibt es je eine Personalstelle für das Welterbemanagement. Von dort werden alle entsprechenden Belange koordiniert. Die beiden Städte haben jeweils einen wissenschaftlichen Beirat. Das Land leitet eine Arbeitsgruppe der Welterbestätten in Mecklenburg-Vorpommern. Diese koordiniert die Aktivitäten der Welterbestätten in Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/2214 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 In der letzten Sitzung im April 2018 wurde vereinbart, die Öffentlichkeitsarbeit der national und international anerkannten Deutschen Stiftung Welterbe der beiden Welterbestätten Stralsund und Wismar, der auch die Stadt Schwerin beigetreten ist, weiter zu verbessern. Ziel ist beispielsweise die Präsentation der Arbeit der Stiftung in der Berliner Landesvertretung und zukünftig auf einer Sitzung des Welterbekomitees. Des Weiteren wurde eine Wanderausstellung der Welterbestätten Stralsund, Wismar sowie der Buchenwälder im Nationalpark Jasmund und Müritz erstellt. Diese Ausstellung wurde 2016 am Rande des 19. Schweriner Schlossgespräches zum Thema „Erlebnis Welterbe - Kulturtourismus in Welterbestätten“ präsentiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 2. Wie hoch war die Förderung an finanziellen Mitteln für den Denkmalschutz seit 2013 (bitte nach Verwendungsart und -ort aufschlüsseln)? Die Förderung an finanziellen Mitteln für den Denkmalschutz ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Betrag in Euro 2013 Wismar Lübsche Straße 66 Bürgerhaus Däuble in Wismar Nachgründung mit Mikropfahlgründung/ Bodenplatte zum Erhalt der Innenstruktur des Hauses; Dachstuhlreparatur und Deckung Kemladen, Nacharbeiten Dachstuhl Haupthaus; Maureranker aufarbeiten; Innendämmung; historische Fenster und Türen aufarbeiten 100.000,00 2013 Wismar Lübsche Straße 16 Wohn- und Geschäftshaus Entfernung und Erneuerung der zerstörten Holzbauteile ; Trocknung der durchfeuchteten Brandwand und der Holzbalken inklusive Bohlen; thermische Behandlung der befallenen Eichenbalken und Bohlen; Temperierung und thermische Trockenlegung des Kellergeschosses ; Klimamessung während und nach den Maßnahmen 89.000,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2214 3 Betrag in Euro 2013 Wismar Altwismarstraße 23 Wohn- und Geschäftshaus mit Kemladen Notsicherungsarbeiten der restauratorischen Befunde im Kemladen 22.337,00 2013 Wismar St.- Nikolaikirchhof St. Nikolaikirche Wismar Instandsetzung Giebel des Südquerhauses 1. Abschnitt 300.000,00 2013 Stralsund Neuer Markt St. Marienkirche Stralsund Konservierung und Restaurierung der Wandund Gewölbeflächen Joch 6 des nördlichen und südlichen Seitenschiffes einschließlich der Bögen sowie der Seitenkapelle Joch 5 auf der Südseite 166.000,00 2013 Stralsund Alter Markt Kirche St. Nikolai Stralsund Dachtragwerksanierung und Erneuerung der Dachhaut auf der Nordseite über dem Mittelschiff über dem 4./5. Joch; Dachtragwerksanierung und Erneuerung der Dachhaut des nördlichen Schiffes 4. Joch; Sanierung Obergadenfenster 4. und 5. Joch nördlich; Gerüste; Baunebenleistungen 70.000,00 2014 Stralsund Alter Markt Kirche St. Nikolai Stralsund Dachtragwerksanierung 6. und 7. Joch vom Mittelschiff auf der Nordund Südseite einschließlich des Dachreiters, Erneuerung Dachhaut über dem 6. Joch vom Mittelschiff nord- und südseitig, Reparatur Kupferhaut Dachreiter, Sanierung der Obergadenfenster 6. Joch (N VI und S VI) 150.000,00 2015 Wismar Frische Grube 5 Wohnhaus Mikropfahlgründung, Unterfangung hofseitige Fachwerkwand, Sicherung mittelalterliches Gebälk innen 36.500,00 Drucksache 7/2214 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Betrag in Euro 2015 Wismar Großschmiede - straße 9 Wohnhaus Notsicherung und Konservierung von originalem, frühbarockem Außenputz auf der Kemladenfassade 30.000,00 2015 Wismar Bohrstraße 15 Sicherung von Teilbereichen 15.000,00 2015 Stralsund Alter Markt Kirche St. Nikolai Stralsund Dachtragwerksanierung über dem südlichen Seitenschiff 6. und 7. Joch, Erneuerung der Dachhaut vom Mittelschiff 7. Joch Nord und Süd sowie vom südlichen Seitenschiff vom 5. bis 7. Joch, Sanierung der Obergadenfenster 7. Joch nördlich und südlich 75.000,00 2015 Stralsund Neuer Markt St. Marienkirche Stralsund bauliche Sanierung und Restaurierung der Wandund Gewölbeflächen des ersten südlichen Joches des östlichen Querhauses (Joch QN1); Abschluss der konservatorischen und restauratorischen Arbeiten der Gewölbeflächen in der Vierung 100.000,00 2016 Wismar Nikolaikirchhof Mende- Orgel in der Kirche St. Nikolai Wismar Reinigung aller Orgelteile , Überarbeiten der Tastenlager, Wellenachse und Wellenspiel Gängigkeit der Schleifen, Befestigen der gelösten Pulpeten, Pfeifenwerk überarbeiten, Belüftung des Orgelinnenraumes, Nachintonation und Generalstimmung 10.000,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2214 5 Betrag in Euro 2016 Stralsund Neuer Markt St. Marienkirche Stralsund Bauliche Sanierung und Restaurierung der Wandund Gewölbeflächen Querhaus Joch 1 auf der Südseite; Restaurierung der Emporenbrüstungen Querhaus Joch 1 auf der Südseite; bauliche Sanierung und Restaurierung der Pfeiler einschließlich der Arkadenbögen auf der Ostseite des Querhauses 100.000,00 2016 Stralsund Alter Markt Kirche St. Nikolai Stralsund Dachtragsanierung, Erneuerung der Dachhaut 75.000,00 2016 Stralsund Marienstraße 16 St. Marienkirche Stralsund Restaurierung Obergadenwände, Gewölbeflächen Joche, Gipsstuckfassung an den Obergadenwänden und Pfeilern 180.000,00 2017 Wismar Böttcherstraße 25 Frühbarocke Bude als Teil einer ehem. Budenreihe Sicherung und Instandsetzung Fachwerk der Außenwände mit den Anschlüssen an das historische Dachtragwerk und die Deckenbalken der Geschossdecken sowie die Anschlüsse an das anschließende historische, innen liegende Fachwerk, Sicherung der Befunde Decke über Erdgeschoss und Decke über Obergeschoss 16.910,00 2017 Stralsund Jacobiturmstraße 28 a Mehmel- Orgel in der Kulturkirche St. Jakobi Stralsund 2. Bauabschnitt Restaurierung 131.724,00 2017 Stralsund Franzenshöhe 2 Wohnhaus Sicherung und Sanierung Dachstuhl, Dachdeckung und Dachboden 34.770,00 2017 Stralsund Hainholzstraße Grabkapelle Rieger/Brasch auf dem St. Jürgen Friedhof Ausbildung von Notdächern mit ausreichenden Dachüberständen, Herstellung einer kontrollierten Wasserableitung 15.884,00 Drucksache 7/2214 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Für den Bereich der Städtebauförderung können folgende Angaben gemacht werden: Der Hansestadt Stralsund wurden für das Sanierungsgebiet „Altstadtinsel“ in den Jahren von 2013 bis 2017 Finanzhilfen von Bund und Land aus dem Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in Höhe von 10.225.200,00 Euro gewährt. Der Hansestadt Wismar wurden für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ in den Jahren von 2013 bis 2017 Finanzhilfen von Bund und Land aus dem Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in Höhe von 6.425.000,00 Euro gewährt. 3. Tragen das Land sowie die Städte Stralsund und Wismar die finanzielle Hauptlast für den Schutz und Erhalt der jeweiligen Welterbestätten ? Werden zusätzliche Mittel vom Bund bereitgestellt? Die Frage wird so verstanden, dass nach öffentlicher Förderung gefragt wird. Vom Bund wurden zwischen 2009 und 2014 aus dem „Investitionsprogramm Nationale UNESCO-Welterbestätten“ für die beiden Welterbestädte Stralsund und Wismar rund 22,6 Millionen Euro bereitgestellt. Das Land hat sich daran zusätzlich mit rund 12,3 Millionen Euro beteiligt. Im Rahmen der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung sind in der Regel Bund, Land und Kommunen zu je einem Drittel beteiligt. Zusätzliche Mittel vom Bund wurden wie folgt bereitgestellt: Hansestadt Stralsund - für die Kulturkirche St. Jakobi aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ im Jahr 2014 in Höhe von 1,0 Million Euro als Zuschuss und Mittel der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien für die Sanierung der Orgel in Höhe von 1,0 Million Euro als Zuschuss. Hansestadt Wismar - für das Forum St. Marien aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ im Jahr 2016 in Höhe von 1,0 Million Euro als Zuschuss. 4. Existieren Fördermöglichkeiten aus Mitteln der EU, von denen die Welterbestätten in Stralsund und Wismar bereits profitiert haben? Wenn ja, auf welche Höhe beläuft sich die finanzielle Förderung seit 2013 (bitte nach Verwendungsart und -ort aufschlüsseln)? Seitens der Landesregierung werden für den Bereich der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2214 7 Aus der EFRE-Förderperiode 2007 bis 2013 wurden seit dem Jahr 2013 EU-Mittel für die Welterbestädte Stralsund und Wismar wie folgt gewährt (in Euro): Projekte in Stralsund Zuschuss Erschließungsmaßnahme Westlicher Frankenwall, 2. Bauabschnitt 2.042.747,87 Erschließungsmaßnahme Knieperwall und Stadtmauervorbereiche 1.093.846,85 Erschließungsmaßnahme Knieperwall Uferstreifen - südlich, 1. Bauabschnitt 446.022,11 Projekt in Wismar Zuschuss Erschließungsmaßnahme Bademutterstraße 250.220,13 Erschließungsmaßnahme Gerberstraße 321.886,87 Sanierung Einzeldenkmal Am Markt 11 1.768.646,68 Aus der EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 wurden seit dem Jahr 2014 EU-Mittel für die Welterbestädte Stralsund und Wismar wie folgt gewährt: Projekte in Stralsund Zuschuss Sport- und Trainingsanlage an der Kupfermühle, Stadionbereich 2.166.410,25 Sanierung und Erweiterung der Lutherkirche zum Begegnungszentrum 1.026.280,62 Projekt in Wismar Zuschuss Sanierung Fritz-Reuter-Grundschule 2.357.636,85 5. Welche Hürden bzw. Voraussetzungen zur Aufnahme des Schweriner Residenzensembles in die Liste der UNESCO-Weltkulturerbestätten sind noch zu erfüllen? Wann ist eine Aufnahme frühestmöglich? Nach der derzeit aktuellen Anmeldeliste der Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland kann der Schweriner Antrag „Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ 2023 bei der UNESCO eingereicht werden. Die Antragsunterlagen sollen allerdings bis Ende 2019 fertiggestellt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass eine Einreichung schon früher möglich ist, wenn sich eine Gelegenheit ergibt, zum Beispiel, wenn ein anderer Antragsteller die Unterlagen nicht rechtzeitig fertiggestellt hat. Vorausgesetzt die Antragsunterlagen werden 2023 eingereicht, wäre eine Entscheidung über die Aufnahme des Antrags auf der jährlichen Sitzung des Welterbekomitees im Jahre 2024 möglich. Sollte der Antrag früher eingereicht werden können, könnte eine Aufnahme auch entsprechend früher erfolgen.