Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2216 7. Wahlperiode 26.06.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Notsicherungsbedarfe für Guts- und Herrenhäuser und ANTWORT der Landesregierung In der Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Budgetrecht des Parlaments sowie Rechte der Abgeordneten und der Opposition achten“ erklärte MdL Egbert Liskow, dass die in der Neufassung des Strategiefonds veranschlagten Mittel für die Notsicherung von Guts- und Herrenhäusern von 500.000 Euro pro Haushaltsjahr für den Doppelhaushalt 2018/2019 sich als ausreichend herausgestellt hätten. In der Ursprungsfassung des Strategiefonds waren noch eine Million Euro pro Haushaltsjahr veranschlagt. 1. Inwiefern und auf welcher wissenschaftlichen und insbesondere denkmalschützerischen Expertise fußend hat die Ermittlung der Bedarfe zur Notsicherung von Guts- und Herrenhäusern für den laufenden Doppelhaushalt stattgefunden? 2. In welchem Zeitraum fand diese Bedarfsermittlung statt? 3. Welche Objekte werden für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 über die Notsicherung abgesichert (bitte jeweiliges Objekt und Standort nennen)? Die Fragen 1 und 2 beziehen sich auf Äußerungen eines Mitglieds des Landtages und können von der Landesregierung nicht beantwortet werden. Drucksache 7/2216 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die durch Beschluss des Finanzausschusses im Landtag Mecklenburg-Vorpommern in Aussicht gestellten Mittel sollen immer dann zum Einsatz kommen, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer des Denkmals - aus welchen Gründen auch immer - ihrer oder seiner nach § 6 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes bestehenden Verpflichtung zum Erhalt des Denkmals nicht nachkommt, aber aus Sicht des Denkmalschutzes dringender Handlungsbedarf besteht. Eine detaillierte Projektbeschreibung liegt der Landesregierung noch nicht vor.