Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2218 7. Wahlperiode 15.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung für Schulwanderungen und -fahrten und ANTWORT der Landesregierung Laut der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Aufrage auf Drucksache 7/1907 dürfen Schulleiter Klassenfahrten nur genehmigen, wenn eine der anwesenden Aufsichts- oder Begleitpersonen über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügt. Wie lange gilt eine Erste-Hilfe-Ausbildung für den oben genannten Zweck als aktuell? Zur Aktualität einer Erste-Hilfe-Ausbildung gibt § 26 Absatz 3 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 Auskunft. In der Regel vor Ablauf von zwei Jahren ist eine weitere Fortbildung für Ersthelfer durch den Unternehmer sicherzustellen.