Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juni beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2219 7. Wahlperiode 20.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Fehlender Schwimmunterricht in der Grundschule und ANTWORT der Landesregierung Laut Landesregierung haben im Schuljahr 2016/2017 zwölf Schulen keinen regelmäßigen Schwimmunterricht in der Grundschule durchgeführt (Drucksache 7/1830). 1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass einige Grundschulen des Landes den pflichtmäßigen Schwimmunterricht in der Grundschule nicht durchführen? In den Schulen wird nach den personellen und materiellen Voraussetzungen entschieden, wie und wann der Schwimmunterricht durchgeführt wird. Unter den zwölf Schulen, die im Schuljahr 2016/2017 keinen Schwimmunterricht durchgeführt haben, befinden sich vier Schulen (Grundschule Neu Kaliß, Grundschule Carlow, Grundschule Domsühl, Regionale Schule mit Grundschule Spantekow), die den Schwimmunterricht im zweijährigen Rhythmus anbieten und im Schuljahr 2017/2018 den Schwimmunterricht absolvieren. Drei Schulen (Grundschule Ferdinandshof, Grundschule am Haff Ueckermünde, Grundschule Leopoldshagen) führten den Schwimmunterricht aus organisatorischen Gründen in der 5. Jahrgangsstufe durch. An einer Schule (Peenetal-Grundschule Görmin) wurde ein Schwimmlager durch den Schulförderverein abgesichert und deshalb nicht in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1830 angegeben. Die Regionale Schule mit Grundschule Malliß führte im Juni 2017 ein dreitägiges Schwimmlager durch. Drucksache 7/2219 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Bei einer Schule (Grundschule Jarmen) handelt sich um eine Fehlmeldung. Hier wurde im Schuljahr 2016/2017 ein Schwimmlager durchgeführt. Zwei Schulen (Grundschule Kalkhorst und Grundschule Balow) haben mitgeteilt, dass aus organisatorischen Gründen im Schuljahr 2016/2017 kein Schwimmunterricht durchgeführt werden konnte, dieser aber im Schuljahr 2017/2018 nachgeholt wird. 2. Wirkt die Landesregierung darauf hin, dass alle Grundschulen des Landes den pflichtmäßigen Schwimmunterricht in der Grundschule durchführen? a) Wenn ja, wie? b) Wenn ja, mit welchem Erfolg? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Im Zusammenwirken mit den Staatlichen Schulämtern werden alle Anstrengungen unternommen, damit der Schwimmunterricht an möglichst allen Grundschulen durchgeführt werden kann. Dies betrifft insbesondere die Absprachen zwischen den Staatlichen Schulämtern, den Schulträgern, die für den Transport der Schülerinnen und Schüler zuständig sind, und den Grundschulen selbst. Im Mai dieses Jahres hat eine mehrtägige Ausbildung von 24 Lehrkräften zu Schwimmlehrkräften in Güstrow stattgefunden. Sie wurden in der Methodik und in den Sicherheitsanforderungen im Schwimmen geschult. Der nächste Lehrgang dieser Art im September 2018 ist mit 18 Anmeldungen bereits fast ausgebucht. Damit soll die personelle Absicherung des Schwimmunterrichtes weiter verbessert werden. In den vergangenen Jahren konnte die Anzahl an Grundschulen, die keinen Schwimmunterricht durchführten, stetig minimiert werden.